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Definition Bauträger: Unter dem Begriff Bauträger versteht man ein Unternehmen, dass den Bau von Gewerbe- und Wohnimmobilien zur gewerbsmäßigen Veräußerung übernimmt und die gebauten Immobilien dann verkauft. Die Gewerberrichtung des Bauträgers wird Konzession genannt. Dabei sind die Gewerbe Immobilienmakler, Immobilienverwalter und Bauträger unter dem Oberbegriff „Immobilientreuhänder“ zusammengefasst. Daher ist es möglich das Gewerbe des Immobilientreuhänders mit Einschränkung als Bauträger auszuüben. Um jedoch auch als Immobilenmakler oder –Verwalter anerkannt zu werden, muss die Berechtigung als Immobilentreuhänder erweitert werden. Im Gegensatz zu einem normalen Bauunternehmen ist der Bauträger dafür verantwortlich, dem Auftraggeber das Eigentum über das Gründstück, auf welchem gebaut wird, zu verschaffen. Damit errichtet der Bauträger die Immobilien mit eigenem beziehungsweise finanziertem Geld und auf eigenes Risiko. Die Bauträgerverträge sind daher notariell bekundungspflichtig. Erst beim Kauf einer Einheit erhält der Bauträger Abschläge vom Käufer für die bereits erbrachten Leistungen, so zum Bespiel für den Verkauf des Grundstücks oder die Erstellung des Rohbaus. Diese Abschläge richten sich nach strengen Auflagen des Gesetzgebers, beziehungsweise der Makler- und Bauträgerverordnung. Gewöhnliche Bauunternehmen dagegen bauen auf Grundstücken, die dem Auftraggeber bereits gehören und erhalten Abschlagzahlungen vom Kunden, welche sich nach dem Stand des Bauprojektes orientieren. | ||
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