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Persönliche Schutzausrüstung: Augen- und Gesichtsschutz

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Täglich sind Arbeitsnehmer Gesundheits- und Sicherheitsrisiken ausgesetzt. Dadurch sind Arbeitgeber dafür verantwortlich, die Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen und die richtige Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für die Arbeitenden bereitzustellen. Die Persönliche Schutzausrüstung muss gemäß der PSA-Verordnung (Verordnung (EU) 2016/425) zertifiziert sein. Dies wird durch die Konformität mit europäischen Normen (EN) erreicht. Diese stellen sicher, dass neue PSA-Produkte sicher in der Anwendung sind und gleichzeitig legen sie die Spezifikationen und Bewertungsanforderungen fest.


Das Gesicht, insbesondere die Augen, sind vor verschiedenen Gefahren wie UV-Strahlung, Aufprall, Stäuben, Gasen, Flüssigkeitstropfen und -spritzern sowie Risiken durch geschmolzenes Metall zu schützen. Dazu ist Augen- und Gesichtsschutz essenziell. Entscheidend hierfür ist die geeignete Kombination von Leistungsmerkmalen für die jeweilige Aufgabe auszuwählen sowie sicherzustellen, dass der Schutz richtig sitzt.


Augen- und Gesichtsschutz: Welche EN-Normen gelten?


EN 166


Als Hauptspezifikation für Augenschutz, wird der Großteil der Augen- und Gesichtsschutzprodukte von dieser Norm abgedeckt. Diese Norm legt die Anforderungen an Material, Design, Optionen, Leistungsmerkmale, Kennzeichnung und Gebrauchsanweisungen fest. Gesonderte Normen decken zuzüglich Produkttypen und Merkmale ab, einschließlich Spezifikationen für UV-Filter, Drahtgewebe und Schweißerschutz.


Die Prüfanforderungen der EN 166 sind in optionale, besondere und grundlegende Anforderungen unterteilt. Zu den grundlegenden Anforderungen – welche sich alle auf den Augenschutz beziehen – gehören mehrere Tests zur Bestimmung der optischen Klasse der Gläser. Umso höher die optische Klasse, desto geringer ist die Beeinträchtigung der Sicht. Gläser der optischen Klasse 1 sind beispielsweise für das ständige Tragen des Gesichtsschutzes geeignet. Zusätzlich gehört zu den grundlegenden Anforderungen auch die Prüfung des gesamten Augenschutzes, z.B. die Entzündungsbeständigkeit und die Robustheit. Besondere Anforderungen an den Augenschutz sind der Schutz gegen Partikel mit hoher Geschwindigkeit (Aufprall), der Schutz gegen Flüssigkeitstropen bzw. -spritzer und der Schutz gegen optische Strahlung. Gegebenenfalls muss eine weitere – oben aufgeführte – Norm hinzugezogen werden. Optionale Anforderungen decken speziellere Eigenschaften ab wie zum Beispiel Aufprallschutz bei extremen Temperaturen, Schutz vor Kratzern und dem Beschlagen der Scheiben und Schutz vor Infrarotstrahlung.


Gesichts- und Augenschutz werden auf der Schutzbrille - bzw. ihren Gläsern oder auf der Fassung - dementsprechend gekennzeichnet. Diese Kennzeichnungen stehen führ die Eigenschaften wie die optische Klasse, den UV-Schutz oder die Aufprallresistenz. Zuzüglich werden die Produkte mit einem ausführlichem Informationsprodukt, z.B. einer Anleitung, ausgeliefert, welches die Bedeutung aller Kennzeichnungen erläutert.


EN 170


Die Norm EN 170 behandelt den UV-Schutz und ist eine Ergänzung zur EN 166. Der Hauptnorm für persönlichen Augenschutz. Es werden Anforderungen an die Lichtdurchlässigkeit gestellt, mit zuzüglichen Festlegungen für Schutzbrillen mit erhöhter Farberkennung. Skalennummer werden verwendet, um den Schutz vor ultravioletter Strahlung anzuzeigen. Ein klares Brillenglas mit UV-Schutz ist beispielsweise mit 2-1.2 gekennzeichnet. Die „2“ ist die so genannte Codenummer und die „1.2“ die Glastönung. Ein „C“ oder eine „3“ stehen zusätzlich für die verbesserte Farberkennung.

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