Baugewerbe-Online auf X Baugewerbe-Online auf Facebook
Werben auf Baugewerbe-Online
Hier werben
Login
Login
 

Anzeige
Top Themen rund ums Baugewerbe

Wer künftig Gerüste aufstellen darf - neue Regelung ab Juli 2024

Für den Gerüstbau gibt es neue Regelungen ab Juli 2024
Für den Gerüstbau gibt es neue Regelungen ab Juli 2024

Am 1Juli 2024 tritt Artikel 2 des Fünften Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung in Kraft. Bauhandwerker, die nicht als Gerüstbauer in die Handwerksrolle eingetragen sind, dürfen Bau- und Schutzgerüste nur noch für ihre eigenen Arbeiten aufstellen, aber nicht mehr als Dienstleistung für Dritte. Das soll in erster Linie eingetragenen Gerüstbaufirmen vorbehalten bleiben.
 

Nach Jahrzehnten des Wartens hat sich für die Gerüstbauer die Anerkennung und Gleichstellung als Vollhandwerk nun auch gesetzlich erfüllt. Denn der Gerüstbau hat sich im Laufe der Zeit verändert, er ist teils anspruchsvoller geworden. Die Anforderungen an Einrüstungen und Arbeitssicherheit stiegen. Komplexe Konstruktionen, wie Hänge- oder Industriegerüste, erfordern Spezialkenntnisse und Erfahrung bei Statikberechnungen wie in der Ausführung.
Vor der Gesetzesänderung war es durchaus üblich, „dass auch eigentlich fachfremde Firmen den Gerüstbau als Gewerbezweig zusätzlich betrieben“, so Sabrina Luther, Geschäftsführerin der Bundesinnung Gerüstbau. Nach ihrer Aussage soll aufgrund der Gefahrgeneigtheit der Tätigkeit und den mit mangelhaften Gerüsten einhergehenden Unfallgefahren, komplexer Gerüstbau den Spezialisten vorbehalten werden. Und so frohlockte das Fachmagazin „Das Bauhandwerk“ auch: „Denn nur erfahrene Gerüstbauer dürfen fortan Gebäude einrüsten und damit die sichere Basis für folgende Gewerke schaffen.“ Das aber trifft so nicht ganz zu.

 

Gerüstbau für den „Eigenbedarf“ weiterhin erlaubt

 

Baufirmen oder auch Gebäudereiniger dürfen Bau- und Schutzgerüste allerdings weiterhin errichten, sofern das zur Ausübung ihres Gewerbes nötig ist. Geregelt ist dies für 22 Gewerke wie beispielsweise Maurer, Dachdecker, Stuckateure, Glaser oder auch Gebäudereiniger. Eine komplette Auflistung bietet u.a. eine Webseite des Bundesministerium für Justiz. In der Praxis hat sich also für das übliche Business kaum etwas geändert.

Und noch eine Ausnahme gibt es: Handwerker dürfen die von ihnen für eigene Arbeiten aufgestellten Gerüste anderen Firmen zur Nachnutzung überlassen. Womit ein gewisses „Zusatzgeschäft“ weiterhin bestehen bleibt. Darüber hatten sich der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) schon im Vorfeld verständigt. Das zeigt schon, dass man bemüht war, den Firmen nicht allzu große Steine in den Weg zu legen. Denn Baufirmen, die keine ausgewiesenen Gerüstbauer sind, können dennoch viel Erfahrung und Expertise im Gerüstbau erworben haben. Daher erlaubt das neue Gesetz solchen Firmen sogar weiterhin einen Gerüstbau für Dritte, wenn Auflagen eingehalten werden.

 

geruestbau-denkmalschutz
geruestbau-denkmalschutz

Gerüstbau auch für Dritte als Ausnahme möglich

 

Damit Baufirmen den Geschäftszweig „Baugerüste für Dritte errichten“ nicht vollständig an den Nagel hängen müssen, gibt es zwei Ausnahmen mit Auflagen. So kann ab 1. Juli 2024 diese Dienstleitung nach Erteilung einer Ausübungsberechtigung gem. §§ 7a, 8 HwO weiterhin angeboten werden.
Konkret: Wer keine deutsche Meisterprüfung und auch keine gleichgestellte Prüfung für das auszuübende zulassungspflichtige Handwerk (also Baugerüste errichten) erfolgreich abgelegt hat, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung oder Ausnahmebewilligung zu stellen.

Zum Beispiel in Bayern. Hier beschreiben die Paragrafen 7a und 7b der Handwerksordnung die Voraussetzungen, die man erfüllen muss, um eine Ausübungsberechtigung zu erhalten. Im Wesentlichen sind das fachtheoretische Kenntnisse und hinreichend nachweisbare Berufserfahrung im Metier. Daneben haben Firmen die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung nach Paragraf 8 der Handwerksordnung. Auch hier sind ähnliche Nachweise beizubringen. Die konkreten (bayerischen) Bestimmungen kann man auf dieser >> Webseite nachlesen.  Abweichungen davon sind je nach Bundesland möglich. Es sind jedenfalls keine unüberwindbaren Hürden. Nach erfolgreicher Prüfung durch die Handwerkskammer erhalten Antragssteller einen Berechtigungs- bzw. Ausnahmebewilligungsbescheid. Die Bescheide können befristet sein oder auch einschränkend. Erst nach Erhalt der Bescheide ist der Eintrag in die Handwerksrolle (für Gerüstbau) möglich. Danach steht dem Anbieten der Dienstleistung Gerüstbau steht nichts mehr im Wege.


Ein Gesetz als Symbolpolitik?
 

Eine Meldung auf der Webseite des Bayerischen Baugewerbes forderte für diese Genehmigungsverfahren: „Meisterbetrieben, die auf Gerüstbau eingerichtet sind und die Gerüste ausschließlich für Dritte (ohne eigene Arbeiten) aufstellen wollen, sollen die Ausübungsberechtigungen grundsätzlich in einem schnellen und wohlwollenden Verfahren erteilt werden.“ Im Hinblick auf die Kompetenz von Baugerüste errichtenden Firmen bleibt zu hoffen, dass die Prüfungen der Handwerkskammern nicht nur Formsache sind. Andernfalls wäre das neue Gesetz nur Kosmetik, sprich Symbolpolitik.

 

Fotos: Pexels, Josh Sorenson. Pixabay, Icsiliviu

E-Mail  
facebook  
twitter  
whatsapp  




Bericht kommentieren


23.07.2024
Aktuelle Beiträge aus der Redaktion
Für den Gerüstbau gibt es neue Regelungen ab Juli 2024
Wer künftig Gerüste aufstellen darf - neue Regel...
A m 1 .  Juli 2024  tritt  Artikel 2 des Fünften Gesetzes zur Änderung der Handwe...
Dubiose Gestalten auf einer Baustelle
Die Baustellen-Mafia: Organisierte Kriminalität a...
Die Bauwirtschaft leidet zunehmend unter mafiösen Strukturen. Der Bundesvorsitzende d...
Flaute in der Baubranche - Ruhende Baustelle
Flaute in der Baubranche: Herausforderungen, Ursac...
Die Baubranche in Deutschland steht gegenwärtig vor einer Vielzahl von Herausforderun...
Bauvolumen im Wohnungsbau Grafik DIW
Baukonjunkturentwicklung weiterhin sehr positiv
Die durch das Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) jährlich erstellte Progno...
News: Produkte, Maschinen u.v.m.
Impulse der Bauindustrie – Zukunft ges...
 Die Bauindustrie spielt eine zentrale Rolle bei der Gestaltung unserer Zukunft. Vom Wohnungsba...
Münchner Paketpost-Areal: Zwillingstür...
Münchens derzeit wohl umstrittenstes Bauprojekt wurde am 15. Januar vom Planungsausschuss gebil...
Kleinhäuslertum: Friedrich Merz und sei...
Friedrich Merz hat sich für den Wahlkampf Anfang 2025 einiges vorgenommen: Um der Wohnungsnot i...
Die Wiedereröffnung der Notre-Dame: Res...
Am 15. April 2019 erschütterte ein verheerender Brand die Welt. Die Kathedrale Notre-Dame de Pa...
Statistik
Gezählt seit: 29.09.2010

Seitenaufrufe:
85.112.156
Besucher:
6.440.189
 
Aufrufe heute:
1.932
Besucher heute:
1.559
Mitglieder:
1.745
Umfrage
Welche Themen möchten Sie auf unserer Plattform häufiger sehen?
Baustellenmanagement: Tipps und Best Practices
Bauvorschriften und Gesetze: Was gibt es Neues?
Zukunftsthemen: Nachhaltigkeit und digitale Technologien im Bau
Soziale Themen: Gerechte Löhne, Arbeitszeitmodelle und Teamarbeit
 

Kommentare 0 Kommentare 1 abgegebene Stimmen

Anzeige
Baugewerbe Online
Das Branchenportal für das deutsche Baugewerbe. Informativ, innovativ, zielgruppenorientiert! Bei uns werden Sie gefunden und Sie finden alles rund um den Bau! Bauherren finden kompetente Bauunternehmen, Bauhandwerker oder Architekten. Alle beteiligten der Baubranche finden günstige Zulieferer für Baumaterial, Baugeräte und Maschinen, einen großen Anzeigen- und  Jobmarkt, wichtige Termine, aktuelle News aus der Bauwirtschaft und noch vieles mehr!
Sonstiges
Werbung
Musterverträge und Vorlagen
Hilfe
Kontakt
Rechtliches
AGB
Impressum
Datenschutz

Melden sie sich zum Newsletter an...
© Schwarzmeier Mediengesellschaft