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Unter dem Baurecht versteht man die Gesamtheit aller Regelwerke, Gesetze und Rechtsnormen, die den Bau eines Gebäudes betreffen. Dabei unterscheidet man zwischen mehreren Unterkategorien. Dazu gehören das private Baurecht, das öffentliche Baurecht und das Baustrafrecht. Das private Baurecht bezeichnet die Regeln und Normen bei dem Erbau von privaten Gebäuden. Dabei geht es um die Beziehung zwischen dem Bauherren und anderen Fachleuten, Firmen und Gewerbe, die am Bau beteiligt sind. Dazu gehören zum Beispiel Ingenieure, Architekten, Maurer, Dachdecker, Maler und weitere Unternehmen und Handwerker. Bei dem privaten Baurecht gibt die Gesetzeslage nur einen Rahmen für die Bauarbeiten und die Gestaltung des Baus vor. Die Verträge können jedoch nach Absprache auch verändert werden. Zu dem privaten Baurecht gehört jedoch auch das Nachbarrecht. Unter dem öffentlichen Baurecht versteht man die Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Rechtsvorschriften, die sich auf die Ordnung und Förderung der baulichen Nutzung von Grundstücken beziehen. Das öffentliche Baurecht dient zur Abgleichung der Interessen des privaten Grundstückbesitzer und denen der Allgemeinheit. Als Baustrafrecht werden Strafrechtsnormen bezeichnet, die mit der Planung, dem Abbruch von Bauarbeiten, der Errichtung des Gebäudes und der Änderung von Bauaspekten zusammenhängen. |
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