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Vereinfachter Zugang zu Immobilienkrediten

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EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie:

Vereinfachter Zugang zu Immobilienkrediten

 

Die Bundesregierung hat die Verordnung zur Festlegung von Leitlinien zu den Kriterien und Methoden der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobilien-Verbraucherdarlehensverträgen überarbeitet, so berichtet die Deutsche Handwerks Zeitung. Damit wurden die bisher geltenden strengen Vorgaben ab dem 01. Mai 2018 für die Vergabe von Immobilienkrediten gelockert.

 

Basierend auf dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie können nun auch Banken oder Kreditvermittler für eine Falschberatung haftbar gemacht werden. Sie sind somit in der Pflicht, die Kreditwürdigkeit der Immobilienkäufer sowie deren individuellen Lebensumstände genau zu prüfen. Dazu gehört zum Beispiel auch die Prüfung der Einnahmen sowie Ausgaben des Kreditnehmers. Ebenfalls neu ist, dass bei der Kreditvergabe der Wert der Immobilie wieder als Sicherheit berücksichtigt werden kann.

 

Eine pauschale Bewertung zur Familien- oder Alterssituation darf nun nicht mehr erfolgen, sondern muss individuell geprüft werden. So muss beispielsweise auch auf die weitere Entwicklung der Familie berücksichtigt werden. Dazu gehört die Frage, ob beide Elternteile nach der Elternzeit wieder arbeiten werden. Dieses Vorgehen soll gerade jungen Familien den Zugang zu einer passenden Immobilienfinanzierung erleichtern.

 

Die genaue Betrachtung der Lebenssituation soll auch älteren Bauherren ermöglichen ihr Eigenheim altersgerecht zu gestalten und umzubauen. Auch in einem solchen Fall darf die Bank das Alter des Antragstellers nicht pauschal bewerten, sondern muss jeden Fall individuell prüfen.

 

Weiter ist der Kreditgeber verpflichtet, den Kreditnehmer umfassend über die westlichen Inhalte seines Angebotes zu informieren. Der Kreditnehmer kann den Vertrag jederzeit kündigen, wenn der Kreditgeber gegen diese Pflichten verstoßen hat.


 

 

 

Bild: Pixabay

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