Dieselfahrverbot: Auswirkungen für das Baugewerbe
Nach den beiden Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 27.02.2018 sind Dieselfahrverbote prinzipiell zulässig. Die Richter gewährten Übergangsfristen und eine phasenweise Einführung des Fahrverbotes, sodass vor September 2018 nicht mit einem Fahrverbot in Städten zu rechnen ist. Außerdem sei die Verhältnismäßigkeit zu wahren.
Die Richter wiesen überwiegend in ihrem Urteil die Sprungrevision der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gegen die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in Düsseldorf und Stuttgart zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne in den beiden Großstädte zurück.
Nach Unionsrecht und Bundesrecht seien die Städte dazu verpflichtet mit geeigneten Maßnahmen zeitnah die Einhaltung der in den Luftreinhalteplänen vorgeschriebenen Grenzwerte sicherzustellen.
Das Aussprechen des Fahrverbotes obliegt in der Praxis der jeweiligen Kommune. Ob es Ausnahmegenehmigungen für Gewerke aus dem Handwerk geben wird, hängt dann ebenfalls von den Entscheidungen der Gemeinden und Städte ab. Daher gibt es bislang viele Spekulationen, jedoch keine bundesweit einheitliche Regelung.
Für das Handwerk und insbesondere dem Baugewerbe ist diese Situation alles andere als beruhigend. Alleine im Jahre 2016 sind es laut Statista 781.000 Personen, die im Bauhauptgewerbe (Wohnungsbau, Wirtschaftsbau und öffentlicher Bau)
in Deutschland tätig sind. In München alleine gibt es ca. 21.600 Handwerksbetriebe. Gut die Hälfte davon ist nach Aussage der Handwerkskammer München und Oberbayern vom Dieselfuhrpark existenziell abhängig. München ist laut Umweltbundesamt aktuell der negative Spitzenreiter mit den höchsten Stickoxydwerten mit einem Jahresmittelwert 2017 von 78 µg NO2/m³ Luft.
Die Folgen eines Fahrverbotes wären gravierend für das Baugewerbe. Selbst wenn die Unternehmen künftig auf umweltfreundlichere Technologien z. B. Fahrzeuge mit Hybrid- oder E-Antrieb umsteigen wollen, ist dies derzeit nicht ohne enorme Investitionen möglich, da entsprechende Angebote der Automobilhersteller fehlen.
Eine bundeseinheitliche Richtlinie halten Experten für eher unwahrscheinlich, deshalb wird auch zukünftig die jeweilige Regelung des Fahrverbotes von den Städten unterschiedlich gehandhabt werden. Jede Stadt wird dann über die jeweiligen Sperrzonen und Ausnahmegenehmigungen selbst entscheiden und diese umsetzen. Es bleibt ebenso abzuwarten wie die einzelnen Kommunen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit umsetzten werden.
Bild: Pixabay