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Die Grundstücksverwaltung ist ein Zweig des Bauwesens. In der Grundstücksverwaltung kümmert man sich um die Verwaltung und den Verkauf von Grundstücken.
Im Bauwesen bezeichnet der Begriff Grundstück einen räumlich abgegrenzten Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch auf einem gesonderten Grundbuchblatt oder unter einer eigenen Nummer im Bestandsverzeichnis auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt verzeichnet ist. Der Eigentümer eines Grundstücks kann auf diesem beispielsweise ein Gebäude errichten.
Die Grundstücksverwaltung wickelt Grundstücksgeschäfte ab, kümmert sich um die Erdbaurechte, die Vermietung und Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen, den Verkauf von Neubaugrundstücken oder Angelegenheiten, die ein Grundstück in Sanierungsgebieten betreffen. |