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Um Ihr Bauunternehmen für Straßenbau zu finden, wählen Sie bitte zunächst das Bundesland. Danach können Sie Ihre Suche nach Städten oder mittels Umkreissuche fortsetzen.

Definition Straßenbau: Straßenbau bezeichnet die Planung, Herstellung sowie Erhaltung von Straßen und Wegen. Der Straßenbau zählt zum Teilbereich des Bauingenieurwesens. Aufgabe des Straßenbaus ist zum Beispiel die Herstellung und die Erhaltung von Verkehrswegsbefestigungen für Kraftfahrzeuge sowie Fußgänger- und Radwege.

Der Straßenbau steht in Verbindung mit anderen Teilgebieten des Bauingenieurwesens, wie zum Beispiel dem Brückenbau oder den Grundbau, arbeitet aber auch eng mit dem Erdbau zusammen.
Der Straßenbau ist zudem ein Teil der Verkehrsplanung aber auch der Stadtplanung. Zum Straßenbau gehört auch gegebenenfalls der Erbau einer Kanalisierung. Bevor mit dem Straßenbau begonnen wird muss zunächst ein umfassender Straßenentwurf entworfen werden. Zudem muss der Straßenentwurf auf seine Verkehrsicherheit und Umweltverträglichkeit überprüft werden, wie auch die Verkehrswirksamkeit. Mit der Ausführung des Straßenentwurfs wird begonnen nachdem der Bauentwurf vollständig ausgearbeitet ist und eine Baugenehmigung vorliegt.

Die Baulast der jeweiligen Straße ist von Bundesland sowie Straßenart unterschiedlich. Eine Fernstraße obliegt dabei zum Beispiel der Bundesbaulast. Die Entscheidung über den Aus- beziehungsweise Neubau von Straßen obliegt dem so genannten Bundesverkehrswegeplan.
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Definition Straßenbau: Straßenbau bezeichnet die Planung, Herstellung sowie Erhaltung von Straßen und Wegen. Der Straßenbau zählt zum Teilbereich des Bauingenieurwesens. Aufgabe des Straßenbaus ist zum Beispiel die Herstellung und die Erhaltung von Verkehrswegsbefestigungen für Kraftfahrzeuge sowie Fußgänger- und Radwege.

Der Straßenbau steht in Verbindung mit anderen Teilgebieten des Bauingenieurwesens, wie zum Beispiel dem Brückenbau oder den Grundbau, arbeitet aber auch eng mit dem Erdbau zusammen.
Der Straßenbau ist zudem ein Teil der Verkehrsplanung aber auch der Stadtplanung. Zum Straßenbau gehört auch gegebenenfalls der Erbau einer Kanalisierung. Bevor mit dem Straßenbau begonnen wird muss zunächst ein umfassender Straßenentwurf entworfen werden. Zudem muss der Straßenentwurf auf seine Verkehrsicherheit und Umweltverträglichkeit überprüft werden, wie auch die Verkehrswirksamkeit. Mit der Ausführung des Straßenentwurfs wird begonnen nachdem der Bauentwurf vollständig ausgearbeitet ist und eine Baugenehmigung vorliegt.

Die Baulast der jeweiligen Straße ist von Bundesland sowie Straßenart unterschiedlich. Eine Fernstraße obliegt dabei zum Beispiel der Bundesbaulast. Die Entscheidung über den Aus- beziehungsweise Neubau von Straßen obliegt dem so genannten Bundesverkehrswegeplan.
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