Baugewerbe-Online auf X Baugewerbe-Online auf Facebook
Werben auf Baugewerbe-Online
Hier werben
Login
Login
 

Anzeige
Top Themen rund ums Baugewerbe

Ab wann sind Absturzsicherungen notwendig?

Geländer zur Absturzsicherung
Geländer zur Absturzsicherung

Abstürze von Dächern oder anderen erhöhten Arbeitsplätzen sind eine der häufigsten Unfallursachen auf Baustellen. Um solche Unfälle zu vermeiden, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die notwendigen Maßnahmen zur Absturzsicherung treffen. Doch ab wann sind Absturzsicherungen überhaupt notwendig und welche Vorschriften gelten dafür?

 

Allgemeine Regelungen zur Absturzsicherung

 

Die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeitssicherheit auf Baustellen sind in der Baustellenverordnung (BaustellV) und in der DGUV Vorschrift 38 - Bauarbeiten geregelt. Diese Vorschriften verpflichten den Arbeitgeber, eine Gefährdungsbeurteilung für jede Baustelle durchzuführen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dabei gilt der Grundsatz, dass technische oder organisatorische Maßnahmen Vorrang vor persönlichen Schutzausrüstungen haben.

 

Das bedeutet, dass der Arbeitgeber zunächst versuchen muss, die Absturzgefahr durch bauliche oder technische Mittel zu vermeiden oder zu verringern. Dazu gehören zum Beispiel folgende Maßnahmen zur Arbeitssicherheit:

 

  • Geländer, Absperrungen oder Schutznetze an den Absturzkanten

  • Arbeitsbühnen, Gerüste oder Hubarbeitsbühnen als sichere Arbeitsplätze

  • Anschlagpunkte oder Seilsysteme für die Befestigung von persönlichen Schutzausrüstungen

 

Wenn diese Maßnahmen nicht möglich oder nicht ausreichend sind, muss der Arbeitgeber persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) zur Verfügung stellen. Dazu gehören zum Beispiel:

 

  • Auffanggurte, Verbindungsmittel und Falldämpfer

  • Höhensicherungsgeräte, Seilkürzer oder Steigschutzsysteme

  • Rettungsgeräte, Rettungswesten oder Rettungsschlingen

     

Die Verwendung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz erfordert eine entsprechende Unterweisung der Bauarbeiter und eine regelmäßige Prüfung der Ausrüstung.

Geländer zur Absturzsicherung
Geländer zur Absturzsicherung

 

Ab welcher Höhe sind Absturzsicherungen notwendig?

 

Die Frage, ab welcher Höhe Absturzsicherungen notwendig sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Gefährdungsbeurteilung muss die konkreten Umstände jeder Baustelle berücksichtigen, wie zum Beispiel:

 

  • Die Art und Dauer der Arbeiten

  • Die Beschaffenheit und Neigung des Untergrunds

  • Die Witterungsbedingungen

  • Die Anwesenheit von anderen Personen oder Hindernissen

 

Grundsätzlich gilt jedoch, dass unabhängig davon, ob Arbeiten auf einem geneigten oder einem Flachdach stattfinden, ab einer Absturzhöhe von mehr als zwei Metern Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Dies gilt auch für Arbeiten auf Flachdächern oder anderen ebenen Flächen, wenn die Absturzkante nicht ausreichend gesichert ist.

 

Für Arbeiten auf geneigten Dächern gelten besondere Regeln. Hier müssen bereits ab einer Neigung von mehr als 20 Grad (36 Prozent) Schutzmaßnahmen getroffen werden. Bei einer Neigung von mehr als 60 Grad (143 Prozent) dürfen nur noch speziell ausgebildete Fachkräfte arbeiten.

 

Fallbeispiel für die Beurteilung der Notwendigkeit einer Absturzsicherung

 

Ein Beispiel für eine Gefährdungsbeurteilung ist die folgende Situation: Ein Dachdecker soll auf einem Dach mit einer Neigung von 10 Grad arbeiten. Das Dach hat eine Fläche von 100 Quadratmetern und ist an allen Seiten mit einem 1 Meter hohen Geländer gesichert. Der Dachdecker muss verschiedene Materialien auf dem Dach transportieren und verarbeiten. Die Witterung ist sonnig und trocken.

 

Die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Absturzgefahr auf dem Dach gering ist, da das Geländer ausreichend hoch und stabil ist und die Neigung des Dachs nicht zu einem Abrutschen führt. Die einzige Gefahrenquelle ist der Zugang zum Dach über eine Leiter, die fest verankert und gesichert sein muss. Der Dachdecker muss außerdem auf mögliche Stolperfallen oder herabfallende Gegenstände achten.

 

Fazit

 

Absturzsicherungen sind ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit auf Baustellen sowie auf allen Arten von Dächern, ob geneigt oder Flachdach. Sie schützen nicht nur die Gesundheit und Unversehrtheit der Beschäftigten, sondern können lebensrettende Maßnahmen sein. Zudem vermeiden sie hohe Kosten durch Unfälle und Ausfälle. Um die richtigen Schutzmaßnahmen zu treffen, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die gesetzlichen Vorgaben kennen und beachten. Eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung ist dabei unerlässlich.

E-Mail  
facebook  
twitter  
whatsapp  




Bericht kommentieren


07.09.2023
Aktuelle Beiträge aus der Redaktion
Maurerlehrling und Ausbilder beim Hochziehen einer Mauer
Was regelt das Berufsbildungsgesetz?
Das Berufsbildungsgesetz wurde Anfang 2020 reformiert. Dieses zentrale Regelwerk befasst sich mit wesen...
BG BAU bietet neue Web-App für digitale Gefährdu...
BG BAU bietet neue Web-App für digitale Gefährdungsbeurteilung Berlin, 09.04.2021...
River Beech Tower Chicago
10 spektakuläre Holzhochhäuser
Holz ist eines der ältesten Baumaterialien der Menschheit. Und wie wir heute wissen, ist die CO2-Bilanz vo...
Skizze zum 3D-Druck eines Hauses
Wohnen wie gedruckt - In Texas entsteht größte 3...
Die klassische Baustelle zum Errichten von Häusern zeichnet sich durch Kräne, Betonm...
News: Produkte, Maschinen u.v.m.
Rasant gebaut, nachhaltig gedacht: 860 n...
Greenpark wächst: Ein Quartier mit Perspektive Während in Berlin vielerorts über die W...
Kubotas neue Kurzheckbagger U17-5 und U1...
Kubota hebt die Verbrenner-Kompaktklasse auf ein neues Niveau: Auf der demopark 2025 präsentier...
Illegale Baustellenjobs im Visier – Zo...
Am 16. Juni 2025 rollte der Zoll bundesweit an – im Rahmen einer groß angelegten Schwerpunktp...
Schnupperlehre Kanalbau – Chance für ...
Die Baubranche kämpft mit Personal- und Nachwuchsmangel. Insbesondere Spezialbereiche wie Kanal...
Statistik
Gezählt seit: 29.09.2010

Seitenaufrufe:
88.271.516
Besucher:
9.203.141
 
Aufrufe heute:
636
Besucher heute:
476
Mitglieder:
1.749
Umfrage
Was sollte bei extremer Sommerhitze (über 30 °C) auf dem Bau gelten?
Früherer Arbeitsbeginn, damit mittags Schluss ist
Mehr bezahlte Pausen und Trinkstationen
Arbeit ab 30 °C nur noch freiwillig
Es muss einfach weitergehen – Bau ist Bau
 

Kommentare 0 Kommentare 2 abgegebene Stimmen

Anzeige
Baugewerbe Online
Das Branchenportal für das deutsche Baugewerbe. Informativ, innovativ, zielgruppenorientiert! Bei uns werden Sie gefunden und Sie finden alles rund um den Bau! Bauherren finden kompetente Bauunternehmen, Bauhandwerker oder Architekten. Alle beteiligten der Baubranche finden günstige Zulieferer für Baumaterial, Baugeräte und Maschinen, einen großen Anzeigen- und  Jobmarkt, wichtige Termine, aktuelle News aus der Bauwirtschaft und noch vieles mehr!
Sonstiges
Werbung
Musterverträge und Vorlagen
Hilfe
Kontakt
Rechtliches
AGB
Impressum
Datenschutz

Melden sie sich zum Newsletter an...
© Schwarzmeier Mediengesellschaft