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Pakistanische Bauern klagen gegen Heidelberg Materials

Verschmutzer müssen zahlen
Verschmutzer müssen zahlen

Anfang Januar 2026 wurde bekannt, dass gegen den Zementhersteller Heidelberg Materials und den Energiekonzern RWE eine Klimaklage am Landgericht Heidelberg eingereicht wurde. Eine Gruppe von 39 pakistanischen Landwirten aus der Provinz Sindh fordern Schadenersatz in Höhe von rund einer Million Euro für die verheerenden Flutschäden von 2022. Die Landwirte werfen den Konzernen vor, durch ihre massiven CO?-Emissionen maßgeblich zum Klimawandel und damit zur Intensität der Flutkatastrophe beigetragen zu haben. Dies ist die erste Klage in Deutschland, die auf bereits eingetretene Klimaschäden abzielt. 

 

 

 

Bislang noch nie verzeichnete Extremregenfälle setzten im Sommer 2022 ein Drittel Pakistans für Monate fast vollständig unter Wasser. Die überflutete Fläche entsprach etwa zwei Drittel von Deutschland. 

Für Pakistan war es die schlimmste von vielen Katastrophen, von denen das Land fast regelmäßig heimgesucht wird. Ausführlich schildert es die Website climatecostcase.org: „Zerstört wurden nicht nur Häuser, Straßen und Schulen. Mindestens 1700 Menschen kamen ums Leben. 33 Millionen Menschen wurden obdachlos und durch die Verseuchung von Grundwasser und Böden ihrer Lebensgrundlagen beraubt.“

In der landwirtschaftlich geprägten Heimat der Kläger, der Provinz Sindh, ruinierten die Wassermassen die Ernten von mehr als einem Jahr. Vieh, das nicht in den Fluten starb, verendete vielfach durch den anschließenden Mangel an Nahrung und sauberem Trinkwasser. Die unmittelbaren Schäden belaufen sich auf mindestens 30 Milliarden US-Dollar.

 

Warum Heidelberg Materials und RWE beklagt werden


Die beklagten Unternehmen sind zwei der größten deutschen CO?-Emittenten und auch zwei der größten “Carbon Majors” in Europa.  „Der Begriff „Carbon Majors” bezieht sich auf Unternehmen, die erheblich zur Klimakrise beigetragen haben“, erläutert Climatecost.org. „Der Begriff wurde durch Studien des Climate Accountability Institute geprägt, die ergaben, dass etwa nur rund 100 Unternehmen für fast 70 Prozent der weltweiten historischen industriellen Treibhausgasemissionen verantwortlich sind. RWE und Heidelberg Materials sind zwei davon. Als Carbon Majors sind sie für einen erheblichen Anteil der weltweiten industriellen Treibhausgasemissionen verantwortlich.“
Die Tabelle unten zeigt die weltweite Zunahme von CO?-Emissionen gesplittet nach Material.
grafik
Dabei gehört die Zementherstellung von Heidelberg Materials zu den emissionsintensivsten industriellen Prozessen weltweit. Mit rund 62 Millionen Tonnen jährlich stößt Heidelberg Materials mehr CO? aus als ganz Österreich. Die neuesten Studien, die die Carbon-Majors-Methodik verwenden, zeigen, dass RWE für mindestens 0,68 Prozent und Heidelberg Materials für 0,12 Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen seit 1965 verantwortlich ist.

 

Umweltklage in Deutschland als juristische Strategie

 

Dass sich Luft- und CO2-Verschmutzungen unabhängig vom Entstehungsort global verteilen, ist bekannt. Doch Verschmutzer sind zahlreich, gut vertreten auch in den USA, Indien oder China. Warum also speziell die Klage gegen Heidelberg Materials und RWE in Deutschland? Grund: Der Gerichtsstandort Deutschland hat strategische Vorteile.

 

OLG Hamm setzt juristische Maßstäbe

Maßgeblicher Vorteil ist ein viel beachtetes, weil weitreichendes Urteil des Oberlandesgericht Hamm vom 28. Mai 2025. Dort hatte ein peruanischer Landwirt gegen RWE geklagt. Der Kläger Saúl Luciano Lliuya, ein Kleinbauer und Bergführer aus Huaraz (Anden), sah sein Haus durch eine mögliche Flutwelle eines schmelzenden Gletschersees bedroht. RWE sollte sich anteilig an den Kosten für Schutzmaßnahmen (z. B. ein Entwässerungssystem für den See) beteiligen. Die geforderte Summe betrug rund 17.000 Euro – entsprechend dem historischen Anteil von RWE an den weltweiten CO?-Emissionen.


Das Gericht führte eine aufwendige Beweisaufnahme durch, inklusive eines Ortstermins in Peru mit Gutachtern, um die Flutgefahr und den Zusammenhang mit der Gletscherschmelze zu prüfen. Doch im konkreten Einzelfall sah das Gericht keine „unmittelbare und hinreichend wahrscheinliche“ Gefahr“ für das Grundstück des Klägers. Die Klage wurde demnach abgewiesen, gilt aber dennoch als Erfolg.

Ein Meilenstein für die Klimagerechtigkeit

Trotz Niederlage setzte das OLG Hamm einen Meilenstein für die Klimagerechtigkeit, denn

  • das Gericht bestätigte erstmals, dass Groß-Emittenten grundsätzlich haftbar gemacht werden können, wenn ein kausaler Zusammenhang zwischen Emissionen und fernen Klimaschäden nachgewiesen wird.

  • Es stellte klar, dass Genehmigungen (also rechtskonformes Handeln) für Kraftwerke in Deutschland ein Unternehmen nicht vor Schadensersatzansprüchen für globale Klimafolgen schützen. 

Dieses Urteil bereitete jetzt den Weg für die aktuelle Klage der 39 pakistanischen Bauern. Sie versuchen nun, die damals fehlende „konkrete Gefahr“ durch die bereits eingetretenen Schäden der Flutkatastrophe in Pakistan nachzuweisen. Daher gelten die Erfolgsaussichten in Deutschland als höher, weil die rechtliche Hürde der „Zulässigkeit“ (darf man überhaupt klagen?) bereits genommen wurde.

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