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Als Balkonbau bezeichnet man die Errichtung einer Plattform an einem Gebäude, die über dem Geländeniveau liegt und aus dem Baukörper hinausragt. es gibt verschiedene Arten von Balkonen, zum einen Balkone die von den Außenwänden umschlossen werden. Diese werden als Erker bezeichnet. Zum anderen gibt es Balkone die im Baukörper zurückgesetzt liegen und somit dreiseitig umschlossen sind, diese bezeichnet man als Loggia. Eine Fläche auf oder unter der Erdgeschossebene wird als Terrasse bezeichnet, wenn diese Fläche überdacht ist spricht man von einer Veranda. Ab Mitte der 1959er Jahre wurden Balkone zu einem festen Bestandteil von Neubauten. Balkone können aber auch an bereits bestehende Gebäude nachträglich angebaut werden. Dazu braucht es eine spezielle Planung, die zumeist von Architekten übernommen wird. Die Statik des Balkons muss genau geprüft werden und die richtigen Materialen sind auszusuchen. Bei der Errichtung von Balkonen gibt es zum einen Firmen die sich auf den Bau von Balkonen und ähnlichem spezialisiert haben, der Bau eines Balkons kann jedoch auch von verschiedenen Gewerken übernommen werden. Als Garage bezeichnet man eine abschließbare, durch feste Wände begrenzte Abstellmöglichkeit für Fahrzeuge, zumeist für Pkws. Es gibt Einzelgaragen aber auch Großgaragen, in denen mehrere Fahrzeuge untergebracht werden können. Es gibt verschiedene Unternehmen die sich mit der Errichtung von Garagen beschäftigen. | ||
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