Pakistanische Bauern klagen gegen Heidelberg Materials und RWE


Anfang Januar 2026 wurde bekannt, dass gegen den Zementhersteller Heidelberg Materials und den Energiekonzern RWE eine Klimaklage am Landgericht Heidelberg eingereicht wurde. Eine Gruppe von 39 pakistanischen Landwirten aus der Provinz Sindh fordern Schadenersatz in Höhe von rund einer Million Euro für die verheerenden Flutschäden von 2022.
Die Landwirte werfen den Konzernen vor, durch ihre massiven CO2-Emissionen maßgeblich zum Klimawandel und damit zur Intensität der Flutkatastrophe beigetragen zu haben. Dies ist die erste Klage in Deutschland, die auf bereits eingetretene Klimaschäden abzielt.
Bislang noch nie verzeichnete Extremregenfälle setzten im Sommer 2022 ein Drittel Pakistans für Monate fast vollständig unter Wasser. Die überflutete Fläche entsprach etwa zwei Drittel von Deutschland.

Für Pakistan war es die schlimmste von vielen Katastrophen, von denen das Land fast regelmäßig heimgesucht wird. Ausführlich schildert es die Website climatecostcase.org: „Zerstört wurden nicht nur Häuser, Straßen und Schulen. Mindestens 1700 Menschen kamen ums Leben. 33 Millionen Menschen wurden obdachlos und durch die Verseuchung von Grundwasser und Böden ihrer Lebensgrundlagen beraubt.“
In der landwirtschaftlich geprägten Heimat der Kläger, der Provinz Sindh, ruinierten die Wassermassen die Ernten von mehr als einem Jahr. Vieh, das nicht in den Fluten starb, verendete vielfach durch den anschließenden Mangel an Nahrung und sauberem Trinkwasser. Die unmittelbaren Schäden belaufen sich auf mindestens 30 Milliarden US-Dollar.
Warum Heidelberg Materials und RWE beklagt werden
Die beklagten Unternehmen sind zwei der größten deutschen CO2-Emittenten und auch zwei der größten “Carbon Majors” in Europa. Der Begriff „Carbon Majors” bezieht sich auf Unternehmen, die erheblich zur
Klimakrise beigetragen haben, erläutert Climatecost.org. „Der Begriff wurde durch Studien des Climate Accountability Institute geprägt, die ergaben, dass etwa nur rund 100 Unternehmen für fast 70 Prozent der weltweiten historischen industriellen Treibhausgasemissionen verantwortlich sind. RWE und Heidelberg Materials sind zwei davon. Als Carbon Majors sind sie für einen erheblichen Anteil der weltweiten industriellen Treibhausgasemissionen verantwortlich.“
Die Tabelle unten zeigt die weltweite Zunahme von CO2-Emissionen gesplittet nach Material.
Dabei gehört die Zementherstellung von Heidelberg Materials zu den emissionsintensivsten industriellen Prozessen weltweit. Mit rund 62 Millionen Tonnen jährlich stößt Heidelberg Materials mehr CO2 aus als ganz Österreich. Die neuesten Studien, die die Carbon-Majors-Methodik verwenden, zeigen, dass RWE für mindestens 0,68 Prozent und Heidelberg Materials für 0,12 Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen seit 1965 verantwortlich ist.
Umweltklage in Deutschland als juristische Strategie
Dass sich Luft- und CO2-Verschmutzungen unabhängig vom Entstehungsort global verteilen, ist bekannt. Doch Verschmutzer sind zahlreich, gut vertreten auch in den USA, Indien oder China. Warum also speziell die Klage gegen Heidelberg Materials und RWE in Deutschland? Grund: Der Gerichtsstandort Deutschland hat strategische Vorteile.
OLG Hamm setzt juristische Maßstäbe
Maßgeblicher Vorteil ist ein viel beachtetes, weil weitreichendes Urteil des Oberlandesgericht Hamm vom 28. Mai 2025. Dort hatte ein peruanischer Landwirt gegen RWE geklagt. Der Kläger Saúl Luciano Lliuya, ein Kleinbauer und Bergführer aus Huaraz (Anden), sah sein Haus durch eine mögliche Flutwelle eines schmelzenden Gletschersees bedroht. RWE sollte sich anteilig an den Kosten für Schutzmaßnahmen (z. B. ein
Entwässerungssystem für den See) beteiligen. Die geforderte Summe betrug rund 17.000 Euro – entsprechend dem historischen Anteil von RWE an den weltweiten CO2-Emissionen.
Das Gericht führte eine aufwendige Beweisaufnahme durch, inklusive eines Ortstermins in Peru mit Gutachtern, um die Flutgefahr und den Zusammenhang mit der Gletscherschmelze zu prüfen. Doch im konkreten Einzelfall sah das Gericht keine „unmittelbare und hinreichend wahrscheinliche“ Gefahr“ für das Grundstück des Klägers. Die Klage wurde demnach abgewiesen, gilt aber dennoch als Erfolg.
Ein Meilenstein für die Klimagerechtigkeit
Trotz Niederlage setzte das OLG Hamm einen Meilenstein für Klimagerechtigkeit in die Rechtslandschaft, denn
-
das Gericht bestätigte erstmals, dass Groß-Emittenten grundsätzlich haftbar gemacht werden können, wenn ein kausaler Zusammenhang zwischen Emissionen und fernen Klimaschäden nachgewiesen wird.
-
Es stellte klar, dass Genehmigungen (also rechtskonformes Handeln) für Kraftwerke in Deutschland ein Unternehmen nicht vor Schadensersatzansprüchen für globale Klimafolgen schützen.
Dieses Urteil bereitete jetzt den Weg für die aktuelle Klage der 39 pakistanischen Bauern. Sie versuchen nun, die damals fehlende „konkrete Gefahr“ durch die bereits eingetretenen Schäden der Flutkatastrophe in Pakistan nachzuweisen. Daher gelten die Erfolgsaussichten in Deutschland als höher, weil die rechtliche Hürde der „Zulässigkeit“ (darf man überhaupt klagen?) bereits genommen wurde.
Haftung trotz Einhaltung geltender Gesetze
Heidelberg Materials und RWE halten die Forderungen der Pakistaner für unbegründet. Sie argumentieren, dass einzelne Unternehmen nicht zivilrechtlich für globale Klimaphänomene haftbar gemacht werden können, solange sie geltende Emissionsgesetze einhalten. Genau diesem Argument widerspricht das Urteil aus Hamm wie oben gezeigt.
Juristen bewerten die gegen Heidelberg Materials und RWE eingereichten Klage als bahnbrechend, aber in der Aussicht als schwierig und komplex. Zu den größten Hürden gehört der Nachweis eines direkten Kausalzusammenhangs zwischen den spezifischen Emissionen der Unternehmen und den Überschwemmungen in Pakistan im Jahr 2022.
Die rechtlichen Grundlagen für den Fall basieren auf deutschem Nachbarschafts- und Deliktsrecht. Konkret stützt sich die Klage zum einen auf einen verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch (analog) § 906 Abs. 2 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und zum anderen auf einen verschuldensabhängigen Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 1 BGB.
Die Klageschrift der Kanzlei Günther (Hamburg), die die 39 pakistanischen Landwirte vertritt, umfasst über 200 Seiten. Unterstützt wird der Fall von den Menschenrechtsorganisationen medico international und ECCHR sowie den pakistanischen Organisationen HANDS Welfare Foundation und National Trade Union Federation (NTUF).
Führt deutsche Verschmutzung zu Überflutung in Pakistan?
Der Nachweis eines Kausalzusammenhangs zwischen menschengemachtem Klimawandel und einem konkreten Extremwetterereignis galt früher als kaum möglich. Das hat sich geändert. Der Wissenschaftszweig, der sich genau damit befasst, heißt „Attributionsforschung“, ein relativ junges Feld der Klimawissenschaft.
Wie Attributionsforschung funktioniert
-
Anstatt zu fragen: Wurde dieses Ereignis vom Klimawandel verursacht?, fragen Forscher: Hat der Klimawandel dieses Ereignis wahrscheinlicher oder intensiver gemacht?
-
Methodik: Wissenschaftler vergleichen zwei digitale Erdsystem-Modelle: Eine Welt mit den heutigen Treibhausgaskonzentrationen und eine hypothetische Welt ohne menschlichen Einfluss auf das Klima.
Ergebnis: So lässt sich beispielsweise berechnen, dass eine Hitzewelle ohne die Erderwärmung nur alle 100 Jahre stattgefunden hätte, nun aber alle 10 Jahre zu erwarten ist.
Forschungsergebnisse zur Flutkatastrophe in Pakistan
Die Forschungsgruppe World Weather Attribution (WWA) analysierte die verheerenden Fluten in Pakistan im Jahr 2022 im Sinne der Attributionsforschung mit folgenden Ergebnissen:
-
Intensivierung: Der Klimawandel hat die extremen Regenfälle während des Monsuns in einigen Provinzen (Sindh und Belutschistan) um etwa 50 % bis 75 % intensiver gemacht.
-
Hitzewelle-Effekt: Eine vorausgegangene extreme Hitzewelle (die durch den Klimawandel 30-mal wahrscheinlicher wurde) beschleunigte die Gletscherschmelze, was die Wassermassen in den Flüssen zusätzlich vergrößerte.
Einschränkung: Während bei Hitzewellen der menschliche Einfluss oft eindeutig ist, spielen bei Fluten lokale Faktoren wie die Landnutzung und die natürliche Variabilität des Monsuns eine größere Rolle, was die mathematische Zuordnung komplexer macht.
Siegreicher Präzedenzfall könnte Haftungslawine auslösen
Ein Erfolg der pakistanischen Landwirte vor dem Landgericht Heidelberg wäre ein juristisches Erdbeben mit weitreichenden Konsequenzen für die globale Wirtschaft und das Rechtssystem. Ein Sieg würde bestätigen, dass das deutsche Deliktsrecht (§ 823 BGB) weltweit anwendbar ist. Denkbare Folgen:
-
Massive Klagewelle: Es würde den Weg für tausende ähnliche Klagen aus dem globalen Süden ebnen. Betroffene von Dürren, Wirbelstürmen oder dem Meeresspiegelanstieg könnten deutsche Großkonzerne auf anteiligen Schadensersatz verklagen.
-
Erosion des Industriestandortes Deutschland durch Schadenersatzansprüche und vielfältigen Druck auf Unternehmen, speziell auch in der Bauwirtschaft. Dies bindet Kapital für Rückstellungen und schreckt Investoren ab. Und sollten Konkurrenten in den USA oder China weniger stark zur Kasse gebeten werden, steigen die relativen Produktionskosten in Deutschland.
- Klimaschutz vom „Soll“ zum „Muss“: Klimaschutz wäre für Unternehmen keine freiwillige CSR-Maßnahme (CSR = Corporate Social Responsibility) mehr, sondern eine zwingende Strategie zur Vermeidung existenzieller Haftungsrisiken.
Allerdings sind auch positive Folgen denkbar: Der Druck zur Vermeidung von Schadensersatz wirkt wie ein Katalysator für Green Tech. Unternehmen, die jetzt dekarbonisieren, vermeiden künftige Haftungsrisiken und sichern sich die Marktführerschaft bei sauberen Technologien.
Wie Heidelberg Materials CO2 vermeiden will
Mittlerweile ist Heidelberg Materials in Sachen Klimaschutz keineswegs untätig. Stolz verkündet man auf der Firmenwebsite: „Wir sind Vorreiter bei der Dekarbonisierung unseres Sektors und leisten Pionierarbeit bei der CO2-Abscheidung und -speicherung im industriellen Maßstab.“
Diese Technologie, kurz CCS genannt (Carbon Capture and Storage) basiert letztlich auf der Verpressung des abgeschiedenen CO2 unter dem Meeresboden. Heidelberg Materials nutzt die CO2-Verpressung bereits im industriellen Maßstab.
Das zentrale Vorzeigeprojekt ist das Zementwerk in Brevik (Norwegen), wo im Juni 2025 die weltweit erste Anlage dieser Art eröffnet wurde. So werden am Standort Brevik werden jährlich ca. 400.000 Tonnen CO2 (etwa 50 % der Werksemissionen) mittels Aminwäsche aus den Abgasen gefiltert und vor Ort verflüssigt.
Das flüssige CO2 wird per Schiff zu einem Terminal in Øygarden an der norwegischen Westküste transportiert. Vom Terminal aus führt eine Pipeline zu einer Speicherstätte in der Nordsee. Dort wird das CO2 etwa 2.600 Meter tief unter dem Meeresboden in die geologische Formation "Aurora" (Teil des Northern Lights Projekts) injiziert und dauerhaft gespeichert.
Diese aufwändige Technologie ist nicht unumstritten, Umweltverbände kritisieren das Verfahren. Es gibt angeblich Leckagen, seimische Aktivitäten (Mini-Erdbeben) könnten ausgelöst werden und gewarnt wird vor unabsehbaren Folgen für die Meeresökologie.
In Sachen „grüner Beton“ gibt es clevere Lösungen. Diese konzentrieren sich primär darauf, den emissionsintensiven Zementklinker (Teil des Betons) zu reduzieren oder ganz zu ersetzen. Manche Firmen sprechen gar vom emissionsfreien Zement. Darüber berichtete baugewerbe-online.info bereits ausführlich.
Zementhersteller unter Druck
Heidelberger Materials ist zwar ein Gigant, aber nicht der größte in Europa. Das ist die Schweizer Firma Holcim. Holcim gilt weltweit als der größte Zementhersteller außerhalb Chinas und übertrifft Heidelberg Materials in den meisten relevanten Kennzahlen. Auch gegen Holcim wurde Klage erhoben. Das Kantonsgericht Zug ist in allen Punkten auf die Klage von vier indonesischen Fischern gegen den Schweizer Zementkonzern Holcim eingetreten. Holcims prozessuale Einwände wurden abgewiesen und das Gericht hat anerkannt, dass die Kläger als vom Klimawandel existentiell Betroffene Rechtsschutz verdienen. Sie verlangen von Holcim Entschädigung für erlittene Klimaschäden, die finanzielle Beteiligung an Flutschutzmaßnahmen sowie eine schnelle Reduktion der CO2-Emissionen.
Trend zu staatlich organisierten Entschädigungsmodellen
Der Trend verschiebt sich zunehmend von individuellen Klagen gegen Firmen hin zu staatlich organisierten Entschädigungsmodellen, da rechtliche Prozesse gegen Konzerne oft langwierig und unsicher sind.
Beispiele für staatliche Ausgleichszahlungen
-
Der UN "Loss and Damage" Fonds (Schäden und Verluste):
Auf der Klimakonferenz COP28 in Dubai wurde dieser Fonds offiziell eingerichtet. Deutschland und die Vereinigte Arabische Emirate sagten als Vorreiter jeweils 100 Millionen Dollar zu. Ziel ist es, Entwicklungsländern bei der Bewältigung von Klimaschäden direkt finanziell zu helfen, ohne dass jedes Opfer einzeln klagen muss.
-
Vanuatu-Initiative vor dem IGH: Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat im Juli 2025 ein wegweisendes Gutachten veröffentlicht. Es bestätigt, dass Staaten eine völkerrechtliche Verpflichtung haben, Klimaschäden zu minimieren. Dies stärkt den Weg für zwischenstaatliche Reparationsforderungen anstatt privater Klagen. Vanuata ist ein pazifischer Inselstaat.
-
Klimafinanzierung (100-Milliarden-Ziel): Deutschland trägt bereits massiv zu internationalen Fonds bei. Im Jahr 2024 lag der deutsche Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung bei rund 11,8 Milliarden Euro.
Vorteile von staatlichen Ausgleichszahlungen
Für den Industriestandort bedeutet dieser Trend zwar höhere Staatsausgaben, bietet aber gleichzeitig Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen, da die Haftung zunehmend auf die politische Ebene (Staatshaushalt) verlagert wird, anstatt die Bilanzen einzelner Firmen unkalkulierbar zu belasten.
Ausblick: Klimakrise und Entschädigung Betroffener
Seit Jahren schon gibt es eine weltweit stetig steigende Anzahl an Klimaklagen. Von der Klimakrise mit am stärksten betroffen sind Süd- und Südostasien. Bislang ist der Finanzierungsbedarf für Klimaanpassungen in den Ländern des Globalen Südens 12- bis 14-mal so hoch wie die aktuell dafür zur Verfügung stehenden Mittel. Und bei zwei Dritteln der tatsächlich fließenden Mittel handelt es sich um Kredite, die die Schuldenspirale weiter vertieft.
Das Online-Magazin blätter.de merkte zum aktuellen Klimageschehen an, dass der Internationale Gerichtshof (IGH) erst im Juli in einem Rechtsgutachten festgestellt hatte, dass eine angemessene Klimapolitik nicht auf Freiwilligkeit beruhe, sondern eine völkerrechtliche
Verpflichtung für Staaten darstelle, weil die Menschenrechte ganzer Regionen und Generationen daran hingen. Das fand weder in den Verhandlungen auf der Klimakonferenz COP30 noch bei den neu anvisierten nationalen Emissionszielen einen spürbaren Widerhall. Auch nicht bei Ländern, die ihrem Selbstverständnis nach demokratisch, fortschrittlich und menschenrechtsbasiert konstituiert sind. Dieser Gestus der Ignoranz kam wohl am besten in Bundeskanzler Friedrich Merz’ Äußerung zum Ausdruck, »dass die Welt morgen schon nicht untergehen werde«.
Respektvoller klingt da sein Parteikollege Johann Wadephul. Der Außenminister besuchte Anfang Februar 2026 das polynesische Königreich Tonga im Rahmen einer fünftägigen Reise durch Südostasien und den Pazifik und erkannte angesichts der Realität vor Ort an, dass: „ das steigende Meer Küstengebiete einfach weg schwemme oder mache sie unbewohnbar mache und dass, starke Unwetter und sinkende
Fischbestände die Existenz der Menschen bedrohe. Er kehre in diesem Zusammenhang mit einigen Erfahrungen nach Europa zurück, die er auch in Brüssel zur Sprache bringen werde, sagte Wadephul.
Und mit Bezug auf Unterstützung meinte er: „Das heißt nicht, dass wir irgendwie etwas zu verschwenden hätten oder leichtfertig sein sollten bei der Vergabe von Mitteln, aber jeder Euro, der dafür ausgegeben werde, die Widerstandsfähigkeit dieser Staaten gegen den Klimawandel auszubilden, ist gut investiertes Geld.“ Deutschland unterstütze den regionalen Klimafonds des Pacific Island Forums mit fünf Millionen Euro. Die neu gegründete Pacific Resilience Facility soll ihren Sitz hier in Tonga haben.
Zehn Jahre nach dem Pariser Abkommen zur Einhaltung der 1,5 Grad-Grenze hatten Wissenschaftler/innen auf der COP30 angekündigt, dass sich die Welt bei Fortführung der aktuellen Politik auf 2,8 Grad Erderhitzung zubewege. Die Ausweitung von Entschädigungsansprüchen ist absehbar. Heinz-Jürgen Kruppa
Bildquellen:
Geralt Altman/Pixabay
Heidelberg Materials
RWE
influencemap.org (https://influencemap.org/briefing/The-Carbon-Majors-Database-2023-Update-31397 )
Bundesriegierung/Steffen Kugler
photothek.de/Sebastian Rau/fotografiert im Auftrag des Auswaertigen Amtes





















