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Als Arbeitsschutz werden alle Maßnahmen bezeichnet, die gewährleisten, dass die Arbeitskräfte eines Unternehmens sicher und ohne Gefährdungen arbeiten können. Darunter fallen sichere Arbeitsbedingungen oder auch der Gesundheitsschutz, der gegen Belastungen verschiedener Art schützt, zum Beispiel Lärmbelastung, Gefahrstoffe oder psychische Belastung. Man kann von zwei verschiedenen Arten von Arbeitsschutz sprechen. Zum einen der allgemeine Arbeitsschutz, der Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer umfasst, zum anderen der soziale Arbeitsschutz, der Arbeitszeiten und Kündigungsschutz beinhaltet. Überwacht wird der Arbeitsschutz durch ein duales System, zum einen durch die Arbeitsschutzbehörden, zum anderen durch die gesetzliche Unfallversicherung. Zum Arbeitsschutz gehören verschiedene Gesetze, Verordnungen und Richtlinien. Dazu gehören das Arbeitsschutzgesetz mit verschiedenen Verordnungen zu Arbeitsstätten, Lärm- und Vibrationsarbeitsschutz, Gefahrenstoffen und Lastenhandhabung, das Geräte- und Produktionssicherheitsgesetz, das Arbeitssicherheitsgesetz, das Chemikaliengesetz und das Atomgesetz. In Deutschland haben die Betriebe und Unternehmen einen weiten Spielraum um den Gesetzen zu entsprechen. Bei Unternehmen mit Betriebsräten müssen diese mit dem Arbeitnehmer über Gefahrenprävention und Schutzmöglichkeiten diskutieren, die Ergebnisse genau dokumentieren und sie dann korrekt ausführen. |
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