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Zoll deckt Millionenschäden durch organisierte Schwarzarbeit auf

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Am Dienstag, 02. Juli 2024 führte der Zoll eine großangelegte Aktion zur Bekämpfung organisierter Schwarzarbeit im Baugewerbe durch. Insgesamt 540 Zöllner durchsuchten 47 Geschäftsräume und Wohnungen in Schleswig-Holstein und Hamburg, darunter auch eine Firma in Lübeck. Diese Aktion wurde vom Hauptzollamt Kiel koordiniert und von Einsatzkräften aus verschiedenen Städten wie Hamburg, Itzehoe, Bremen und weiteren unterstützt.

 

Umfangreiche Durchsuchungen und Beschlagnahmungen

 

Laut Robert Dütsch, dem Leiter des Hauptzollamts Kiel, richtet sich das Ermittlungsverfahren gegen fünf Hauptbeschuldigte. Diese stehen im Verdacht, seit Januar 2019 unter verschiedenen Firmennamen Arbeitnehmer formal als Kommanditisten beschäftigt zu haben, um Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer in Millionenhöhe zu hinterziehen. Die beschuldigten Arbeitgeber sollen hierbei Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer vorenthalten haben, was zu einem geschätzten Schaden von etwa drei Millionen Euro geführt hat.

 

Während der Durchsuchungen in Hamburg, Kiel, Itzehoe, Neumünster, Lübeck, Eckernförde, Büdelsdorf, Preetz, Schwentinental und Nettelsee wurden umfangreiche Beweismaterialien sichergestellt. Zusätzlich konnten 66.000 Euro Bargeld sowie mehrere Bankkonten beschlagnahmt werden. Insgesamt wurden 42 Zeugen vernommen.

 

Ermittlungsverfahren und rechtliche Hinweise

 

Das Ermittlungsverfahren umfasst den Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, gewerbsmäßigen Betrugs sowie der Steuerhinterziehung. Die beschuldigten Arbeitgeber sollen ihre Arbeitnehmer unter wechselnden Firmennamen beschäftigt haben, um Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer zu umgehen. Diese Arbeitnehmer wurden formal als Kommanditisten eingesetzt, um ihre Haftung zu beschränken. Kommanditisten sind Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, deren Haftung auf ihre Einlage beschränkt ist, im Gegensatz zu Komplementären, die mit ihrem gesamten Vermögen haften.

 

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls wird nun die beschlagnahmten Unterlagen intensiv auswerten, um den gesamten Umfang der illegalen Aktivitäten aufzudecken. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gelten die Beschuldigten gemäß Artikel 6 Abs. 2 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten als unschuldig.

 

Diese konzertierte Aktion zeigt die Entschlossenheit der Behörden, gegen organisierte Schwarzarbeit vorzugehen und den daraus resultierenden finanziellen Schaden für den Staat zu bekämpfen. Die umfassenden Ermittlungen und die Sicherstellung von Beweismaterialien und Vermögenswerten sind entscheidende Schritte, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und weitere illegale Praktiken zu verhindern.

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