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Wirksame Hautkrebs-Prävention für den Bau

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Mit dem Voranschreiten des Klimawandels und den damit einhergehenden Hitzewellen in Mitteleuropa dürfte eine Thematik für die baunahen Dienstleistungen deutlich an Relevanz gewinnen: Eine wirksame Hautkrebs-Prävention. Denn laut einer Auswertung der BG BAU machen bereits heute Verdachtsfälle auf weißen Hautkrebs rund 16 Prozent der gemeldeten Berufskrankheiten in diesem Sektor aus. Besonders stark betroffen sind hier Branchen, in denen oft draußen in der prallen Sonne gearbeitet werden muss - wie etwa im Hoch,- oder Straßenbau.
 

Prävention ist unerlässlich


Seit 2015 gilt der weiße Hautkrebs als anerkannte Berufskrankheit und allein im Jahr 2021 wurden der BG BAU rund 2600 neue Verdachtsanzeigen gemeldet und war damit die häufigste beruflich bedingte Krankheit am Bau. Die Krebserkrankung wird durch intensive UV-Strahlung ausgelöst, die schon vor dem Auftreten eines sichtbaren Sonnenbrandes zu irreversiblen Schäden führen kann. Häufig kann der Krebs erst etliche Jahre nach der eigentlichen Schädigung diagnostiziert werden. Jedoch gibt es laut Annette Wahl-Wachendorf, Direktorin des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG BAU, einige einfache, aber dennoch wirksame Präventivmaßnahmen, die das Risiko für die betroffenen Arbeitnehmer drastisch reduzieren.


UV-Index zur Risikoeinschätzung


Besondere Vorsichtsmaßnahmen sind in den Monaten April bis September und in der Zeit zwischen 11 und 16 Uhr zu treffen. Als Indikator für die Schutzmaßnahmen gilt der sogenannte UV-Index der bereits ab Stufe 3 Schutzmaßnahmen als erforderlich ansieht. Doch wie sehen effektive Schutzmaßnahmen aus? Hier empfiehlt Frank Werner, stellvertretender Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU ein Vorgehen nach dem STOP-Prinzip.
 

Das STOP-Prinzip


Das STOP-Prinzip legt hierarchisch fest, welche Schutzmaßnahmen in welcher Reihenfolge am besten zum Schutz der Arbeitnehmer*innen greifen sollten. An oberster Stelle sollte immer auf Substitution (S) gesetzt werden. Das bedeutet, wo es nur möglich ist, auf Arbeiten mit intensiver Sonneneinstrahlung zu verzichten. Diese Empfehlung im beruflichen
Alltag konsequent durchzusetzen, ist häufig leider sehr unrealistisch. Deswegen sollten im nächsten Schritt auf technische Maßnahmen (T) wie etwa auf Überdachungen oder Sonnensegel zurückgegriffen werden. Doch auch mit organisatorischen Mitteln (O) kann wirksam Abhilfe geschaffen werden. So empfiehlt es sich, Arbeiten, bei denen kein wirksamer Schutz möglich ist, auf den frühen Morgen zu terminieren, da in diesen Stunden die UV-Strahlung geringer ist. Auch ein Vorgehen nach dem Rotationsprinzip ist empfehlenswert. Hier können die Beschäftigten abwechselnd Drinnen und im Freien eingesetzt werden. Erst wenn keine dieser Maßnahmen wirksam eingesetzt werden kann, muss auf persönliche Schutzmaßnahmen (P) des
Arbeitnehmers gesetzt werden. Dazu gehören ein wirksamer Schutz des Gesichtes, Nackens und der Hände mit UV-Schutzcreme mit empfohlenem Lichtschutzfaktor 50 oder leichte, luftdurchlässige und körperbedeckende Kleidung.


Für weitere Informationen und Beratungsangebote wenden sie sich bitte an die BG BAU.

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