Zahlt die Bauleistungsversicherung beim Streik der Arbeiter?
Bauherren und Bauunternehmer tragen eine große Verantwortung und müssen viele Risiken absichern, für den Fall, dass während der Bauphase etwas schief geht. Damit keiner von beiden im Falle eines Schadens für die Leistungen aufkommen muss, gibt es die sogenannte Bauleistungsversicherung, früher bekannt als Bauwesenversicherung.
Wofür ist eine Versicherung sinnvoll?
Die Bauleistungsversicherung ist eine Absicherung für den Bauunternehmer, aber auch für den Bauherren. Der Bauunternehmer muss im Falle eines Schadens oder einer Zerstörung erneut bauen oder sanieren, ohne dass der Bauherr eine Kostenübernahme leisten muss. Dies ist durch die Bauleistungsversicherung abgedeckt. Wenn unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignisse eintreten, wie eine Insolvenz, hat der Bauunternehmer ein Recht auf Schadensersatz – dies wird Bauherrenrisiko genannt. Als Zusatzleistung lässt sich dies bei den meisten Bauleistungsversicherungen mit absichern.
Was genau ist versichert?
Die Versicherung deckt alle Risiken ab, die unvorhersehbar sind und entstehen, während sich das Objekt noch in der Bauphase befindet. Darunter fallen zum Beispiel Schäden, die durch eine höhere Gewalt verursacht werden, wie Erdbeben, Sturm und Hochwasser, aber auch grob fahrlässige Schaden wie Gewalt und Vandalismus. Für Feuer- und Brandschäden allerdings muss eine Feuerversicherung abgeschlossen werden.
Wenn ein Unternehmer sich für eine Bauleistungsversicherung entscheidet, sollte er grundsätzlich nicht die erstbeste Versicherung abschließen, sondern sich Preisvergleiche einholen. Auf Informationsportalen im Internet können sie Bauleistungsversicherungen vergleichen und Angebote anfordern sowie abgleichen. Eine Beratung ist unter Umständen vorteilhaft.
Streik der Arbeiter, inneren Unruhen, Aussperrungen und Verfügungen von höheren Positionen sind in der Bauleistungsversicherung nicht eingeschlossen, das bedeutet, im Schadensfall wird keine Kostenübernahme erfolgen.
Was sagt das Arbeitsrecht?
Das Arbeitsrecht beinhaltet alle Gesetze für unselbstständige Arbeit. Es wird unterschieden zwischen Individualarbeitsrecht, das Verhältnis zwischen Arbeiter und Arbeitgeber und Kollektivarbeitsrecht, Verhältnis zwischen der Gewerkschaft und dem Betriebsrat.
Wenn es bei den Arbeitern zu Unstimmigkeiten kommt, ist es Aufgabe der Gewerkschaft eine Verhandlung, zum Beispiel über Lohntarife, zwischen Arbeitgeber und Arbeitern zu führen. Diese Kosten werden durch eine Bauleistungsversicherung nicht abgedeckt. Die Kosten, die für den Unternehmer in dieser Situation anfallen, muss er selber tragen.
Fazit: Wichtig ist in jedem Fall, die Versicherungsbedingungen gründlich zu lesen, um sicherzugehen, dass alle notwendigen Leistungen inbegriffen sind. Manche Zwischenfälle wie Streiks sind meist nicht in der Police inbegriffen. Ein Preis- und Leistungsvergleich ist auch deshalb lohnenswert. So kann die günstigste Gesellschaft als Versicherungspartner für die Bauphase gewonnen werden.
Tel.: | 089 / 719 98 193 |
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