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Unter Arbeitssicherheit versteht man die Gewährleistung, dass ein Arbeiter an seinem Arbeitsplatz sicher arbeiten kann. Der Arbeitsplatz darf die Gesundheit nicht beeinträchtigen und muss so gesichert sein, dass keine Verletzungsgefahr besteht. Die Arbeitssicherheit ist damit Teil des Arbeitsschutzes. Wenn ein Arbeitgeber nicht gewährleistet, dass die Arbeitssicherheit besteht, kann er strafrechtlich verfolgt werden. Die Arbeitssicherheit ist im Arbeitssicherheitsschutzgesetz festgelegt. Die Arbeitssicherheit wird von staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern beziehungsweise Ämtern für Arbeitsschutz und von den Berufsgenossenschaften überwacht. Diese sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Um die Arbeitssicherheit in einem Unternehmen zu gewährleisten muss der Arbeitsraum speziell technisch ausgerüstet und architektonisch korrekt gestaltet sein. Arbeitskräfte, die sich um die Arbeitssicherheit kümmern, werden als Sicherheitsingenieur, Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister bezeichnet. Auch im Bauwesen muss die Arbeitssicherheit gewährleistet sein. Schon bei der Entwurfsplanung muss daher darauf geachtet werden, dass die Gestaltung des Gebäudes auch den Regeln und dem Sicherheitsstandart entspricht und keine Gefahrenquellen für die Arbeitskräfte birgt. | ||