Baugewerbe-Online auf X Baugewerbe-Online auf Facebook
Werben auf Baugewerbe-Online
Hier werben
Login
Login
 

Anzeige

Mindestlohn: Auftraggeberhaftung

1

Mit der flächendeckenden Einführung des Mindestlohns gehen eine Reihe an Regelungen einher, die man als Bau-Unternehmer dringend beachten sollte. Dazu gehört vor allem die Auftraggeberhaftung, welche besagt, dass derjenige, der per Vertrag für eine Werk- oder Dienstleistung beauftragt wird, dafür verantwortlich ist, dass alle, die diese Leistung erbringen, nach dem Mindestlohngesetz bezahlt werden. Dies ist im Mindestlohngesetz (MiLoG) in § 13 festgelegt, welcher wiederum auf § 14 Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) verweist. Das heißt, dass der Unternehmer, der mit einem Kunden einen Vertrag eingeht, auch für Angestellte bzw. Arbeitskräfte eines Subunternehmers oder Verleihers gewährleisten muss, dass diese mindestens Mindestlohn erhalten. Sogar wenn dieser Subunternehmer/Verleiher sich noch weiterer Nachunternehmer bedient, bleibt derjenige, der mit dem Kunden den Vertrag über die Dienstleistung geschlossen hat, in der Haftung.

 

Der Gesetzgeber will durch diese Regelung einerseits für sich die Verfolgung von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz erleichtern und argumentiert andererseits, dass dem beauftragten Unternehmer der größte Vorteil aus einem Vertragsabschluss erwächst und er somit auch zur Haftung verpflichtet werden kann.

 

Gerade im Baugewerbe, in dem der Einsatz von Subunternehmern und Verleihern an der Tagesordnung ist, hat die Auftraggeberhaftung eine besondere Brisanz. Da es für diejenigen, die Subunternehmer heranziehen, praktisch unmöglich ist zu überprüfen, ob diese auch nach Mindestlohngesetz entgelten, empfehlen sich Sicherheitsmaßnahmen. Diese befreien zwar nicht aus der Auftraggeberhaftung, sichern im Notfall aber den Rückgriff auf Subunternehmer, sollten diese gegen das MiLoG verstoßen: So sollte man in Verträgen mit Subunternehmern und Verleihern unbedingt eine Klausel einführen, in der sich diese zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes verpflichten und auch dazu weitere Nachunternehmer nur unter verpflichtendem Hinweis auf den Mindestlohn einzusetzen. Zudem empfehlen sich regelmäßige Nachfragen bei Subunternehmern und Verleihern.

 

Nähere Infos zum Thema finden Sie bei Zoll online.

E-Mail  
facebook  
twitter  
whatsapp  
Aktuelle Beiträge aus der Redaktion
Hannover-Kronsrode: Stadtteil der Zukunft oder Mas...
In Hannover entsteht eines der größten Bauprojekte der Region: der neue Stadtteil Kr...
Bauvolumen im Wohnungsbau Grafik DIW
Baukonjunkturentwicklung weiterhin sehr positiv
Die durch das Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) jährlich erstellte Progno...
Generalunternehmerhaftung im Baugewerbe
Bericht der Bundesregierung zur Wirksamkeit des Gesetzes zur Generalunternehmerhaftung erschienen  ...
Dieselfahrverbot  Pixabay
Dieselfahrverbot: Auswirkungen für das Baugewerbe
Nach den beiden Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 27.02.2018 sind Die...
News: Produkte, Maschinen u.v.m.
Zölle, Flaute, Frust – Die Industrie ...
Die deutsche Industrie taumelt – und das nicht erst seit dem jüngsten Zolltheater mit den USA...
Beton mit Charakter: Maßgefertigte Fens...
Ob Sanierung unter Denkmalschutz oder Neubau mit hoher gestalterischer Qualität – maßgeferti...
Die Trends der bauma 2025
Alle drei Jahre verwandelt sich das Messe-Aussengelände in eine riesige Muster-Baustelle namens bauma. Die Weltle...
Revolution auf der Baustelle: Wie die Di...
Die Bauwirtschaft steht an der Schwelle eines tiefgreifenden Wandels. Digitale Technologien revo...
Statistik
Gezählt seit: 29.09.2010

Seitenaufrufe:
86.867.176
Besucher:
7.978.373
 
Aufrufe heute:
2.089
Besucher heute:
1.520
Mitglieder:
1.748
Umfrage
Wie gut lässt sich Ihr Beruf mit Ihrem Privatleben vereinbaren?
Gut – flexible Arbeitszeiten und verlässliche Freizeit ermöglichen eine gute Balance.
Mittel – oft lange Arbeitszeiten, aber mit Planung machbar.
Schwierig – Überstunden und wechselnde Baustellen erschweren die Vereinbarkeit.
Kaum – der Job bestimmt den Alltag, Privatleben kommt oft zu kurz.
 

Kommentare 0 Kommentare 5 abgegebene Stimmen

Anzeige
Baugewerbe Online
Das Branchenportal für das deutsche Baugewerbe. Informativ, innovativ, zielgruppenorientiert! Bei uns werden Sie gefunden und Sie finden alles rund um den Bau! Bauherren finden kompetente Bauunternehmen, Bauhandwerker oder Architekten. Alle beteiligten der Baubranche finden günstige Zulieferer für Baumaterial, Baugeräte und Maschinen, einen großen Anzeigen- und  Jobmarkt, wichtige Termine, aktuelle News aus der Bauwirtschaft und noch vieles mehr!
Sonstiges
Werbung
Musterverträge und Vorlagen
Hilfe
Kontakt
Rechtliches
AGB
Impressum
Datenschutz

Melden sie sich zum Newsletter an...
© Schwarzmeier Mediengesellschaft