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Milliardenfond zur Aufbauhilfe gebilligt

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Wenige Tage nach dem Bundestag hat am 10. September 2021 auch der Bundesrat dem Aufbauhilfegesetz 2021 zugestimmt. Es enthält ein Bündel von Maßnahmen, um die Folgen des verheerenden Juli-Hochwassers zu bewältigen.

 

 

30 Milliarden Aufbauhilfe

 

Der Bundestagsbeschluss vom 7. September 2021 sieht die Einrichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ in Höhe von bis zu 30 Milliarden Euro vor. Das Geld soll geschädigten Privathaushalten, Unternehmen und anderen Einrichtungen zukommen und der Wiederherstellung lokaler Infrastruktur dienen. An der Rückzahlung des Sondervermögens beteiligen sich die Länder, indem sie bis zum Jahr 2050 Anteile am Umsatzsteueraufkommen an den Bund abtreten.

 

 

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

 

In den betroffenen Gebieten wird die Insolvenzantragspflicht temporär für Unternehmen ausgesetzt, wenn die Zahlungsunfähigkeit auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers beruht und begründete Aussicht auf Sanierung besteht. Änderungen beim Pfändungsschutz sollen zudem Betroffenen mit Finanzengpässen Luft verschaffen.

 

 

Bessere Warnung im Vorfeld

 

Um die Bevölkerung bei künftigen, ähnlichen Ereignissen besser warnen zu können, werden Mobilfunkbetreiber zur Einrichtung eines sogenannten Cell-Broadcasting-Systems verpflichtet, das an alle in einer Funkzelle eingebuchten Mobiltelefone Warnmitteilungen verschicken kann.

 

 

 

Bildquelle: Finkelmeyer, Dockmann

 

 

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Verteilung der Aufbauhilfen nach der Flutkatastrophe: Bundesrat stimmt zu

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