Baugewerbe-Online auf X Baugewerbe-Online auf Facebook
Werben auf Baugewerbe-Online
Hier werben
Login
Login
 

Anzeige

Bundesrat stimmt Aufbauhilfen zu

1

Der Bundesrat hat am 10. September 2021 einer Verordnung zur Verteilung der Hilfsgelder aus dem Aufbauhilfefonds zwischen den betroffenen Ländern zugestimmt. Sie konkretisiert die berücksichtigungsfähigen Schäden und enthält Vorgaben zur zweckentsprechenden Mittelverwendung. Die Bundesregierung hatte den Verordnungsentwurf am 1. September 2021 beschlossen.

 

 

Prozentuale Verteilung

 

Die Verteilung der Mittel erfolgt zunächst durch einen festen Schlüssel, basierend auf den ersten Schadenserhebungen der betroffenen Länder. Danach entfallen auf Rheinland-Pfalz 54,53 Prozent, auf Nordrhein-Westfalen 43,99 Prozent, auf Bayern 1,00 Prozent und auf Sachsen 0,48 Prozent der für die Länderprogramme vorgesehenen Mittel des Fonds.

 

 

Wenn die endgültige Schadenshöhe in den Ländern feststeht, folgt eine Bund-Länder-Vereinbarung mit einem angepassten Verteilungsschlüssel. Dies soll sicherstellen, dass die per Verordnung festgelegten Grundsätze und Maßstäbe der Schadensermittlung sich auch in der Gesamtschadenshöhe und in der Aufteilung der Mittel unter den betroffenen Ländern widerspiegeln.

Als Schadenszeitraum wird der Monat Juli 2021 definiert. Die Rechtsverordnung legt fest, welche konkreten Schäden im Einzelnen im Zusammenhang mit Starkregen und Hochwasser als Schaden unter den Fonds "Aufbauhilfe 2021" fallen.

 

 

Möglichst umfassende Entschädigung

 

Betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen werden Entschädigungen in Höhe von bis zu 80 Prozent des Schadens gewährt. Hinzu kommen Leistungen Dritter zum Beispiel aus Versicherungen oder auch der gewährten Soforthilfe bis zu maximal 100 Prozent des ermittelten Schadens. Darüber hinausgehende Leistungen Dritter oder der Soforthilfe sind bei den Hilfen des Fonds anzurechnen.

 

 

Härtefallregelung

 

Für begründete Härtefälle sind Einzelfallregelungen möglich, um bis zu 100 Prozent des Schadens auszugleichen. Beim Wiederaufbau können auch Aspekte des vorsorglichen Hochwasserschutzes berücksichtigt werden, wenn dabei die ursprünglich ermittelte Schadenhöhe nicht überschritten wird.

 

 

Inkrafttreten nach Verkündung

 

Die Verordnung wurde der Bundesregierung zugeleitet - sie organisiert das weitere Verfahren zu Unterzeichnung und Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt. Am Tag nach erfolgter Verkündung soll die Verordnung in Kraft treten.

 

 

Bildquelle: © Bundesrat | Sascha Radke

 

 

 

Lesen Sie auch:

 

Bundesrat billigt Milliardenfond zur Aufbauhilfe

E-Mail  
facebook  
twitter  
whatsapp  
Aktuelle Beiträge aus der Redaktion
Lichtbeton  intelligente smarte Baustoffe
Intelligente und smarte Baustoffe
Die Baugewerbe ist stets im Wandel. Da die Sicherheit der Bauwerke und damit der Baustoffe an erster Stelle...
Schaufellader bei Sortieren von Bauschutt
Ersatzbaustoff-Verordnung wurde beschlossen
Schon im November hat der Bundesrat der Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe zugestimmt. Das Ge...
Droht in Deutschland eine Immobilienblase?
Der Wert eines Wirtschaftsgutes wird durch die Knappheit bestimmt. Diese wirtschaftstheoretische ...
Luftreinhaltung: Strengere Vorschriften für Schor...
Am 17. September hat der Bundesrat eine Gesetzesvorlage des Bundestages durchgewinkt, ...
News: Produkte, Maschinen u.v.m.
Mehr Geld auf dem Konto – aber wie vie...
Dritte Stufe des Bau-Tarifvertrags erreicht die Mai-Abrechnung Für die Beschäftigten i...
Wenn nachts die Baumaschinen verschwinde...
 Der Diebstahl von Baumaschinen verursacht nicht nur hohe Sachschäden – er kann ganze Bauste...
Baugewerbe: Frühe Nachwuchsarbeit – w...
Der Fachkräftemangel im Baugewerbe ist kein neues Phänomen – und er bleibt hartnäckig. Wäh...
Asphaltrecycling: Vom Pilotprojekt zum B...
 Der Straßenbau steht unter Druck – und zwar von mehreren Seiten gleichzeitig: Rohstoffe wer...
Statistik
Gezählt seit: 29.09.2010

Seitenaufrufe:
96.120.994
Besucher:
15.961.849
 
Aufrufe heute:
16.447
Besucher heute:
14.347
Mitglieder:
1.761
Umfrage
Was bremst den Wohnungsbau aktuell am meisten aus?
Bürokratie und langwierige Genehmigungen
Hohe Bau- und Finanzierungskosten
Politische Unsicherheit und wechselnde Vorgaben
Politische Unsicherheit und wechselnde Vorgaben
 

Kommentare 0 Kommentare 2 abgegebene Stimmen

Anzeige
Baugewerbe Online
Das Branchenportal für das deutsche Baugewerbe. Informativ, innovativ, zielgruppenorientiert! Bei uns werden Sie gefunden und Sie finden alles rund um den Bau! Bauherren finden kompetente Bauunternehmen, Bauhandwerker oder Architekten. Alle beteiligten der Baubranche finden günstige Zulieferer für Baumaterial, Baugeräte und Maschinen, einen großen Anzeigen- und  Jobmarkt, wichtige Termine, aktuelle News aus der Bauwirtschaft und noch vieles mehr!
Sonstiges
Werbung
Musterverträge und Vorlagen
Hilfe
Kontakt
Rechtliches
AGB
Impressum
Datenschutz

Melden sie sich zum Newsletter an...
© Schwarzmeier Mediengesellschaft