Neues Heizungsgesetz: Gas, Öl, Wärmepumpe – was denn nun?
Ende April 2026 hat die Regierung endlich das „Gebäudemodernisierungsgesetz“ (GModG) als Referentenentwurf verabschiedet und damit das ohnehin schon monströse Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch einmal kräftig umgekrempelt. Nach jahrelangem Tauziehen um die 65-Prozent-Regel, die nun medienwirksam beerdigt wurde, präsentiert man jetzt stolz die „Biotreppe“ und die „Grüngasquote“ - ein weiteres bürokratisches Labyrinth. baugewerbe-online analysiert und kommentiert die neue Sachlage und sagt wie Wärmepumpen dabei abschneiden.
Der hohe Sanierungsbedarf von Heizanlagen kann überraschen. Ein Großteil des deutschen Heizungsbestands gilt als veraltet. Jede dritte Heizung ist bereits älter als 20 Jahre. Die kritische Marke von 30 Jahren erreichten allein im Jahr 2023 schätzungsweise 4 Millionen Heizungen. Nach 30 Jahren müssen Öl- und Gasheizkessel grundsätzlich ausgetauscht werden. Ein ansehnlicher Markt für Heizungsbauer. Daher wurden die neuen Regelungen von allen Betroffenen dringlich erwartet. Die Eckpunkte des neuen GmodG stellen wir weiter unten vor. Aufgrund des Sanierungsbedarfs könnte es im Heizungsbau jetzt brummen. Endlich mal Auftragspolster, Gewinne und Sicherung von Arbeitsplätzen? Pustekuchen!
Politische Polemik verunsichert Verbraucher
Im Jahr 2024 wurden nur 1,3 % aller Heizungen ausgetauscht – ein deutlicher Einbruch im Vergleich zu 2022 (4,6 %). 2025 erreichte der Absatz von Heiztechnik zuletzt den niedrigsten Stand seit 15 Jahren laut IWR-Digitale Medien. Experten führen das auf die politische Unsicherheit und die teils zänkischen Debatten um das Heizungsgesetz zurück.
Und tatsächlich war die Verunsicherung im Vorfeld der April-Entscheidung groß. Verbraucher, die eine effiziente und klimafreundliche Wärmepumpe anschaffen wollten, fürchteten, dass Fördergelder, die heute versprochen werden, morgen aufgrund von Haushaltslöchern wieder gestrichen oder gekürzt werden könnten.
So forderte Bayerns Ministerpräsident Söder wiederholt, die staatliche Förderung für Wärmepumpen massiv zu kürzen (um mindestens 50 %). Er bezeichnete die bisherigen Zuschüsse als „extrem“ und „völlig überdimensioniert“. Das geplante Heizungsgesetz gehöre in die „Schublade“ (vgl. M. Merkur). Die Folge der politischen Verunsicherung war der besagte, spürbare Absatzeinbruch, den Heizungsbauer beklagten.
Die folgende Grafik zeigt die Absatzentwicklung von Wärmepumpen der letzten sieben Jahre.

Erläuterung der Absatzschwankungen
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Konstantes Wachstum (2019–2021): Der Markt wuchs bereits vor der großen Krise stabil durch staatliche Förderungen und steigendes Umweltbewusstsein.
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Der "Boom" (2022–2023): Die Energiekrise nach dem Ukraine-Krieg verdoppelte die Verkäufe fast innerhalb von zwei Jahren. 2023 war das absolute Ausnahmejahr.
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Der "Söder-Knick" (2024): Der Rückgang von 356.000 auf 193.000 Geräte markiert einen Absturz um knapp 46 %. Dies fällt genau in die Zeit der heftigsten polemischen Debatten und der rechtlichen Unsicherheit.
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Erholung (2025): Mit fast 300.000 Einheiten nähert sich der Markt wieder dem hohen Niveau von 2023 an.
Offenbar verbanden Verbraucher fossile Heizsysteme wie Öl und Gas zunehmend mit unsicheren Preisen und Versorgungsrisiken. Die Sorge vor negativen Klimaauswirkungen verstärkt diesen Trend im Kaufverhalten. Die Wärmepumpe gilt als zukunftssichere Alternative mit durchschauberer Technik. Wärmepumpen funktionieren wie ein umgekehrter Kühlschrank: Sie entziehen der Umwelt Wärme (auch bei Minusgraden) und transportieren sie ins Haus. Dabei entsteht lokal keinerlei CO2. So bieten Wärmepumpen Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Die gesetzlichen Regelungen waren klar und halbwegs verständlich.
65%-Regel - ein Angriff auf die Heizfreiheit?
Nicht minder stark polemisiert wurde gegen die 65%-Regel, die (nicht nur) von Söder als „grüne Ideologie“ und als „Angriff auf das Eigentum“ bezeichnet wurde. Dabei war die ursprüngliche Mission doch so simpel wie hehr: Das Heizen sollte klimaneutral werden, um die nationalen Klimaziele bis 2045 nicht vollends gegen die Wand fahren zu lassen. Was besagt die 65%-Regel eigentlich? Sie besagt im Wesentlichen, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Da Gas und Öl diesen Prozentsatz faktisch kaum oder nur sehr teuer leisten können, wäre der Einbau rein fossiler Standardkessel faktisch beendet worden. Das ist in der Tat, eine starke Einschränkung der „freien“ Heizungswahl. Aber eben begründet mit obigen Argumenten. Letztlich wäre zu fragen, ob die Klimasituation fossile Freiheit noch erlaubt.
Fossile Freiheit als Rückschritt bei der Transformation
Aktuell blieb von der einstigen 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien, die als scharfes Schwert der Wärmewende galt, nach dem jüngsten Berliner Kompromiss kaum mehr als ein stumpfes Buttermesser übrig. Experten kritisieren das als Rückschritt für die Erreichung der Klimaziele. Ein Festhalten an fossilen Strukturen stehe im Widerspruch zu den notwendigen Transformationszielen im Gebäudesektor. Zudem erhöhe der Wegfall der Pflichtberatung beim Heizungstausch die Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher, kommentiert der Bundesverband der Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker e. V. (GIH). Das freilich sieht die Regierungskoalition anders.
Die Regierung lobt ihr neues GModG
Vertreter von Union und SPD betonen in der ARD Tagesschau, dass der Heizungskeller wieder „Privatsache“ werde. Das Gesetz sei nun „technologieoffener, flexibler und praxistauglicher“.
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Auch das Wirtschaftsministerium verteidigt den Kurs: Moderne Gas- und Ölheizungen seien wieder zulässig, während die Wärmepumpe weiterhin zentral gefördert werde. Fazit: Ein Kessel Buntes.
Konkret beschloss das Kabinett eine Formulierungshilfe, um das Inkrafttreten der Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 % erneuerbarer Energien in Großstädten (über 100.000 Einwohner) vom 1. Juli 2026 auf den 1. November 2026 zu verschieben. Dieser Aufschub dient dazu, die Zeit bis zur endgültigen Verabschiedung des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) zu überbrücken, welches die umstrittene 65-Prozent-Regel vollständig durch technologieoffene Quoten (wie die „Biotreppe“) ersetzen soll.
So ganz in trockenen Tüchern scheint das jedoch noch nicht zu sein, was weiterhin Unsicherheit auslöst. So kommentiert der GIH: „Die voraussichtliche Verschiebung der 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Regel im bisherigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 1. Juli 2026 auf den 1. November 2026 verlängert die derzeitige Phase der Unsicherheit im Markt.“ Hintergrund ist, dass das Gebäudeenergiegesetz/ Modernisierungsgesetz (GModG) noch nicht rechtzeitig finalisiert werden konnte. „Die erneute Verschiebung verlängert die Unsicherheit für viele Beteiligte – umso wichtiger ist es, die gewonnene Zeit [bis November] jetzt für klare und verlässliche Regelungen zu nutzen. „Wir brauchen einen praxistauglichen Rahmen, der Orientierung gibt und Investitionen wieder in Gang bringt“, so Stefan Bolln, Vorsitzender des Energieberatendenverbands GIH.
Die Biotreppe als Hindernislauf
Doch das GModG beweist einmal mehr, dass die Regierung den Bürgern nicht nur warme Stuben, sondern vor allem rauchende Köpfe bescheren will. Wer hoffte, nach dem jahrelangen Hin und Her zwischen Wärmepumpen-Zwang und Gas-Nostalgie endlich durchatmen zu können, sieht sich nun mit der sogenannten ‚Biotreppe‘ konfrontiert. Dieses bürokratische Meisterwerk verlangt von Hausbesitzern ab 2029 eine fast schon hellseherische Planung: Wer die neu gewährte Freiheit nutzen und weiterhin fossil heizen will, muss sich Jahr für Jahr durch steigende Pflichtquoten für Biogas oder Wasserstoff kämpfen – ein administrativer Hindernislauf, bei dem man vermutlich mehr Zeit mit dem Abheften von Liefernachweisen als mit dem eigentlichen Heizen verbringt. Sarkastisch empfiehlt die Frankfurter Allgemeine Zeitung, im Heizungskeller einen Sachbearbeiter vorzuhalten. Mittelfristig wird es fossil auch mit der Biotreppe spürbar teurer.
Der weitere Zeitplan sieht vor:
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Mai 2026: Geplante Befassung des Kabinetts mit dem detaillierten Entwurf des GMG (vorläufig für den 13. Mai 2026 anvisiert).
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1. Juli 2026: Angestrebtes Inkrafttreten des neuen Gesamtpakets
Die neuen Eckpunkte der GmodG-Reform
Hier fassen wir zusammen, was im April 2026 beschlosen wurde:
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Technologieoffenheit & Wahlfreiheit: Man kann weiterhin frei entscheiden, welches Heizsystem man nutzen will. Der (neue) Einbau von reinen Gas- oder Ölheizungen bleibt vorerst erlaubt.
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Die „Bio-Treppe“: Wer sich für eine neue fossile Heizung entscheidet, muss ab dem 1. Januar 2029 einen schrittweise steigenden Anteil an klimafreundlichen Brennstoffen (wie Biomethan oder E-Fuels) nutzen. (Konkrete Stufen - siehe weiter unten).
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Kostenbremse für Mieter: Um Mieter vor steigenden Preisen für Bio-Brennstoffe und CO2-Abgaben zu schützen, wurde eine Kostenaufteilung beschlossen. Vermieter müssen künftig die Hälfte der Kosten für den biogenen Brennstoffanteil, die CO2-Preise und die Gasnetzentgelte tragen, wenn sie sich für eine fossile Heizung entscheiden.
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Grüngasquote für Bestandsanlagen: Für bereits bestehende Heizungen soll ab 2028 eine Quote für grüne Gase eingeführt werden.
Fördergarantie: Die staatliche Förderung für den Umstieg auf klimafreundliche Systeme (z. B. Wärmepumpen) in Milliardenhöhe bleibt bis mindestens 2029 gesichert.
Was bedeutet das GModG praktisch?
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Situation |
Neue Regelung |
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Neubau |
Die 65%-Pflicht entfällt; Gas/Öl bleibt möglich, wird aber durch die Bio-Treppe langfristig teurer. |
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Bestandshäuser |
Funktionierende Heizungen können uneingeschränkt weiterbetrieben werden. Bei Austausch besteht freie Gerätewahl. |
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Vermieter |
Tragen künftig das finanzielle Risiko fossiler Heizungen (50% der Zusatzkosten) mit. |
Die konkreten Stufen der Bio-Treppe
Laut aktuellem Referentenentwurf (Stand Mai 2026) sind folgende Mindestanteile für klimafreundliche Brennstoffe (wie Biomethan, Bio-Öl oder Wasserstoff) geplant: [1, 2]
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Ab 1. Januar 2029: mindestens 10 %
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Ab 1. Januar 2030: mindestens 15 %
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Ab 1. Januar 2035: mindestens 30 %
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Ab 1. Januar 2040: mindestens 60 %
Das bedeutet, dass die Habeckschen 65% an klimafreundlichen Brennstoffen zunächst bis 2029 komplett wegfallen und dann in erster Stufe mit lauen 10% ersetzt werden.
„Technologieoffenheit“ – ein anderes Wort für Stillstand?
Freiheit und Offenheit klingen gut. Aber Experten und Verbände kritisieren, dass mit dem positiv besetzten Begriff „Technologieoffenheit“ fossilen Heizungen eine Gleichberechtigung zurückgegeben werden soll. Manche nennen „Technologieoffenheit“ gar einen Kampfbegriff der Gaslobby.
Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) nennt den Begriff einen „großen Unsinn“ und begründete dies in einem Blog . Die Energieökonomin Claudia Kempfert (DIW) sagt in einem aktuellen Beitrag: „Technologieoffenheit klingt modern, ist aber oft nur ein anderes Wort für Stillstand oder sogar Rückschritt. Unternehmen und Gesellschaft brauchen Verlässlichkeit und klare Leitplanken – also Technologieklarheit statt Technologieoffenheit.“ Noch schärfer formuliert Lobbycontrol seine Kritik:
„Das Heizen mit Gas ist – neben dem industriellen Verbrauch von Gas – das größte Geschäftsfeld der Gasindustrie: 50 Prozent der Haushalte in Deutschland heizen noch immer mit Gas. Entsprechend viel hat die Gasindustrie zu verlieren, wenn das Heizen mit Öl und Gas – wie ursprünglich noch im Koalitionsvertrag der Ampel vorgesehen – zügig auslaufen soll.“
Ebenso bezeichnen Kritiker die Grüngasquote für Bestandsanlagen als Augenwischerei. Denn aktuell wird Wasserstoff weltweit und auch in Deutschland zu über 90 % aus fossilem Erdgas hergestellt (durch die sogenannte Dampfreformierung). In diesem Fall spricht man von „grauem Wasserstoff“. Da bei der Produktion CO2 entsteht, das in die Atmosphäre entweicht, ist diese Variante alles andere als klimaneutral. Das Ziel der Bundesregierung ist zwar der Umstieg auf „grünen Wasserstoff“ (Elektrolyse mit Ökostrom), doch dieser ist momentan noch sehr knapp, deutlich teurer und wenig effizient.
Immerhin – Festhalten am Klimaziel 2045
Zumindest hält das neue GmodG am Ziel fest, dass bis spätestens ab 1. Januar 2045 alle Heizungen in Deutschland zu 100 % klimaneutral betrieben werden müssen. Dafür müssten rechnerisch bis 2045 jährlich etwa 3 bis 3,75 % des Bestands modernisiert werden, um die Klimaziele zu erreichen – eine Quote, die derzeit deutlich verfehlt wird. Aber bis 2045 ist ja noch etwas Zeit. Da könnten neue Beschlüsse die Ziele verschieben auf den Sankt Nimmerleinstag.
Dafür ein aktuelles Beispiel: Die bayerische Staatsregierung hat Ende April 2026 beschlossen, das Ziel der Klimaneutralität von 2040 auf 2045 zu verschieben. Damit gibt der Freistaat sein bisheriges Versprechen auf, fünf Jahre schneller als der Bund klimaneutral zu werden, und passt sich stattdessen den nationalen Vorgaben an. Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nennt das "Ehrlichkeit" und "pragmatischen Klimaschutz“.
Indes warnen Klimaforscher, dass Europa von der Klimakatastrophe am stärksten betroffen sein wird. Aktuellen Klimaberichten (Videolink) von 2026 zufolge, haben sich die Temperaturen in Europa seit den 1980er-Jahren etwa doppelt so schnell erhöht ,wie im globalen Durchschnitt.
CO2-Kostenbeteiligung der Mieter
Ein Problem der neuen Beschlusslage ist der Umstand, dass Mieter die steigende CO2-Abgabe als Verbraucher allein bezahlen müssten. Um diese kaum tragbaren Belastungen zu senken, gab es schon bisher kostendämpfende Eingriffe. Doch Mieterverbände forderten in der jüngsten Vergangeheit mehr:
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Zentrale Forderung: Der Deutsche Mieterbund (DMB) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordern seit langem, dass die CO2-Kosten für fossile Brennstoffe zu 100 % vom Vermieter getragen werden sollten.
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Begründung: Die Verbände argumentieren, dass nur der Vermieter über die energetische Sanierung oder den Heizungstausch entscheiden kann. Mieter hätten keinen Einfluss auf den energetischen Zustand des Gebäudes und sollten daher nicht für dessen CO2-Ausstoß finanziell haften müssen.
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Aktuelles Stufenmodell: Bisher hat die Politik diese 100-Prozent-Forderung nicht eins zu eins umgesetzt. Seit 2023 gilt ein 10-Stufen-Modell, bei dem der Vermieteranteil je nach Sanierungszustand gestaffelt ist:
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In sehr schlecht sanierten Häusern muss der der Vermieter bereits 95 % der Kosten übernehmen. Je besser gedämmt, um so geringer der Anteil.
Die aktuelle 50-50-Lösung ist ein Kompromiss, der beide Seiten halbanteilig ins Boot holt.
Wärmepumpenförderung nach dem neuen GmodG
Die Förderung ist mit dem neuen GModG zwar grundsätzlich stabil geblieben, aber technisch anspruchsvoller geworden. Wer 2026 eine Wärmepumpe plant, bekommt nach wie vor bis zu 70 % der Kosten erstattet, muss aber strengere Regeln beachten. Leider wird der Förderantrag wird jetzt noch komplizierter
Bürokratischer Aufwand
Der Antragsprozess, der nun zentral über die KfW läuft, wird als aufwendig empfunden. Er erfordert detaillierte Nachweise und Berechnungen, was Handwerker und Kunden bindet und bei Änderungen während des Prozesses finanzielle Risiken birgt.
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Antrag vor Auftragsvergabe: Man muss den Förderantrag zwingend stellen, bevor man einen Handwerker beauftragst.
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Energieberater-Pflicht: Für den Antrag bei der KfW ist meist ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte (EEE) nötig, der die Planung und später die Abnahme bestätigt.
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Nachweis-Dschungel: Da das GModG nun auch Quoten für Biogas und E-Fuels zulässt, ist die Abgrenzung zu „rein regenerativen“ Systemen für Laien oft schwer zu durchschauen.
Nicht minder komplex sind die Bausteine der Förderung. Im Folgenden betrachten wir zunächst die Förderung von Einfamilienhäuser und danach die von Mietshäusern.
Förderbausteine für Wärmepumpen bei Einfamilienhäusern
Bei Eigentümern von Einfamilienhäusern beträgt die maximale Fördersumme 21.000 Euro pro Wohneinheit. Dabei setzt sich die Förderung aus verschiedenen Modulen zusammen, die bis zu einem Deckel von 70 % (bei maximal 30.000 € förderfähigen Kosten) kombiniert werden können:
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30 % Grundförderung: Erhält jeder Eigentümer für den Umstieg auf eine Wärmepumpe.
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20 % Klimageschwindigkeitsbonus: Für Selbstnutzer, die eine alte Öl-, Kohle- oder (mind. 20 Jahre alte) Gasheizung austauschen.
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30 % Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 €.
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5 % Effizienzbonus: Für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln (z. B. Propan R290) oder Erdwärme. [1, 2, 3, 4, 5]
Laufende Stromkosten von Wärmepumpen
Zur Erzeugung der Wärme brauchen die Pumpen Strom. Die Angabe dazu liefert die häufig erwähnte Jahresarbeitszahl (JAZ). Sie gibt an, wie viel Wärme die Pumpe pro eingesetzter Kilowattstunde Strom übers Jahr in einem Gebäude liefert. Im Detail wird es aber wieder etwas komplizierter. Denn die JAZ ist keine klassische Geräteangabe des Herstellers, sondern bezieht sich auf eine Anlage in einem existierenden Haus. Je nach Dämmung und Heizungsart (idealerweise Fußbodenheizung) kann die JAZ bei einer Pumpe stark variieren. Bei den meist verwendeten Luft-Wasser-Wärmepumpen liegt die JAZ in der Praxis typischerweise in einem Bereich von 2,5 bis 4,0. Es gibt weitere Kennwerte von Pumpen, mit denen die Geräte teils direkt verglichen werden können, nämlich COP, SCOP und Eta. Eine Erläuterungen dieser Kennwerte gibt es auf der Website energiewende.eu. In der Tiefe, erreicht das Thema Wärmepumpe eine hohe Komplexität. Beratung von (unabhängigen) Fachleuten ist angearten auch wenn man auf Förderung verzichtet.
Eine Beispielberechnung für laufenden Stromkosten hat das Portal Energiesparer.de angestellt: „Ein Einfamilienhaus mit 15.000 kWh Wärmebedarf und einer JAZ von 3,5 verbraucht etwa 4.300 kWh Strom im Jahr. Bei Wärmepumpentarifen zwischen 26 und 30 Cent pro Kilowattstunde sind das rund 1.100 bis 1.300 Euro Stromkosten — gegenüber 1.600 bis 2.200 Euro bei einer mittelalten Gasheizung.“ In Verbindung mit einer zusätzlichen Solaranlage ließen sich die Betriebskosten jedoch massiv senken.
Fördersumme bei Mietshäusern
Anders aufgebaut ist die Fördersystematik bei Mehrfamilienhäusern. Der Vermieter bzw. Hauseigentümer erhält die Förderung nach einem Staffelmodell. Als Beispiel nehmen wir ein Mietshaus mit 20 Mietparteien. Nach den aktuellen Sätzen des GModG (Stand Mai 2026) sieht die Rechnung dann so aus:
1. Förderfähigen Gesamtkosten
Die maximalen Kosten, die das Amt anerkennt, sind gedeckelt:
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1. Wohneinheit: 30.000 €
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2. bis 6. Wohneinheit: je 15.000 € (5 x 15.000 = 75.000 €)
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Ab der 7. Wohneinheit: je 8.000 € (14 x 8.000 = 112.000 €)
Gesamte förderfähige Kosten: 217.000 €
Bei Mehrfamilienhäusern wird die Förderung „degressiv“ berechnet. Das bedeutet, der Staat geht davon aus, dass die Heizung für die 15. Wohnung im Verhältnis günstiger ist als für die erste. Deshalb sinkt der Förderdeckel pro Einheit .
2. Die Fördersätze (Prozente)
Da es sich um ein Mietshaus handelt, fallen einige Boni (wie der Einkommensbonus) weg, da diese nur für selbstnutzende Eigentümer gelten. Für Vermieter sieht es meist so aus:
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30 % Grundförderung: Sicher für den Umstieg auf die Wärmepumpe.
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5 % Effizienz-Bonus: Wenn ein natürliches Kältemittel (wie Propan R290) verwendet wird – bei modernen Anlagen Standard.
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20 % Klimageschwindigkeits-Bonus: Achtung! Diesen gibt es für Vermieter nur, wenn die alte Heizung (Öl, Kohle, Gasetagen oder Gas älter als 20 Jahre) ersetzt wird.
Realistischer Fördersatz für Vermieter: Meist 35 % bis 55 %.
3. Beispielrechnung (bei 35 % Förderung)
Baut der Vermieter eine Wärmepumpen-Kaskade für 230.000 € einbaut, gilt::
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Förderfähige Kosten (Deckel): 217.000 €
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Fördersatz: 35 %
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Ergebnis: Zuschuss vom Staat: 75.950 €
4. Die Modernisierungsumlage - was Mieter zahlen müssen
Das GModG erlaubt es Vermietern, die Kosten nach Abzug der Förderung auf die Mieter umzulegen:
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Vermieter dürfen 10 % der Modernisierungskosten pro Jahr auf die Jahreskaltmiete aufschlagen.
Es gibt jedoch eine Kappungsgrenze: Die Miete darf durch die Heizungsmodernisierung um maximal 0,50 € pro Quadratmeter steigen (bei umfassenderen Sanierungen bis zu 2-3 €).
Bei der umfassenden Sanierung belaufen sich 3 Euro pro Quadratmeter bei einer 70 qm-Wohnung auf eine Erhöhung der Kaltmiete auf 210 Euro. Das ist happig.
Welche Wärmepumpen werden gefördert
Nach dem neuen GmodG werden fast alle gängigen Wärmepumpenarten gefördert, sofern sie bestimmte Effizienzkriterien erfüllen. Während das Gesetz selbst mehr „Technologieoffenheit“ bringen soll, wie beschrieben, (Wegfall der 65%-Pflicht auf Gebäudeebene), bleiben die technischen Hürden für die staatliche Förderung hoch. Gefördert werden
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Luft-Wasser-Wärmepumpen: Nutzen Außenluft als Energiequelle.
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Sole-Wasser-Wärmepumpen: Nutzen Erdwärme (Erdsonde oder Kollektoren).
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Wasser-Wasser-Wärmepumpen: Nutzen das Grundwasser.
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Abwasser-Wärmepumpen: Nutzen Restwärme aus Abwasser.
Technische Voraussetzungen für Förderung
Damit für ein Gerät tatsächlich Geld vom Staat fließt, müssen laut BAFA-Anlagenliste die nachfolgenden Kriterien erfüllt sein. Nur Geräte aus der Bafa-Lite werden gefördert:
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Jahresarbeitszahl (JAZ): Die Anlage muss rechnerisch eine JAZ von mindestens 3,0 erreichen.
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Effizienz (ETAs): Die „jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz“ (ETAs) muss spezifische Mindestwerte erreichen (z. B. 125 % bei 55 °C Vorlauf für Luft-WPs).
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Lautstärke: Ab 2026 müssen Luft-Wasser-Wärmepumpen mindestens 10 dB leiser sein als die gesetzlichen Grenzwerte (zuvor 5 dB).
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Kältemittel: Ab 2028 werden nur noch Geräte mit natürlichen Kältemitteln (wie Propan R290) gefördert.
Ab 2026 müssen Wärmepumpen leise sein
Greifen wir uns davon speziell den Punkt Lautstärke heraus. Mit Jahresbeginn 2026 verschärfen sich die technischen Anforderungen hinsichtlich Schallemmision. So müssen Außenluft-Wärmepumpen künftig 10 Dezibel unter dem gesetzlichen Geräuschgrenzwert liegen, um förderfähig zu bleiben. Dadurch soll die Lärmbelastung in Wohngebieten sinken. Zu laute Wärmepumpen sind ein bekanntes Thema und führen immer wieder zu Nachbarschaftskonflikten. So schreibt das Bayerisches Landesamt für Umwelt: „Luft-Wasser-Wärmepumpen haben dabei das höchste Beschwerdepotenzial, da sie oft die einzige konstante Schallquelle in einer ansonsten ruhigen Wohngegend sind. Sie tragen dazu bei, dass sich die Lärmsituation im Wohnumfeld wesentlich verschlechtert.“
Wie laut sind Wärmepumpen
Die folgende Tabelle vergleicht die Lautstärke typischen Geräusche. Ganz grob lässt sich sagen, dass eine Lautstärkeminderung um 10 dB der Halbierung der subjektiv empfundenen Lautstärke entspricht. Die Schallimmissionen dürfen in reinen Wohngebieten tagsüber maximal 50 Dezibel und nachts 35 Dezibel erreichen – das entspricht etwa der Lautstärke eines leisen Gesprächs oder eines Flüsterns. Mit modernen Geräten und fachgerechter Installation lassen sich diese Werte mühelos einhalten. Die nachfolgende Tabelle listet typisches Geräuschquellen zum Vergleich auf:

Man sollte also schon aus Eigeninteresse zu einer möglichst leisen Wärmepumpe greifen. Allerdings ahnt man schon, dass die leisen Modelle teurer sein dürften. Hier einige Modellbeispiele.
Sind leise Wärmepumpen teurer?
Tatsächlich korreliert ein sehr leiser Betrieb oft mit einem höheren Preis, da hochwertige Dämmmaterialien, größere (und damit langsamer drehende) Ventilatoren sowie eine aufwendige Gehäusekonstruktion die Herstellungskosten erhöhen. [1, 2]
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Investitionsplus: Für „Flüster-Modelle“ müssen Sie je nach Leistungsklasse oft mit 500 bis 1.500 Euro mehr für das Gerät rechnen.
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Einsparpotenzial: Da Sie mit leisen Geräten oft keine teuren Schallschutzhauben oder spezielle Lärmschutzzäune benötigen (die bis zu 4.000 Euro kosten können), ist die leisere Anlage unterm Strich häufig die günstigere Gesamtlösung. [1]
Preisgünstige, aber leise Modelle
Einige asiatische und europäische Hersteller bieten Modelle an, die ein sehr gutes Verhältnis von Preis zu Lautstärke haben. Drei seien erwähnt.:
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Panasonic Aquarea (L-Generation): Gilt als Preis-Leistungs-Sieger, nutzt das natürliche Kältemittel R290 und ist im Betrieb sehr leise.
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LG Therma V: Ein weiteres asiatisches Modell, das für seine geringe Geräuschentwicklung bei gleichzeitig moderatem Preis bekannt ist.
- Vaillant aroTHERM Plus: Ein europäisches Modell, das oft als eines der leisesten am Markt (ca. 27,5 dB(A)) gilt. Preislich liegt es im Mittelfeld, ist aber durch seine hohe Effizienz oft attraktiv. Die wirklich flüsterleisen 27,5 dB gelten für die Nachtabsenkung.
Der Energiedienstleister „42 Watt“ liefert auf YouTube einen markenunabhängigen Vergleich der angeblich 8 besten förderfähigen Wärmepumpen aller Provenienz und hinsichtlich der wichtigsten Kaufkriterien. Leiser Betrieb ist dabei freilich nur ein Kriterium für den Kauf. In eng bebauten Siedlungen doch ein sehr wichtiges.
Laute Wärmepumpen nachträglich dämmen
Die 2026 verschärften Lärmemisionsregelungen gelten für ältere Anlagen nicht. Es gibt gibt diverse Möglichkeiten störende Schallemissionen zu reduzieren. Hier sind die gängigsten Möglichkeiten zur Lärmminderung und ihre ungefähren Kosten:
1. Schallschutzhauben (Gehäuse) [1]
Dies ist die effektivste Methode gegen Luftschall, der durch den Ventilator und den Verdichter entsteht. Die Haube umschließt das Außengerät und lenkt den Luftstrom so um, dass die Lautstärke um bis zu 10 bis 20 dB(A) sinkt. Der Stromverbrauch kann sich dadurch minimal erhöhen, das fällt aber kaum ins Gewicht. Dafür schützt die Haube den Wärmetauscher vor Verschmutzung und extremen Witterungseinflüssen, was die langfristige Effizienz sogar fördern kann.
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Einfache/Universal-Modelle: ca. 600 € bis 1.200 €.
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Hochwertige Hauben vom Hersteller: ca. 1.500 € bis 3.500 € (oft passgenau und optisch ansprechender).
2. Schwingungsdämpfer (Vibrationsschutz)
Diese verhindern, dass sich Vibrationen (Körperschall) auf das Fundament oder die Hauswand übertragen. Sie sind besonders wichtig, wenn die Wärmepumpe direkt an der Fassade oder auf einem harten Untergrund steht.
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Gummipuffer / Vibrationsfüße (4er-Set): ca. 15 € bis 60 €.
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Dämpfungssockel (Big Foot / Aufstellbalken): ca. 40 € bis 100 € pro Set. [1, 2, 3]
3. Schallschutzwände
Wenn eine komplette Haube nicht möglich ist, kann eine Schallschutzwand den Lärm in eine bestimmte Richtung (z. B. zum Nachbarn) abblocken. Sie bestehen oft aus absorbierenden Materialien oder Akustikplatten.
4. Softwareseitige Einstellungen (Kostenlos)
Viele moderne Geräte verfügen über einen sogenannten Flüster- oder Nachtmodus. Dabei wird die Ventilatordrehzahl begrenzt, was die Lautstärke meist um 3 bis 6 dB(A) reduziert. [1, 2, 3, 4, 5]
Zusammenfassung der Maßnahmen:
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Lärmreduktion |
Ungefähre Kosten |
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|---|---|---|
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Schwingungsdämpfer |
ca. 20 % (Vibration) |
15 € – 100 € |
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Schallschutzhaube |
bis zu 50 % (15 dB) |
600 € – 3.500 € |
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Schallschutzwand |
richtungsabhängig |
800 € – 2.000 € |
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Nachtmodus |
ca. 3–6 dB(A) |
0 € |
Teuerer Wärmepumpeneinbau in Deutschland
Im Vergleich zu Großbritannien, wo eine moderne Luft-Wasser-Wärmepumpe inklusive Installation rund 15.000 Euro kostet, muss man in Deutschland fast das Doppelte berappen. Dabei ist nicht die Wärmepumpe der Preistreiber. Die Gerätepreise sind international durchaus ähnlich.
Ein Grund für hohe Preise: sind unter anderem die Arbeitskosten. Deutsche Installateure zählen zu den am besten bezahlten in Europa. 2024 lagen die durchschnittlichen Arbeitskosten im Baugewerbe bei über 43 Euro pro Stunde – etwa 30 % über dem EU-Durchschnitt von rund 33 Euro. Das liegt nicht unbedingt am gewinngierigen Handwerk – in Deutschland sind Steuern und Abgaben vergleichsweise hoch. Folglich muss anders kalkuliert werden.
Kostspielige Zusatzarbeiten bei Altbauten
Während sich im Neubau die Installation einfacher planen lässt, summieren sich in Altbauten diverse Baustellenarbeiten: Demontage, Fundamentarbeiten, hydraulischen Abgleich und Inbetriebnahme. Da kommen schnell 10.000 bis 15.000 Euro zusammen. Noch nicht erwähnt sind dabei Pufferspeicher (500–3.000 Euro), hydraulischer Abgleich (650–1.500 Euro) und eventuell neue Heizkörper (bis zu 1.300 Euro pro Stück). So summiert sich die Investition leicht auf 30.000 Euro oder mehr – bevor überhaupt über Förderung gesprochen wird.
Individuelle Planung verteuert das Einbaupaket
Während in Deutschland jeder Wärmepumpeneinbau individuell geplant, berechnet und dokumentiert werden muss, arbeiten Heizungsbauer in anderen Ländern mit seriellen Installationspaketen. Das funktioniert schneller, preisgünstiger und ohne endlose Nachweise. Preissenkende Lösungen haben Kollegen vom Portal bauredakteur.de so zusammengefasst:
„Drei Hebel könnten den „Deutschland-Aufschlag“ deutlich reduzieren:
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Weniger Bürokratie:
Vereinfachte Genehmigungen und standardisierte Verfahren – besonders bei Erdsonden – würden Zeit und Kosten sparen. -
Mehr Standardisierung:
Vorgefertigte Installationspakete nach britischem Vorbild könnten den Aufwand im Handwerk senken. -
Cleverere Förderung:
Statt fixer Zuschüsse sollten höhere Förderungen an niedrigere Bruttopreise gekoppelt werden. Das würde echten Wettbewerb fördern, statt Preise zu stabilisieren.
Das wären jedoch strukturelle Änderungen. Mit solchen tut man sich in Deutschland besonders schwer.
Fazit:
Nach heutigem Stand der Technik zählen Wärmepumpen zu den effizientesten und klimafreundlichsten Heiztechnologien. Mit grünem Strom betrieben ist der CO2-Ausstoß gleich Null. Im Vergleich zu den in der Aschaffung zunächst preisgünstigeren Gasheizungen, rechnet sich die Investion zumindest mittelfristig.
Die für Gas geltende Klimatreppe erscheint Klimaexperten zu flach, so werden die Klimaziele nicht erreicht. Bei der Grüngasquote für Gasbestandsanlagen stellt sich auch die Frage, woher die Alternativen Gase kommen sollen. Und genau da liegt der Flaschenhals:
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Wasserstoffhochlauf ist langsam
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Biomethan ist mengenmäßig begrenzt
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synthetische Gase sind teuer
Die Grüngasquote ist technisch machbar, aber in der Praxis aktuell eher ein Marktaufbau-Instrument mit erheblicher Unsicherheit bei Mengen, Kosten und Verfügbarkeit – besonders wenn man sie als tragende Säule für viele Gasbestandsanlagen über Jahrzehnte betrachtet.
Je nach Entwicklung der Gaspreise und vieler anderer Parameter rechnet sich der Einbau einer neuen Wärmepumpe nach 6 bis maximal 20 Jahren im Vergleich zu einer neuen Gasheizung. Aber mit dem Klima kann man nicht verhandeln. Es geht darum CO2-Emissionen dauerhaft zu entfernen. Da sind die „Freiheiten“ des neuen GmodG ein Rückschritt. Beispiel Großbritannien: Ab 2028 müssen alle Neubauten in England mit Wärmepumpen (oder Wärmenetzen) sowie Solaranlagen ausgestattet sein. Heinz-Jürgen Kruppa





















