Baugewerbe-Online auf X Baugewerbe-Online auf Facebook
Werben auf Baugewerbe-Online
Hier werben
Login
Login
 

Anzeige
Top Themen rund ums Baugewerbe

Ersatzbaustoff-Verordnung wurde beschlossen

Schaufellader bei Sortieren von Bauschutt
Schaufellader bei Sortieren von Bauschutt

Schon im November hat der Bundesrat der Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe zugestimmt. Das Gesetzesvorhaben hat der Bundestag bereits 2017 auf den Weg gebracht. Da das Regelwerk in Länderkompetenzen eingreift, war eine Zustimmung des Bundesrates unumgänglich. Die Verordnung regelt erstmals bundeseinheitlich die Herstellung und den Einbau von Ersatzbaustoffen, welche in Recycling-Prozessen gewonnen werden. Insbesondere kommt auch den Schadstoffobergrenzen immense Bedeutung zu.

 

Schadstoffgrenzen für verschiedene Baustoffklassen und Ziel der Verordnung

 

Entsprechend der Baustoffklassen und den damit verbundenen Verwendungen regelt das Gesetz Schadstoffobergrenzen abhängig vom Verwendungszweck des Ersatzbaustoffes. Die Schadstoffobergrenzen sind wichtig, da die Baustoffe aus belasteten Schlacken und Industrieabfällen hergestellt werden. Neueste wissenschaftliche Erkenntnisse werden berücksichtigt. Ziel der Verordnung ist der Schutz der Böden und des Grundwassers und eine Verbesserung der Kreislaufwirtschaft. Dadurch sollen Rohstoffe nachhaltiger verwendet werden und der Energieverbrauch insgesamt gesenkt werden. Dies geschieht insbesondere vor dem Hintergrund der vereinbarten Klimaziele.

 

Warnschild
Warnschild

Wer ist von der Verordnung betroffen?

 

Betroffen von der Verordnung sind Hersteller der Ersatzbaustoffe und Bauherren. Das umfasst alle Recyclingunternehmen – mobile oder stationäre Anlagen werden gleichermaßen behandelt. Bauherren mit größeren Projekten, die mit Verfüllungen von Abgrabungen beauftragt sind, betrifft es besonders. Hier ist allem voran an den Straßen- und Schienenbau zu denken.

 

Akzeptanz soll gefördert werden – Übergangsfrist

 

Die Akzeptanz in Ersatzbaustoffe soll angehoben werden. Ebenso sollen die Potenziale für das Recycling in der Bauwirtschaft gesteigert werden. Eine höherwertige Verwendung der Bau- und Abbruchabfälle ist das Ziel. Um den Betroffenen genügend Zeit zu geben, sich auf die neue Gesetzeslage einzustellen, tritt die Mantelverordnung zwei Jahre nach Verkündung in Kraft. Damit wird sie Anfang 2023 die alten und technisch nicht mehr zeitgemäße unterschiedlichen Verordnungen einzelner Länder ersetzen und einheitlich regeln.

 

Die Ersatzbaustoffmantelverordnung finden Sie hier.

E-Mail  
facebook  
twitter  
whatsapp  




Bericht kommentieren


11.08.2021
Aktuelle Beiträge aus der Redaktion
Messe Nordbau war erfolgreich
Im hohen Norden fand in diesem Jahr die 66. Nordbau-Messe vom 8. bis 12. September statt. Ohne Flächen- und B...
Fassadenbegrünung bei versiegelten Bodenflächen
Hitzeschutz, Stadtbegrünung und mehr: Beispiel Wi...
  Klimawandel in den Städten, das bedeutet im Sommer brütende Hitze, Trockenhe...
Dieselfahrverbot  Pixabay
Dieselfahrverbot: Auswirkungen für das Baugewerbe
Nach den beiden Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 27.02.2018 sind Die...
Baustelle mit Schild Baustopp
Krise(n) am Bau - gibt es auch Lösungsansätze?
Listet man die aktuellen negativen Einflussfaktoren auf das Baugewerbe auf, könnte man zu ...
News: Produkte, Maschinen u.v.m.
Mehr Geld auf dem Konto – aber wie vie...
Dritte Stufe des Bau-Tarifvertrags erreicht die Mai-Abrechnung Für die Beschäftigten i...
Wenn nachts die Baumaschinen verschwinde...
 Der Diebstahl von Baumaschinen verursacht nicht nur hohe Sachschäden – er kann ganze Bauste...
Baugewerbe: Frühe Nachwuchsarbeit – w...
Der Fachkräftemangel im Baugewerbe ist kein neues Phänomen – und er bleibt hartnäckig. Wäh...
Asphaltrecycling: Vom Pilotprojekt zum B...
 Der Straßenbau steht unter Druck – und zwar von mehreren Seiten gleichzeitig: Rohstoffe wer...
Statistik
Gezählt seit: 29.09.2010

Seitenaufrufe:
97.235.154
Besucher:
16.940.068
 
Aufrufe heute:
7.457
Besucher heute:
6.200
Mitglieder:
1.763
Umfrage
Was müsste die Politik als Erstes tun, um den Wohnungsbau wieder anzukurbeln?
Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigen
Bauvorschriften und Standards reduzieren
Förderprogramme vereinfachen und ausbauen
Grunderwerbsteuer und weitere Abgaben senken
 

Kommentare 0 Kommentare 1 abgegebene Stimmen

Anzeige
Baugewerbe Online
Das Branchenportal für das deutsche Baugewerbe. Informativ, innovativ, zielgruppenorientiert! Bei uns werden Sie gefunden und Sie finden alles rund um den Bau! Bauherren finden kompetente Bauunternehmen, Bauhandwerker oder Architekten. Alle beteiligten der Baubranche finden günstige Zulieferer für Baumaterial, Baugeräte und Maschinen, einen großen Anzeigen- und  Jobmarkt, wichtige Termine, aktuelle News aus der Bauwirtschaft und noch vieles mehr!
Sonstiges
Werbung
Musterverträge und Vorlagen
Hilfe
Kontakt
Rechtliches
AGB
Impressum
Datenschutz

Melden sie sich zum Newsletter an...
© Schwarzmeier Mediengesellschaft