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16 Verbände drängen auf schnelle Reform der Ersatzbaustoffverordnung

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16 Verbände aus Bauwirtschaft, Baustoffindustrie und Kreislaufwirtschaft fordern die Bundesregierung auf, die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) deutlich früher als bislang geplant zu novellieren. In einem gemeinsamen Schreiben an Bundesumweltminister Carsten Schneider sprechen sie sich für eine Überarbeitung bereits im ersten Quartal 2026 aus.


Im Fokus stehen dabei Maßnahmen, die als konsensfähig gelten und bereits im sogenannten „Planspiel 2.0“ des Umweltbundesamt im Sommer 2025 gemeinsam mit Praxis, Behörden und Wissenschaft erarbeitet wurden. Diese als „low-hanging fruits“ bezeichneten Punkte sind zudem in den Zwischenbericht des Umweltbundesamtes zur Evaluierung der Ersatzbaustoffverordnung vom 7. November 2025 eingeflossen.


Die Bauwirtschaft sieht dringenden Handlungsbedarf. „Als Bauwirtschaft möchten wir gerne mehr mit Recycling-Baustoffen bauen“, erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverband Deutsches Baugewerbe. „Wir fordern die Bundesregierung auf, die Ersatzbaustoffverordnung schnell und pragmatisch nachzujustieren. Eine zeitnahe Novelle schafft Rechtssicherheit, entlastet die Praxis und stärkt ohne neue Bürokratie die Kreislaufwirtschaft im Bau.“


Zu den zentralen Forderungen der Verbände zählen Vereinfachungen bei der Analytik, klarere Regelungen zur Bewertung von Grundwasserdeckschichten, praxisgerechte Vorgaben für mobile Aufbereitungsanlagen sowie eine Entschlackung der Dokumentationspflichten. Nach Auffassung der Unterzeichnenden handelt es sich dabei um unkomplizierte Anpassungen, die keine grundlegende Neuordnung der Verordnung erfordern, aber erhebliche Erleichterungen im Vollzug bringen würden.


Rückenwind erhalten die Verbände auch von politischer Seite. Die Umweltministerkonferenz hat auf ihrer 105. Sitzung am 14. November 2025 erneut eine Vereinfachung und praxistaugliche Weiterentwicklung der Ersatzbaustoffverordnung als „dringend geboten“ bezeichnet.


In ihrem Schreiben verweisen die Verbände zudem auf eine bereits bestehende rechtliche Verpflichtung: Nach Artikel 5 Absatz 2 der Mantelverordnung hätte die Bundesregierung die Auswirkungen der Ersatzbaustoffverordnung bis spätestens 1. August 2025 überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen müssen. Vor diesem Hintergrund halten die Unterzeichnenden den bislang vom zuständigen Ministerium genannten Zeitplan, eine Novelle erst in der zweiten Jahreshälfte 2026 anzustoßen, für nicht haltbar.


Was regelt die Ersatzbaustoffverordnung?


Die Ersatzbaustoffverordnung ist Teil der sogenannten Mantelverordnung und regelt seit ihrem Inkrafttreten den Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe wie Recycling-Baustoffe, Schlacken oder Aschen im Bauwesen. Ziel ist es, Umwelt- und Grundwasserschutz sicherzustellen und gleichzeitig die Verwertung mineralischer Abfälle zu fördern.
In der Praxis wird die Verordnung jedoch vielfach als zu komplex, bürokratisch und schwer vollziehbar kritisiert. Insbesondere die umfangreichen Prüf- und Dokumentationspflichten sowie uneinheitliche Auslegungen durch Behörden erschweren den Einsatz von Recycling-Baustoffen – mit der Folge, dass diese trotz vorhandener technischer Eignung häufig nicht genutzt werden.
Genau hier setzen die aktuellen Forderungen an: Nicht eine Absenkung von Umweltstandards, sondern klarere, einfachere und praxistauglichere Regeln sollen den Weg für mehr Kreislaufwirtschaft im Bau ebnen.


Breite Unterstützung aus der Branche


Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von der Bundesgemeinschaft Recycling-Baustoffe, dem Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden, dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft, dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie sowie zahlreichen weiteren Verbänden aus Bau, Entsorgung und Recycling.
Die Botschaft ist eindeutig: Die Branche ist bereit, mehr Recycling-Baustoffe einzusetzen – braucht dafür aber einen rechtlichen Rahmen, der praktikabel ist und Investitionssicherheit schafft.

 

Bild: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

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