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Als Abbrucharbeiten bezeichnet man das komplette beziehungsweise teilweise Zerstören oder Abreißen von Hoch- sowie Tiefbauten aller Art. Bei den meisten Abbrucharbeiten sind spezielle Abbruchgenehmigungen erforderlich. In diesen Genehmigungen sind die Verfahren der Abbrucharbeiten genau beschrieben. So braucht man zum Beispiel für den Abriss denkmalgeschützter Gebäude zunächst eine Abbruchgenehmigung aber auch wenn bei einem Teilabbruch tragende Bauteile oder brandschutzrelevante Teile vom Abbruch betroffen sind. Die Abbrucharbeiten werden zumeist vorgenommen um auf der frei gewordenen Fläche ein neues Gebäude zu errichten, bei Teilabbrucharbeiten zumeist um anschließend einige Veränderung am Gebäude vorzunehmen. Bei den Abbrucharbeiten kommen viele verschiedene Abbruchgeräte zum Einsatz, wie zum Beispiel die Abrissbirne, Bagger oder Betonzangen zum Einsatz. Bei größeren Gebäuden können zudem Sprengungen nötig beziehungsweise vorteilhaft sein, da die zum Teil monatelang andauernden Abbrucharbeiten eine große Lärm- und Staubbelästigung für die Anwohner sein können. Jedoch können Sprengarbeiten nicht immer durchgeführt werden. Die Abbrucharbeiten werden zumeist von speziellen Unternehmen übernommen. Bei größeren Abbrucharbeiten, die zum Beispiel Sprengungen beinhalten muss die Baustelle speziell abgesichert werden und müssen mit dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator angestimmt werden. |
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