Baugewerbe kritisiert Pläne zur tagesaktuellen Zeiterfassung
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Arbeitszeiterfassung am Bau ist schon jetzt ein aufwändiges Unterfangen. Innerhalb von sieben Tagen müssen die geleisteten Stunden von jedem – ganz gleich ob sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt – schriftlich erfasst werden. Eine Pflicht, der insgesamt elf Branchen unterliegen, die unter das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz fallen. Und das ist bereits unter den jetzigen Bedingungen eine zeitintensive und sehr bürokratische Angelegenheit.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant diese Pflicht ab Oktober noch zu verschärfen und Unternehmen die tägliche Erfassung der Arbeitszeit aufzuerlegen – und dies „...jeweils unmittelbar bei Arbeitsaufnahme“, wie es im Entwurf heißt. Gemeinsam mit dem Anheben des Mindestlohns und der Lohngrenze für Minijobs soll dieses Vorgehen einen Beitrag zu mehr Lohngerechtigkeit leisten. Zudem will Heil damit ein EU-Gesetz umsetzen, wie es in Spanien bereits aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs erzwungen wurde.
Das Baugewerbe, das häufig keine feste Betriebsstätte für seine Beschäftigten hat, hält die neue Regelung für zu eng definiert, um auch im Arbeitsalltag ohne zusätzliche bürokratische Belastung umsetzbar zu sein. Eine arbeitstägliche und „manipulationssichere“ Zeiterfassung bedeutet, dass digitale Endgeräte zur Verfügung stehen müssen und am Bau müssen das letztlich mobile Geräte sein. Anders als in Büros, bei denen eine fest installierte Form einer Stechuhr zum Einsatz kommen kann, muss am Bau also in die Anschaffung entsprechender Geräte investiert werden. Gewerke wie etwa Gerüstbauer, die nahezu täglich auf anderen Baustellen tätig sind, müssten jeden einzelnen Mitarbeiter mit einem solchen Zeiterfassungsgerät ausstatten.
Auch die bereits für die derzeitige Form der Arbeitserfassung etablierten Vorgänge müssten bei einer tagesaktuellen Erfassung wieder umgestellt werden. Zudem stellt die tägliche Kontrolle, ob wirklich von jedem die Arbeitszeiten eingegangen sind, einen noch größeren Aufwand dar. Daher zeigt sich das Baugewerbe mit dieser erneuten Verschärfung des Gesetzes und der somit wieder einmal gesteigerten Bürokratisierung nicht einverstanden.
Das Bundesarbeitsministerium argumentiert dem gegenüber mit einer längerfristigen Einsparung für die Arbeitgeber. Zwar müssten diese geschätzt 465 Million investieren, könnten aber durch die Digitalisierung jährlich um die 290 Millionen bei der Zeiterfassung einsparen. Auch Arbeitnehmerverbände begrüßen das Gesetzesvorhaben als einen Schritt in Richtung größerer Lohngerechtigkeit.

