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Öffentliche Aufträge im Baugewerbe

Vergaberecht, Ausschreibungen und Angebotsabgabe für öffentliche Bauaufträge

 

Der Baumarkt gliedert sich in die Sektoren Wohnungsbau, Wirtschaftsbau und öffentlicher Bau. Der Anteil des öffentlichen Baus an diesen drei Sektoren liegt seit Jahren relativ konstant bei etwa 28%. Während der Wirtschaftskrise hatte vor allem der Bund zur Konjunkturankurbelung den Anteil an öffentlichen Aufträgen gesteigert, sein Engagement letztes Jahr allerdings wieder zurückgefahren. Trotzdem ist und bleibt der öffentliche Sektor einer der wichtigsten Auftraggeber und von daher lohnt es sich über Vergabeverfahren Bescheid zu wissen, um aus diesem lukrativen Feld Aufträge generieren zu können. Im Jahr 2011 wurden z.B. öffentliche Bauaufträge mit einem Umsatzvolumen von etwa 26 Milliarden Euro vergeben.

Das deutsche Recht definiert einen öffentlichen Auftraggeber allgemein als eine juristische Einheit, die „im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art“ wahrnimmt (§ 98 GWB). Meist handelt es sich also um Behörden, Verbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Ebene der Europäischen Union, des Bundes, der Bundesländer oder der Kommunen (Landkreise, Städte und Gemeinden). Der größte öffentliche Auftraggeber sind dabei die Kommunen, gefolgt von Bund, Ländern und EU. 

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Das EU-Recht regelt, dass öffentliche Ausschreibungen oberhalb bestimmter Schwellenwerte europaweit ausgeschrieben werden müssen, um die Chancengleichheit innerhalb der EU zu fördern. Für öffentliche    iiiiii

Bauprojekte liegt dieser Schwellenwert derzeit bei einem Netto-Gesamtauftragswert von 4.845.000 EUR. Ausschreibungen dieser Art folgen EU-Richtlinien, die jedoch weitgehend in nationalem Recht abgebildet wurden. Für alle Aufträge unterhalb dieser Marke gilt das nationale Vergaberecht. In Deutschland ist dieses in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) geregelt.


Der öffentlichen Hand stehen verschiedene Vergabe-Verfahren zur Verfügung, um zum wirtschaftlich günstigsten Anbieter zu kommen. Das gängigste Verfahren ist dabei die öffentliche Ausschreibung bzw. das offene Verfahren, bei dem ein Projekt öffentlich ausgeschrieben wird und auf das sich jeder, der zu seiner Umsetzung befähigt ist, bewerben kann. Der Pool potenzieller Auftragnehmer wird dem gegenüber z.B. in der beschränkten Ausschreibung oder dem nichtoffenen Verfahren reduziert, in dem der Auftraggeber erst nach einer Eignungsprüfung einen potenziellen Auftragnehmer zur Angebotsabgabe auffordert.

 

Wege zu einem öffentlichen Auftrag

 

Wer an einem öffentlichen Auftrag interessiert ist, muss zunächst wissen, in welchen Medien diese bekannt gemacht werden. Darauf wird später noch genauer eingegangen. Wer die entsprechenden Veröffentlichungen durchgeht, sollte die Ausschreibungen auch daraufhin untersuchen, ob das Projekt eine Bewerbung auf Teilleistungen zulässt.

 

Selbstverständlich muss ein Bewerber alle in der Ausschreibung genannten Rahmenbedingungen erbringen können. Und letztlich ist es von außerordentlicher Bedeutung, dass man sich seiner eigenen Marktposition bewusst ist. Die öffentliche Hand ist gehalten, das wirtschaftlich günstigste Angebot anzunehmen. Ein Bewerber sollte sich fragen, wie er diese Wirtschaftlichkeit in Abgrenzung zu anderen Bewerbern gewährleisten kann. Dies muss nicht unbedingt über den Preis geschehen, auch Faktoren wie Nachhaltigkeit, Qualität oder Funktionalität spielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge oft eine große Rolle. Im Angebot sollte man klar herausstellen, worin die eigene Stärke liegt, wie man also dazu beitragen kann, das ausgeschriebene Projekt besonders wirtschaftlich umzusetzen.

 

Ein nicht zu unterschätzender Faktor bei der Vergabe öffentlicher Projekte ist die formelle Richtigkeit eines Angebots. Wer mitbieten will, sollte die formalen Anforderungen genau beachten und sich notfalls rückversichern, ob er diese richtig verstanden hat. Das inhaltlich beste Angebot nutzt nichts, wenn es an einem Formfehler scheitert - und die ausschreibenden Stellen sind in diesem Punkt äußerst korrekt!

 

In vielen öffentlichen Bereichen wird der Mittelstand bewusst gefördert. Daher sollten sich auch kleine und mittelgroße Unternehmen nicht vor einer Angebotsabgabe scheuen, in der Annahme, dass solche Projekte den 'Großen' der Branche übertragen werden. Auch die Bildung von Bietergemeinschaften kann empfehlenswert sein, bei der sich mehrere Dienstleister zum Zwecke einer Auftragsabwicklung zusammenschließen.

 

Schließlich kann auch eine Präqualifizierung von Vorteil sein. Der Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen listet nach entsprechender Zertifizierung jene Bauunternehmen auf, deren Arbeitsabläufe VOB-konform sind. Ein Eintrag bei diesem Verein wird von öffentlichen Auftraggebern anerkannt und erspart dem potenziellen Auftragnehmer den zeit- und kostenaufwendigen Einzelnachweis über sein VOB-gerechtes Handeln.

 

Veröffentlichungen öffentlicher Aufträge im Internet

 

Die im Folgenden genannten Medien veröffentlichen alle Arten öffentlicher Ausschreibungen, also nicht nur im Bausektor. Durch entsprechende Suchmasken kann man jedoch teilweise gezielt zu speziellen Auftragsarten und -orten gelangen. Europaweit ausgeschriebene Projekte finden sich auf der TED-Website der Europäischen Union. Auf der Ausschreibungsplattform des Bundes inserieren alle öffentliche Einrichtungen des Bundes sowie einige der Länder und Kommunen ihre Ausschreibungen. Auf e-Vergabe-Online findet man nicht nur Ausschreibungen des Bundes, man kann sein Angebot hier auch direkt online verfassen und übermitteln.

 

Viele Länder und Kommunen verfügen zudem über eigene Online-Publikationen, die man durch die Eingabe von Suchbegriffen wie z.B. 'öffentliche Ausschreibung Bayern' oder 'Ausschreibungen Hamburg' gut finden kann.

 

Darüber hinaus gibt es eine Reihe an Online-Diensten, die Zugriff auf öffentliche Ausschreibungen bieten. Diese kann man mit den gängigen Suchbegriffen leicht im Internet finden. Da es sich dabei jedoch meist um kostenpflichtige Angebote handelt, sollte man hier genau hinschauen, was man für sein Geld geboten bekommt.

 

Bildquelle 'Baustelle': © Gina Sanders - Fotolia.com

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13.03.2012
Kommentare zum Bericht
Kommentiert von: Rüdiger Baumgartner aus Osnabrück 14.03.2012
Generell sind öffentliche Aufträge eine tolle Sache. Das Problem ist aber, dass die öffentliche Hand, wie in diesem Artikel auch richtig erwähnt, eigentlich dazu verpflichtet ist dem wirtschaftlich günstigsten Anbieter den Zuschlag zu geben. In meiner langen Erfahrung im Baugewerbe habe ich es allerdings noch nie erlebt, dass nicht dem "billigsten" Anbieter der Zuschlag erteilt wurde, obwohl dieser teilweise weit unter Tarif zahlen müsste um die Leistung auch nur annähernd ausführen zu können. So lange sich hier nichts ändert und die öffentliche Hand immer den billigsten nimmt bleibt es, sofern man einigermaßen vernünftig kalkuliert, meist ein vergeblicher Gang zur Submission...
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