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Als Immobilie bezeichnet man ein Grundstück inklusive des darauf stehenden Gebäudes und dessen Zubehör. Zum Kauf einer Immobilie gehören drei Vorgänge, ein notariell beurkundeter Kaufvertrag, die notariell beurkundete Einigung über den Eigentumsübergang und die Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch. Ein Grundstück dagegen bezeichnet lediglich die zu bebauende Fläche ohne das Gebäude. Im Bauwesen bezeichnet der Begriff Grundstück einen räumlich abgegrenzten Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch auf einem gesonderten Grundbuchblatt oder unter einer eigenen Nummer im Bestandsverzeichnis auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt verzeichnet ist. Auf einem Grundstück kann der Eigentümer schließlich zum Beispiel ein Gebäude errichten. |
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