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Gefahrstoffe auf Baustellen richtig lagern

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Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft hat eine Handreichung für Bauunternehmen zusammengestellt, die sich mit der fachgerechten und sicheren Lagerung von Gefahrstoffen auf Baustellen befasst. Unter dem Titel „Lagerungen von Gefahrstoffen auf dem Bau“ werden Lagerarten ebenso erläutert, wie die Bedingungen der sicheren Lagerung der Stoffe. Unter einer Lagerung versteht man eine Bereitstellung eines Gefahrstoffs über mehr als 24 Stunden, es sei denn es handelt sich um kleine Mengen bestimmter Stoffe wie Farben oder Lacke, die beispielsweise in einer Werkstatt immer wieder benötigt werden. Um die Lagerung zu vermeiden empfiehlt die BG Bau die Gefahrstoffe jeweils zeitnah zur direkten Verwendung zur Verfügung zu stellen, anstatt sie zu lagern.

 

Sollte eine Lagerung unvermeidbar sein, kann diese im Freien, in einem mobilen Container oder Gefahrstoffcontainer sowie, sofern vorhanden, in dafür vorgesehenen Gebäudeteilen erfolgen. Allerdings sind hier die jeweils erläuterten Vorschriften genau einzuhalten, um Menschen und Umwelt gleichermaßen zu schützen. Bei der Lagerung spielt nicht nur die Dauer der Lagerung, eine mögliche Anzeigepflicht, sondern auch die Verantwortlichkeiten die Lagerung betreffend eine Rolle. Hierzu bietet die Handreichung geballtes Wissen im Überblick zu Verordnungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Chemikalienrecht und dem Wasserhaushaltsgesetz. Spezifische den jeweiligen Gefahrstoff betreffende Informationen liefert der Hersteller in der Regel bei der Anlieferung zur Baustelle mit. Diese Informationen konkretisieren die jeweilige Handhabung des Gefahrstoffs zusätzlich.

 

Die Broschüre kann unter folgendem Link kostenlos als PDF heruntergeladen werden:
https://www.bgbau.de/fileadmin/Gisbau/bau659_4.pdf?src=asp-cu&typ=pdf&cid=7066

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