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Definition Schlüsselfertigbau: Als Schlüsselfertigbau bezeichnet man Baumassnahmen die vom Auftragnehmer ausgeführt werden und dem Auftraggeber, der in der Regel der Bauherr ist, „schlüsselfertig“ übergeben werden. Der Auftragnehmer führt die Baumaßnahmen von Baubeginn an, bis zur Fertigstellung des Gebäudes aus. Jedoch ist der Begriff „schlüsselfertig“ nicht klar rechtlich definiert und kann somit unterschiedliche Fertigstellungsgrade der Baumaßnahmen bezeichnen. So kann je nach Anbieter im Begriff „schlüsselfertig“ Malerarbeiten, Einbauküche, Bodenbeläge oder Gartenanlage mit einbegriffen sein, bei anderen Anbietern wiederum nicht. Der Begriff „bezugsfähig“ dagegen bezeichnet lediglich den Abschluss der wesentlich Bauarbeiten, wodurch Außenputz oder auch Außenanlagen nicht mit einbegriffen sind. Die Art des Schlüsselfertigbaus ist typisch für Bauträger aber auch Fertighauslieferanten. Das Ziel des Auftraggebers ist es bei Schlüsselfertigbau, die Pflichten über termin- und vertragsrechten Erfüllung des Auftrags sowie die Verantwortung dem Auftragnehmer zu übertragen. Nach Abschluss der Bauarbeiten erhält der Auftraggeber dann üblicherweise symbolisch den Schlüssel. | ||