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Norm für Fahr-Gerüste und -Arbeitsbühnen ausgeweitet

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Seit dem 1. Februar gelten für die Produktion aller Fahr- und Rollgerüste, für fahrbarer Klappgerüste sowie fahrbarer Arbeitsbühnen die DIN EN 1004. Somit wurde der Geltungsbereich der Norm auch auf Gerüste unter einer Gesamthöhe von 2,50 m ausgeweitet. Mit Beginn des kommenden Jahres dürfen auch nur noch entsprechend DIN-konforme Produkte in den Handel kommen.

 

Die DIN EN 1004 betrifft die Sicherheit von fahrbaren Gerüsten bis 12 m innerhalb von Gebäuden und maximal 8 m außerhalb. Sie soll Gefahren beim Aufbau sowie in der Statik beseitigen und somit Unfällen bei der Nutzung der Gerüste vorbeugen. Zu diesem Zweck soll die Sicherheit des Seitenschutzes, der Standsicherheit und der Verstrebungen erhöht werden.

 

Eigentümer solcher Fahrgerüste müssen eine Aufbau und Verwendungsanleitung sowohl für das aufbauende Personal als auch die Nutzer bereitstellen. Diese wird gemeinsam mit einer Beschreibung der Regelnutzung von den Herstellern geliefert und kann so für den Kunden genutzt werden.

 

Mit der Ausweitung der DIN EN 1004 auch auf Fahrgerüste unter 2,50 m Höhe wird also ein großer Beitrag zur Sicherheit dieser für viele Handwerksbetriebe unverzichtbaren Arbeitshilfe geleistet.

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