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Um Ihren Architekten für Eingabeplanung zu finden, wählen Sie bitte zunächst das Bundesland. Danach können Sie Ihre Suche nach Städten oder mittels Umkreissuche fortsetzen.

Die Eingabeplanung ist Teil der Bauplanung zur Erstellung von Bauwerken und gehört damit zu einem Teilgebiet des Bauwesens. Die Eingabeplanung bezeichnet man auch als Genehmigungsplanung oder Einreichplanung. Die Eingabeplanung umfasst alle Arbeiten zur Zusammenstellung eines Bauantrags mit dem Ziel eine Baugenehmigung zu erhalten.

Die Eingabeplanung oder Genehmigungsplanung besteht dabei aus mehreren Schritten. Dazu gehören der Eingabeplan, das Bauantragsformular, die Baubeschreibung, der statische Erhebungsbogen, der Wärmeschutznachweis, der Standsicherheitsnachweis, der amtliche Lageplan und unter Umständen noch weiterer Dokumente, die die Bauaufsichtsbehörde einfordern könnte. Zu einem Eingabeplan gehört ein Plan mit Grundrissen, Ansichten und Schnitten im Maßstab von 1:1000. Als Bauantrag bezeichnet man den Antrag des Bauherrn für eine Baugenehmigung um ein Bauwerk zu erstellen.

Der Standsicherheitsnachweis, ist ein Nachweis über die korrekte Statik und technische Ausführung des Gebäudes. Unter einem Wärmeschutznachweis versteht man den Nachweis darüber, ob das Gebäude den Wärmeschutzvorschriften entspricht. Erst wenn all diese Dokumente eingereicht und von der Bauaufsichtsbehörde überprüft wurden kann eine Baugenehmigung erteilt werden.
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Die Eingabeplanung oder Genehmigungsplanung besteht dabei aus mehreren Schritten. Dazu gehören der Eingabeplan, das Bauantragsformular, die Baubeschreibung, der statische Erhebungsbogen, der Wärmeschutznachweis, der Standsicherheitsnachweis, der amtliche Lageplan und unter Umständen noch weiterer Dokumente, die die Bauaufsichtsbehörde einfordern könnte. Zu einem Eingabeplan gehört ein Plan mit Grundrissen, Ansichten und Schnitten im Maßstab von 1:1000. Als Bauantrag bezeichnet man den Antrag des Bauherrn für eine Baugenehmigung um ein Bauwerk zu erstellen.

Der Standsicherheitsnachweis, ist ein Nachweis über die korrekte Statik und technische Ausführung des Gebäudes. Unter einem Wärmeschutznachweis versteht man den Nachweis darüber, ob das Gebäude den Wärmeschutzvorschriften entspricht. Erst wenn all diese Dokumente eingereicht und von der Bauaufsichtsbehörde überprüft wurden kann eine Baugenehmigung erteilt werden.
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