Wie sie betrügerischen Mitarbeitern auf die Schliche kommen
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Bild: © Stockbyte/Thinkstock |
Normalerweise geht man davon aus, dass Angestellte ihre Arbeit gemäß ihrem Vertrag gewissenhaft erledigen. Leider ist dies nicht immer der Fall. Doch was kann man tun, wenn man den Verdacht hegt, dass ein Mitarbeiter gegen seinen Arbeitsvertrag verstößt?
Diskrete Observation durch einen Wirtschaftsdetektiv
Verhält sich bei Ihnen ein Mitarbeiter seltsam, meldet er sich häufig krank oder wirkt er selbst nach Erholungspausen (Wochenende oder Urlauben) auffallend erschöpft? Möchten Sie wissen, was hinter jenen Beobachtungen oder vielleicht sogar ernsteren Verdachtsmomenten steckt, und zwar ohne, dass der Mitarbeiter etwas von Ihren Nachforschungen mitbekommt?
Können Sie dies bejahen, so kann es sich lohnen, einen Detektiv zu engagieren. Ein professioneller Detektiv kann die Observation des verdächtigen Mitarbeiters diskret erledigen und Ihnen anschließend Bericht erstatten. Sollte es dann Beweise für ein Fehlverhalten geben, so sind jene auch vor Gericht verwertbar.
Vorteile von Dektektiven
- Erfahrene Detektive erledigen die Arbeit so diskret, dass der Mitarbeiter garantiert nichts von der Beobachtung mitbekommt.
- Sollte die Observation den Verdacht nicht bestätigen, so ist das Vertrauensverhältnis nicht unnötig zerrüttet.
- Sie können sich weiterhin auf Ihre geschäftlichen Tätigkeiten konzentrieren.
- Gibt es stichhaltige Beweise, so können Sie eine fristlose Kündigung aussprechen. Dabei kommen Sie sowohl um einen Gerichtsprozess sowie auch die Zahlung einer Abfindung herum.
Natürlich hat der Einsatz eines Detektivs seinen Preis, wobei die finanziellen Einbußen durch untreue Mitarbeiter jenen weit überschreiten. Sind Sie auf der Suche nach einem erfahrenen Wirtschaftsdetektiv, der Ihren Mitarbeiter beschattet, so können Sie sich an die Deutsche Detektei wenden, die bundesweit agiert.
Unerfreuliche Ergebnisse nicht ausgeschlossen
Beim Einschalten eines Detektivs sollten Sie sich von vornherein darauf einstellen, dass die Ergebnisse sogar noch unerfreulicher ausfallen können, als Sie zuerst angenommen haben. So kann es etwa sein, dass ein Mitarbeiter, der sich auffallend häufig krankmeldet, nicht etwa daheim auf der faulen Haut liegt, sondern einer unerlaubten Nebentätigkeit nachgeht. Ein Worst-Case-Szenario wäre dabei, wenn dies auch noch bei Ihrer unmittelbaren Konkurrenz geschehen würde und der Mitarbeiter dort Geschäftsgeheimnisse ausplaudert, die dem anderen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
Tipp: Machen Sie ruhig auch von Ihrem Recht als Arbeitgeber Gebrauch, sich die Arbeitsunfähigkeit ihrer Angestellten bereits am ersten Tag mit einem ärztlichen Attest nachweisen zu lassen.
Redaktion
Tel.: | 089 / 7199 8193 |
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