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Ab Januar 2020 mehr Nettogehalt auf dem Lohnzettel?

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Auch wenn in der letzten Zeit keine Lohn- oder Gehaltserhöhung erfolgte, so kann es dennoch sein, dass so manche Arbeitnehmerin und so mancher Arbeitnehmer ab Januar 2020 mehr Nettogehalt ausbezahlt bekommt. Spätestens beim Erhalt der Lohnabrechnung für Januar 2020 wird sich dies zeigen.

 

Warum mehr Netto in 2020?

 

Durch gesetzliche Änderungen steigt das Nettogehalt ebenso wie bereits im Vorjahr. Ein Grund dafür kann der gestiegene Steuerfreibetrag sein. Außerdem beeinflusst der leicht gesunkene Beitrag zur Arbeitslosenversicherung das Nettoeinkommen, wodurch das ausbezahlte Nettoeinkommen steigt.

 

Laut Berechnungen der DATEV eG, einem Anbieter von Software und IT-Dienstleistungen für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und deren Mandanten, ergeben sich prinzipiell durch das Inkrafttreten der Anpassung zum 01.01.2020 Änderungen in allen Gehaltsklassen.

 

Allerdings sind die Auswirkungen auf das individuelle Nettogehalt nicht unbedingt gleich und hängen vom Einzelfall ab. Ein entscheidender Faktor dabei kann beispielsweise der unterschiedliche Krankenkassenbeitrag sein.

 

Kaum Änderungen bei Geringverdienern

 

Am wenigsten profitieren Geringverdiener von den Änderungen. Bei Ihnen sind die Auswirkungen am wenigsten spürbar. Mit einem Bruttoeinkommen von 1.500€ ergibt sich nur eine Steuerersparnis von 84€ jährlich. Aber nicht nur hier, sondern auch bei Arbeitnehmern mit einem Einkommen von 7.000€ brutto, liegt die Entlastung nur zwischen 67€ bis 99€ jährlich.

 

Änderungen besonders spürbar

 

Verheiratete Arbeitnehmer, die 4.500€ brutto verdienen und der Steuerklasse III angehören, sind die größten Gewinner der Anpassung. Sie erhalten, wenn sie keine Kinder haben, 235€ oder beispielsweise mit zwei Kindern 239€ mehr Nettogehalt als noch im Jahr 2019.

 

Wer profitiert noch?

 

Das Plus in den Steuerklassen macht sich weniger bemerkbar bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die mehr als 5.000€ verdienen. Besonders von den Änderungen hingegen profitieren die Erwerbstätigen mit den Steuerklassen I (Singles), Steuerklassen II (Alleinerziehende) und diejenigen mit den Steuerklassen III (Verheiratete) mit einem Monatsbrutto von 4.500€. Alleinerziehende und Singles die mehr als 6.500€ brutto verdienen, können laut DATEV mit einem Plus von 267€ beziehungsweise 274€ rechnen. Die Beispielrechnungen und die Angaben beziehen sich auf die geltenden Werte des Bundeslands Bayern. Unberücksichtigt bleibt dabei die jeweilige Kirchensteuer. Der Berechnung zugrunde gelegt wurden Beispiele und Werte für einen gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer. Als individuell festzusetzender Zusatzbeitrag wurde ein Wert von 1,1 % angenommen.


Ersparnis im Vergleich zum Vorjahr

 

Nach Aussage der DATEV in Nürnberg fallen die Ersparnisse deutlich geringer aus als im Vorjahr, wenngleich auch die Mehrheit der Arbeitnehmer von den Änderungen profitiert und im Jahr 2020 mehr Nettogehalt ausbezahlt bekommt.
 

Bild: Pixbay

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