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Baugenehmigung für den Teich im Garten?

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Mit einem eigenen Teich entsteht im häuslichen Garten eine ganz besondere Atmosphäre. Die mit Teichfolie ausgelegten Becken können zum Lebensraum für Tiere und Pflanzen werden, als Schwimmbecken fungieren oder einfach nur naturnaher Aufenthaltsbereich sein. Je nach Größe und Lage des Teichs kann eine Genehmigung erforderlich werden.

 

Schritt für Schritt zum eigenen Gartenteich

Soll in einen Garten ein Teich eingebaut werden, steht am Anfang immer die ausführliche Planung. Größe, Tiefe und in Abhängigkeit davon der Aufbau müssen festgelegt werden. Für die Auskleidung des Teichs wird stabile und dauerhafte Teichfolie verwendet, wie sie z. B. auf daedler.de erhältlich ist. Alternativ können für kleinere Teiche auch Kunststoffbecken eingesetzt werden.

 

Bei der Teichfolie sollte auf ein hochwertiges Produkt zurückgegriffen werden, denn ein Teich ist nur so lange als Teil der Gartengestaltung nutzbar, solange die wassersperrende Schicht intakt ist. Teichfolien können als Rollenware oder nach Maß bestellt werden. Beim Einbau ist besonders die sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Randbereiche zu beachten.

Genehmigungspflicht ist Ländersache

Ob und wann ein Gartenteich eine Baugenehmigung braucht, ist in den Gemeindesatzungen und Landesbauordnungen geregelt. In vielen Fällen sind Teiche bis zu einer Tiefe von zwei Metern oder einer maximalen Größe von 100 bis 200m² genehmigungsfrei. Dabei ist es unabhängig, ob der Teich als Kunststoffbecken angelegt oder mit Teichfolie ausgelegt wird. Auf jeden Fall sollte vor dem Beginn der Bauarbeiten beim Bauamt nachgefragt werden. Ansonsten drohen unangenehme Überraschungen, im schlimmsten Fall warten eine Strafe und ein Rückbau auf den Bauherrn.

 

Ebenfalls genehmigungspflichtig sind Teiche, die grundwasserführende Schichten berühren. Dies zeigt sich schon beim Aushub. In diesem Fall darf keine Teichfolie eingebaut werden. Die Untere Wasserbehörde muss für diesen Fall eine Genehmigung erteilen. Unabhängig von der Genehmigungspflicht müssen die festgelegten Abstandsregelungen beachtet werden. Dies gilt zum Beispiel hinsichtlich des Mindestabstandes zum Nachbarn. In vielen Bundesländern gilt, dass ein Gartenteich mindestens drei Meter von der Grundstücksgrenze zum Nachbargrundstück entfernt sein muss.

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