Ab wann sind Absturzsicherungen notwendig?
Abstürze von Dächern oder anderen erhöhten Arbeitsplätzen sind eine der häufigsten Unfallursachen auf Baustellen. Um solche Unfälle zu vermeiden, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die notwendigen Maßnahmen zur Absturzsicherung treffen. Doch ab wann sind Absturzsicherungen überhaupt notwendig und welche Vorschriften gelten dafür?
Allgemeine Regelungen zur Absturzsicherung
Die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeitssicherheit auf Baustellen sind in der Baustellenverordnung (BaustellV) und in der DGUV Vorschrift 38 - Bauarbeiten geregelt. Diese Vorschriften verpflichten den Arbeitgeber, eine Gefährdungsbeurteilung für jede Baustelle durchzuführen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dabei gilt der Grundsatz, dass technische oder organisatorische Maßnahmen Vorrang vor persönlichen Schutzausrüstungen haben.
Das bedeutet, dass der Arbeitgeber zunächst versuchen muss, die Absturzgefahr durch bauliche oder technische Mittel zu vermeiden oder zu verringern. Dazu gehören zum Beispiel folgende Maßnahmen zur Arbeitssicherheit:
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Geländer, Absperrungen oder Schutznetze an den Absturzkanten
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Arbeitsbühnen, Gerüste oder Hubarbeitsbühnen als sichere Arbeitsplätze
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Anschlagpunkte oder Seilsysteme für die Befestigung von persönlichen Schutzausrüstungen
Wenn diese Maßnahmen nicht möglich oder nicht ausreichend sind, muss der Arbeitgeber persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) zur Verfügung stellen. Dazu gehören zum Beispiel:
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Auffanggurte, Verbindungsmittel und Falldämpfer
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Höhensicherungsgeräte, Seilkürzer oder Steigschutzsysteme
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Rettungsgeräte, Rettungswesten oder Rettungsschlingen
Die Verwendung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz erfordert eine entsprechende Unterweisung der Bauarbeiter und eine regelmäßige Prüfung der Ausrüstung.
Ab welcher Höhe sind Absturzsicherungen notwendig?
Die Frage, ab welcher Höhe Absturzsicherungen notwendig sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Gefährdungsbeurteilung muss die konkreten Umstände jeder Baustelle berücksichtigen, wie zum Beispiel:
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Die Art und Dauer der Arbeiten
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Die Beschaffenheit und Neigung des Untergrunds
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Die Witterungsbedingungen
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Die Anwesenheit von anderen Personen oder Hindernissen
Grundsätzlich gilt jedoch, dass unabhängig davon, ob Arbeiten auf einem geneigten oder einem Flachdach stattfinden, ab einer Absturzhöhe von mehr als zwei Metern Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Dies gilt auch für Arbeiten auf Flachdächern oder anderen ebenen Flächen, wenn die Absturzkante nicht ausreichend gesichert ist.
Für Arbeiten auf geneigten Dächern gelten besondere Regeln. Hier müssen bereits ab einer Neigung von mehr als 20 Grad (36 Prozent) Schutzmaßnahmen getroffen werden. Bei einer Neigung von mehr als 60 Grad (143 Prozent) dürfen nur noch speziell ausgebildete Fachkräfte arbeiten.
Fallbeispiel für die Beurteilung der Notwendigkeit einer Absturzsicherung
Ein Beispiel für eine Gefährdungsbeurteilung ist die folgende Situation: Ein Dachdecker soll auf einem Dach mit einer Neigung von 10 Grad arbeiten. Das Dach hat eine Fläche von 100 Quadratmetern und ist an allen Seiten mit einem 1 Meter hohen Geländer gesichert. Der Dachdecker muss verschiedene Materialien auf dem Dach transportieren und verarbeiten. Die Witterung ist sonnig und trocken.
Die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Absturzgefahr auf dem Dach gering ist, da das Geländer ausreichend hoch und stabil ist und die Neigung des Dachs nicht zu einem Abrutschen führt. Die einzige Gefahrenquelle ist der Zugang zum Dach über eine Leiter, die fest verankert und gesichert sein muss. Der Dachdecker muss außerdem auf mögliche Stolperfallen oder herabfallende Gegenstände achten.
Fazit
Absturzsicherungen sind ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit auf Baustellen sowie auf allen Arten von Dächern, ob geneigt oder Flachdach. Sie schützen nicht nur die Gesundheit und Unversehrtheit der Beschäftigten, sondern können lebensrettende Maßnahmen sein. Zudem vermeiden sie hohe Kosten durch Unfälle und Ausfälle. Um die richtigen Schutzmaßnahmen zu treffen, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die gesetzlichen Vorgaben kennen und beachten. Eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung ist dabei unerlässlich.