Ersatzbaustoff-Verordnung wurde beschlossen


Schon im November hat der Bundesrat der Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe zugestimmt. Das Gesetzesvorhaben hat der Bundestag bereits 2017 auf den Weg gebracht. Da das Regelwerk in Länderkompetenzen eingreift, war eine Zustimmung des Bundesrates unumgänglich. Die Verordnung regelt erstmals bundeseinheitlich die Herstellung und den Einbau von Ersatzbaustoffen, welche in Recycling-Prozessen gewonnen werden. Insbesondere kommt auch den Schadstoffobergrenzen immense Bedeutung zu.
Schadstoffgrenzen für verschiedene Baustoffklassen und Ziel der Verordnung
Entsprechend der Baustoffklassen und den damit verbundenen Verwendungen regelt das Gesetz Schadstoffobergrenzen abhängig vom Verwendungszweck des Ersatzbaustoffes. Die Schadstoffobergrenzen sind wichtig, da die Baustoffe aus belasteten Schlacken und Industrieabfällen hergestellt werden. Neueste wissenschaftliche Erkenntnisse werden berücksichtigt. Ziel der Verordnung ist der Schutz der Böden und des Grundwassers und eine Verbesserung der Kreislaufwirtschaft. Dadurch sollen Rohstoffe nachhaltiger verwendet werden und der Energieverbrauch insgesamt gesenkt werden. Dies geschieht insbesondere vor dem Hintergrund der vereinbarten Klimaziele.


Wer ist von der Verordnung betroffen?
Betroffen von der Verordnung sind Hersteller der Ersatzbaustoffe und Bauherren. Das umfasst alle Recyclingunternehmen – mobile oder stationäre Anlagen werden gleichermaßen behandelt. Bauherren mit größeren Projekten, die mit Verfüllungen von Abgrabungen beauftragt sind, betrifft es besonders. Hier ist allem voran an den Straßen- und Schienenbau zu denken.
Akzeptanz soll gefördert werden – Übergangsfrist
Die Akzeptanz in Ersatzbaustoffe soll angehoben werden. Ebenso sollen die Potenziale für das Recycling in der Bauwirtschaft gesteigert werden. Eine höherwertige Verwendung der Bau- und Abbruchabfälle ist das Ziel. Um den Betroffenen genügend Zeit zu geben, sich auf die neue Gesetzeslage einzustellen, tritt die Mantelverordnung zwei Jahre nach Verkündung in Kraft. Damit wird sie Anfang 2023 die alten und technisch nicht mehr zeitgemäße unterschiedlichen Verordnungen einzelner Länder ersetzen und einheitlich regeln.
Die Ersatzbaustoffmantelverordnung finden Sie hier.

