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Frischer Wind im Baugewerbe: Was sich 2026 ändert

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Die Bauwirtschaft ist Veränderungen gewohnt. Neue Normen, neue Vorschriften, neue Formulare – das gehört zum Alltag wie Staub auf der Baustelle. 2026 allerdings ist kein kosmetisches Update, sondern ein Jahr mit strukturellem Anspruch. Arbeitsschutz, Löhne, Ausbildung, Sozialversicherung und Verwaltung werden gleichzeitig nachjustiert. Nicht revolutionär, aber spürbar. Wer jetzt noch glaubt, das gehe alles „irgendwie nebenher“, wird spätestens bei der nächsten Betriebsprüfung unsanft geweckt.


Arbeitsschutz: Asbest rückt endgültig ins Zentrum


Der Umgang mit Asbest wird 2026 deutlich verbindlicher geregelt. Hintergrund ist die Umsetzung der EU-Asbest-Richtlinie in nationales Recht. Was bislang häufig abstrakt blieb, wird konkret und prüfbar. 


Unternehmen müssen künftig in ihren Anzeigen nicht nur Tätigkeiten benennen, sondern auch namentlich aufführen, welche Beschäftigten eingesetzt werden, inklusive Nachweisen zur Fachkunde und zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Zusätzlich wird für bestimmte Abbrucharbeiten im niedrigen und mittleren Risikobereich erstmals eine Genehmigungspflicht eingeführt.


Parallel dazu hat der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) mehrere Technische Regeln für Gefahrstoffe überarbeitet. Besonders relevant für die Baupraxis: die Neufassung der TRGS 519 „Asbest“, die in der zweiten Jahreshälfte 2026 erwartet wird. Sie konkretisiert Schutzmaßnahmen, Qualifikationsanforderungen und Dokumentationspflichten.


Einordnung: Asbest ist kein neues Thema – aber 2026 wird es eines, das sich nicht mehr „mit Erfahrung“ lösen lässt. Wer hier nicht sauber dokumentiert und qualifiziert, riskiert Baustopps, Bußgelder und Haftungsfragen. Lesen Sie zum Thema Asbest auch unseren ausführlichen Artikel -->


Löhne, Minijobs und Mindeststandards: Mehr Geld, mehr Kalkulationsdruck


Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Damit wächst automatisch auch die Verdienstgrenze für Minijobs: von bislang 556 Euro auf 603 Euro pro Monat. Der maximale Jahresverdienst liegt dann bei 7.236 Euro.


Für Betriebe bedeutet das zweierlei: Minijobs bleiben weiterhin flexibel einsetzbar, gleichzeitig steigen die Personalkosten – auch dort, wo bisher knapp kalkuliert wurde. Zusätzlich erhöhen sich in mehreren Handwerksbranchen die tariflichen Branchenmindestlöhne, unter anderem im Dachdecker-, Maler- und Lackierer-, Gebäudereiniger-, Elektro- und Gerüstbauerhandwerk.


Einordnung: Die Lohnentwicklung ist sozialpolitisch gewollt, betriebswirtschaftlich aber anspruchsvoll. Gerade kleinere Betriebe müssen Angebote und Stundenkalkulationen neu prüfen – insbesondere dort, wo Minijobs ein fester Bestandteil der Personalstruktur sind.


Ausbildung: Neue Ordnung für 19 Berufe


Ab August 2026 gelten in der Bauwirtschaft neue Ausbildungsordnungen für 19 Berufe. Es handelt bestätigt sich, was sich seit Jahren abzeichnet: Die Ausbildung soll moderner, digitaler und nachhaltiger werden. Die Reform betrifft sowohl Inhalte als auch Prüfungsstrukturen. Themen wie Nachhaltigkeit, Digitalisierung sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz werden stärker verankert. Für die 16 Berufe mit dreijähriger Ausbildungsdauer wird zudem die klassische Zwischenprüfung abgeschafft. Stattdessen kommt eine gestreckte Abschlussprüfung, bei der ein erster Prüfungsteil nach zwei Jahren bereits 40 Prozent der Abschlussnote ausmacht.


Einordnung: Die Reform ist sinnvoll, aber kein Selbstläufer. Ausbildungsbetriebe müssen ihre internen Abläufe, Ausbildungspläne und Begleitung der Azubis anpassen. Wer Ausbildung ernst nimmt, braucht künftig mehr Struktur – nicht weniger.


Sozialversicherung und Rente: Anpassung ohne Überraschung


Wie in jedem Jahr werden auch 2026 die Sozialversicherungs-Rechengrößen angepasst. Steigende Löhne führen zu höheren Beitragsbemessungsgrenzen, was vor allem Beschäftigte mit höheren Einkommen betrifft – und indirekt die Lohnnebenkosten der Betriebe.


Zum 1. Juli 2026 ist außerdem eine Rentenanpassung von voraussichtlich rund 3,7 Prozent vorgesehen. Entsprechend steigen auch bestimmte Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, etwa Geldleistungen bei anerkannten Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, sofern sie vom Jahresverdienst abhängen.
Einordnung: Keine Revolution, aber ein Faktor für langfristige Personal- und Kostenplanung – insbesondere bei erfahrenen Fachkräften.


Verwaltung wird digitaler – zumindest ein Stück


Seit Dezember 2025 ist der elektronische Kostenvoranschlag (eKV) verfügbar. Leistungserbringer können Kostenvoranschläge nun papierlos direkt an Unfallversicherungsträger übermitteln. Für viele Betriebe ist das ein kleiner, aber spürbarer Schritt in Richtung weniger Bürokratie und schnellerer Abläufe.
Einordnung: Kein Quantensprung, aber ein Signal. Die Bauwirtschaft wird nicht über Nacht digital – aber 2026 zwingt sie, sich weiter zu bewegen.


Fazit: 2026 verlangt Ordnung, nicht Aktionismus


Die Neuerungen für 2026 sind kein bürokratischer Selbstzweck. Sie zielen auf mehr Sicherheit, klarere Strukturen und modernere Ausbildung. Gleichzeitig erhöhen sie den organisatorischen und finanziellen Druck auf die Betriebe.
Wer vorbereitet ist, kommt ruhig durch dieses Jahr.
Wer abwartet, zahlt – mit Zeit, Geld oder Nerven.
Oder anders gesagt: 2026 ist kein Jahr für Heldentum, sondern für saubere Prozesse. Und das ist im Baugewerbe oft die härteste Disziplin überhaupt.

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