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Energetische Sanierung - Vor-Ort-Beratung nach BAFA-Richtlinien

Berater mit Wärmebildkamera
Berater mit Wärmebildkamera

Wer sein Haus energetisch sanieren möchte, steht vor einem Berg an Fragen. Welche Massnahmen ergeben Sinn? Welche energetischen und natürlich finanziellen Einsparungen sind möglich? Welche Reihenfolge ist sinnvoll? Was kann man sich fördern lassen? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

 

Um Antworten auf diese Fragen zu finden, bietet sich eine Vor-Ort-Beratung nach BAFA-Richtlinien an, die bis zu 80% förderfähig ist.

 

Was ist eine Vor-Ort-Energieberatung?

 

Eine Energieberatung ist eine Dienstleistung durch einen ausgebildeten und zertifizierten Energieberater, bei der Sie als Verbraucher Datenanalysen und Informationen zur Verfügung gestellt bekommen, um die energetische Sanierung Ihres Hauses zu planen. Dabei werden nicht nur alle Möglichkeiten auf technischer Seite analysiert, sondern auch aus wirtschaftlicher und ökologischer Sicht bewertet und gewichtet.

 

Viele Bauingenieure, Architekten und inzwischen auch Schornsteinfeger, sowie Gebäudetechniker haben diese Dienstleistung nach einer entsprechenden Ausbildung in ihr Portfolio aufgenommen. Eine Liste der Experten, die die förderfähige Beratung anbieten, finden Sie auf der Webseite der deutschen Energie-Agentur dena.

 

Wie der Name schon sagt, kommt der Energieberater zu Ihnen und ermittelt vor Ort den energetischen Zustand ihres Wohngebäudes. Er wertet dann die Ergebnisse aus und erstellt auf dieser Grundlage ein auf Sie und Ihr Gebäude abgestimmtes Sanierungskonzept. Sie erhalten übersichtlich Vorschläge, wie Sie ihr Wohngebäude sanieren können, um den Energiebedarf spürbar zu senken und eine höhere Behaglichkeit zu erreichen. Er  teilt Ihnen ebenso mit, welche Fördermittel für Sie in Frage kommen. Diese Analyse erhalten Sie in Form eines ausführlichen Energieberatungsberichts und einem persönlichen Abschlussgespräch, direkt oder per Telefon.

 

Ihre persönlichen Verhältnisse und Wünsche werden dabei voll berücksichtigt, indem Sie aus zwei Beratungsalternativen wählen können:

 

Energetische Komplettsanierung

 

Sie möchten Ihr Haus rundum komplett energetisch sanieren und möchten alle Informationen über die nötigen Maßnahmen und wie die Bilanz der Energie, CO2-Emissionen und Verbrauchskosten sich verändert. Sie wollen wissen, in wie viel Jahren sich die Maßnahmen armotisieren und welche Auswirkungen die Sanierung auf den Wert Ihres Hauses hat. Der Energieberater rüstet Sie mit genau diesen Informationen in einem Vor-Ort Beratungs-Bericht aus.

 

Um für die Dienstleistung einen Zuschuss zu erhalten, muss der der Energieberater aufzeigen, wie Sie Ihr Haus auf das Niveau eines KfW-Effizienzhauses bringen können. Übrigens ist dabei das Erreichen eines energetischen Neubau-Standards durchaus erreichbar und sogar möglich zu übertreffen. Sie sind dann nicht verpflichtet, die Förderung der KfW auch wirklich zu beantragen – aber Sie haben alle Informationen zur Hand, um die weiteren Schritte einzuleiten.

 

Energetische Teilsanierung

 

Sie möchten Ihr Haus schrittweise sanieren und möchten wissen, welche Reihenfolge sinnvoll ist oder sogar von baurechtlicher Seite und nach der Energieeinsparverordnung gefordert. Sie wollen sich alle Möglichkeiten offenhalten, in den kommenden Jahren ein Teilvorhaben bzw. eine Teilsanierung voranzubringen, ohne dass sich die Maßnahmen gegenseitig ausschließen. Dazu erhalten Sie von Ihrem Energieberater einen vollständigen Sanierungsfahrplan im Rahmen der Vor-Ort-Beratung zur energetischen Teilsanierung.

 

Sie erfahren, welche Maßnahmen zeitnah und als erstes erfolgen sollten und welche Reihenfolge danach sinnvoll ist. Der Energieberater stimmt die einzelnen Maßnahmen energetisch und anlagentechnisch aufeinander ab, sodass am Ende wiederum Ihr gesamtes Haus eine Komplettsanierung erhalten hat, sofern Sie das wünschen.

 

Förderung der Vor-Ort-Beratung

 

Sie können sich die Vor-Ort-Beratung durch die Bundesregierung fördern lassen. Dafür bietet Sie ein Programm an, das durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert und koordiniert wird. Energieberater, die auf dessen Website geführt werden, haben entsprechende Weiterbildungen und Qualifikationen erhalten.

 

Mit den Ergebnissen der „Vor-Ort-Beratung“ kann Sie der Energieberater auch bei der Beantragung einer Förderung durch das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (KfW-Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren - Kredit- oder Zuschussvariante“, Nr. 151, 152 und Nr. 430) und durch das Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) des BAFA unterstützen.

 

Eine geförderte Energieberatung können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn

 

•    Ihr Gebäude in Deutschland steht,
•    der Bauantrag für das Wohngebäude mindestens zehn Jahre zurückliegt,
•    das Gebäude überwiegend dem Wohnen dient.

 

Sie können sich 80% der Beratungskosten fördern lassen, bis zu einem Maximalbetrag von 1.300 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. 1.700 € für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten.

 

Sie müssen sich dabei nur um einen Energieberater in Ihrer Nähe kümmern. Dieser übernimmt dann die Zuschuss-Beantragung beim BAFA. Sie erhalten die von Ihnen beauftagte Beratung und eine bereits um den Förderbetrag reduzierte Rechnung.

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09.02.2021
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