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Als Gewerbebauplanung bezeichnet man die Planung von Gebäuden für ein bestimmtes Gewerbe. Die Gewerbebauplanung ist dabei aber nicht nur der reine Entwurf von Gewerbegebäuden, sondern umfasst sehr viele unterschiedliche Themenbereiche. Bei der Gewerbebauplanung soll zunächst ein Entwurf über das entstehende Gebäude gemacht werden, der die richtige Statik aufweist und weiteren Anforderungen entspricht, um diesen Entwurf dann bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese überprüft die Entwürfe zum geplanten Projekt und erteilt, wenn keine Probleme bestehen, schließlich die Baugenehmigung. Erst nach dem Erhalt dieser kann das Projekt realisiert werden. Die Gewerbebauplanung kalkuliert die Grundlagen und entwickelt einen Entwurf, der den statischen und technischen Anforderungen und Anforderungen, die durch das Gewerbe anfallen, gerecht wird, wie zum Beispiel einen für den Kunden attraktiven Supermarkt zu gestalten Zudem gehört zur Gewerbebauplanung auch die Grundlagenermittlung, die Bauentwurfsplanung, die Erstellung statischer Berechnungen und Zeichnungen, Bauantragstellung und Bauüberwachung. Außerdem umfasst die Gewerbebauplanung im Speziellen Themenbereiche, wie Wärmeschutz, Arbeitssicherheit, Brandschutz und Schallschutz. | ||
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