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UV-Schutz geht alle an!

Dachdecker arbeitet bei intesiver Sonneneinstrahlung
Dachdecker arbeitet bei intesiver Sonneneinstrahlung

Traditionell werden die heißesten Tage des Sommers zwischen dem 23. Juli und 23. August als Hundstage bezeichnet. Nicht nur in dieser Zeit müssen alle, die Arbeiten im Freien ausführen, ihre Gesundheit schützen und sich besonders vor UV-Strahlen in Acht nehmen. Durch die Tätigkeit im Freien erhöht sich durch die große Menge der Strahlung das Risiko einer Hautkrebserkrankung. Bestimmte Hauskrebserkrankungen sind laut Wissenschaftlern eindeutig auf die langjährige UV-Strahlung der Sonne zurückzuführen. Daher hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Jahre 2015 Hauskrebs als Berufskrankheit anerkannt. Betroffen von den Wirkungen der UV-Strahlen sind schätzungsweise 2,5 bis 3 Mio. Berufstätige.

 

UV-Index beachten

 

Ein eindeutiger Indikator für die Belastung durch UV-Strahlen ist der UV-Index. Einsehbar ist der UV-Index beispielsweise über die Homepage des Deutschen Wetterdienstes. Auch an bewölkten Tagen kann ein Sonnenschutz nötig sein, denn die UV-Strahlung wird nicht allein durch eine Wolkendecke ferngehalten. Ebenfalls Informationen zum tagesaktuellen UV-Index bietet das Bundesamt für Strahlenschutz, das sogar dreimal wöchentlich einen UV-Newsletter inklusive 3-Tages-Vorhersage herausgibt.

 

UV-Strahlung in vielen Bereichen

 

Um Tätige im Freien besser von UV-Strahlung schützen zu können gibt es kein Patentrezept. Laut einer Studie des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung helfen je nach Tätigkeit sehr unterschiedliche Maßnahmen.

 

UV-Strahlenbelastung Bau DGUV
UV-Strahlenbelastung Bau DGUV

Außer Frage steht allerdings, dass Maßnahmen zum Schutz im Freien tätiger Personen ergriffen werden müssen. Um die Maßnahmen, auch für Berufstätige aus dem Baugewerbe, besser definieren zu können, wurden zuerst die gefährdetsten Berufe ermittelt. Dazu gehören beispielsweise Kanalbauer, Dach- und Fassadenbauer, Zimmerer, Dachdecker, Maurer und einige andere Gewerke aus dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe. Im Gegensatz dazu sind Postzusteller oder im Ackerbau tätige Personen weniger durch UV-Strahlen gefährdet. Selbst innerhalb der Baubranche sind die UV-Strahlen-Belastungen sehr unterschiedlich.

 

Strahlung nicht unterschätzen!

 

UV-Strahlung ist nicht sichtbar oder fühlbar, daher ist ein präventiver Schutz unumgänglich. Ebenso sind bei Schutzmaßnahmen Reflektionen zu berücksichtigen. Oberflächen wie Beton, Wasser, Metall und Schnee reflektieren im Besonderen die UV-Strahlen. Daher ist auch ein besonderer Schutz für Baugewerbetätigkeiten notwendig. Schäden durch dauerhafte und langwellige UV-Strahlung können sich beispielsweise in Sonnenallergien, Sonnenbrand, allergische Reaktionen, Hautalterung, Hautkrebs oder kurzfristige Pigmentierung äußern.

 

Schutz vor UV-Strahlung

 

Zu den möglichen Maßnahmen zum Schutz vor UV-Strahlen gehört die Ausführung der Arbeiten im Freien zu einer Tageszeit wie beispielsweise am Morgen oder späteren Nachmittag, zu der die UV-Strahlung geringer ist. Zusätzlich ist das Spannen von Sonnenschutz wie Sonnensegel oder Ähnlichem hilfreich und je nach Gegebenheit für Tätigkeiten im Baugewerbe möglich. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die vom Arbeitgeber laut Arbeitsschutzgesetz direkt zu ergreifen sind. Jeder einzelne kann sich zusätzlich durch schützende Kleidung, eine Kopfbedeckung und eine Sonnenbrille schützen. Sonnenschutzmittel mit hohen Lichtschutzfaktor sollten dann verwendet werden, wenn andere Schutzmaßnahmen nicht möglich sind.

 

Bild: DGVU UV-Strahlenbelastung

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23.07.2018
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