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Die Entwurfsplanung bezeichnet die Phase in einem Planungsprozess, in der ein Entwurf über das beabsichtigte Projekt erstellt wird. Die Entwurfsplanung bezeichnet den Planungsschritt, der einer Eingabe- oder Genehmigungsplanung vorausgeht. Die Aufgabe der Entwurfsplanung wird von Bauingenieuren und Architekten durchgeführt. Bei der Entwurfplanung werden alle wichtigen Schritte und Problemstellung eines Bauvorhabens berücksichtigt und eingeplant und schließlich in ein stimmiges, realisierbares Projektkonzept gebracht. In Deutschland sind die Leistungen der Entwurfsplanung klar definiert und in dem Regelwerk HOAI festgelegt. Als HOAI bezeichnet man die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Nach Fertigstellung der Entwurfsplanung wird diese meist noch mit dem Auftraggeber diskutiert und abgestimmt. Die Entwurfsplanung ist anschließend Grundlage für die Genehmigungsplanung und wird in der Ausführungsplanung noch weiter ausgearbeitet. Durch den HOAI ist klar definiert, welche Schritte in der Entwurfsplanung bereits berücksichtigt sein müssen. Dazu gehören ein durchgearbeitetes Planungskonzept unter Berücksichtigung von Punkten, wie Statik, Gestaltung, Wirtschaft und Energiewirtschaft, Kostenkontrolle und Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfes. |
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