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Definition Tiefbau: Als Tiefbau bezeichnet man eine Fachrichtung des Bauwesens. Tiefbau befasst sich mit der Planung sowie der Errichtung von Bauwerken, die sich an beziehungsweise unter der Erdoberfläche befinden. Der Hochbau dagegen beschäftigt sich mit dem Erbau von Gebäuden die sich an und oberhalb der Erdoberfläche befinden.
Eine Ausnahme im Bereich des Tiefbaus ist der Bau von Brücken. Dieser wird zum Tiefbau gezählt obwohl es sich um Bauwerke handelt, die über der Erdoberfläche liegen. Jedoch befinden sie sich unter dem Niveau des darüber geführten Verkehrsweges, wodurch man sie zum Gebiet des Tiefbaus zählt.
Die Planung des Tiefbaus übernehmen im Wesentlichen Bauingenieure. Zu speziellen gestalterischen Aufgaben können jedoch auch Architekten hinzugezogen werden. Die Unternehmen, die die Errichtung des Tiefbaus ausführen können sowohl Spezialbetriebe sein, die nur im Tiefbau tätig sind, aber auch Unternehmen, die Hoch- sowie Tiefbauarbeiten übernehmen. Zu den einzelnen Fachgebieten des Tiefbaus gehören zum Beispiel Kanalisation, Tunnelbau aber auch Straßenbahnbau oder Erdbau. |