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Luftreinhaltung: Strengere Vorschriften für Schornsteine!

Am 17. September hat der Bundesrat eine Gesetzesvorlage des Bundestages durchgewinkt, welche das Ziel einer besseren Luftreinhaltung verfolgt. Die Maßnahme: höhere Austrittsöffnungen an Schornsteinen. Notwendig war daher eine Änderung der Verordnung kleiner und mittlerer Feuerungsanlagen (1. BImSchV).

 

 

Höhere Austrittsöffnungen

 

Um eine Belastung der Anwohner durch Abgase der Feststoffbrennanlagen (Pellet-; Kachel-, Kaminöfen) zu minimieren, muss bei zukünftigen Bauten die Austrittsöffnung der Kamine 40  Zentimeter höher als der höchste Gebäudepunkt sein. Daher ist nach der neuen Gesetzeslage vom Dachfirst aus zu messen. Diesen Punkt muss die Austrittsöffnung des Schornsteins um genannte 40 Zentimeter überragen. Damit wird gesichert, dass die Abgase nicht in der Rezirkulationszone des Gebäudes bleiben, sondern von der Luftströmung weggetragen werden.

 

 

Welche Anlagen betrifft es?

 

Betroffen sind nur Verbrennungsanlagen für Festbrennstoffe mit einer Leistung von weniger als 1 Megawatt Feuerungswärmeleistung. Es gilt lediglich für neue Anlagen. Außerdem gibt es Bestandsschutz für bereits errichtete und in Betrieb genommene Anlagen. Diese werden von der Verordnung nicht berührt.

Kritisiert wurde vom Bundesrat das Versäumnis der Bundesregierung, die Novellierung an europäische Regeln der DIN- und DIN-EN-Normen, VDI-Vorgaben und weiterer europäischen Rechtsnormen anzupassen. Sie wurde aufgefordert, dies nachzuholen.

Inkrafttreten wird die beschlossene Verordnung nach Verkündung im Bundesgesetzblatt zu Beginn des darauffolgenden Quartals.

 

 

Bildquelle: Finkelmeyer

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21.09.2021
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