Geänderte Kriterien für Gebäudesanierung schockiert Baugewerbe
![]() | |
1 |
Das Bundeswirtschaftsministerium hat überraschend die Anspruchskriterien bei Fördergeldern zur Gebäudesanierung neu angepasst. Auch wenn es prinzipiell mehr Fördergelder geben soll, so schaffen die Reformen massive Hürden bei Altbausanierungen. Experten befürchten einen immensen Wegfall der Fördergelder in diesem Bereich. Bei Bauvorhaben, die noch nach den alten Vorgaben saniert werden sollen, ist Eile geboten: Für verschiedene Einzelmaßnahmen bei Fenstern, Türen und Heizkesseln gilt noch eine Übergangsfrist bis 14.August 2022 zur Antragsstellung.
Mehr Umweltschutz durch energetisches Sanieren
Ziel der Reform ist es, die Zahl der energetischen Sanierungen voranzutreiben. In diesem Zusammenhang wurden die Fördergelder um rund vier Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr aufgestockt. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck betrachtet diese Maßnahme als effizienten Beitrag zu mehr Umweltschutz im Wohnsektor.
Keine Zuschüsse bei Energieeffizienz mehr
Kopfschmerzen bereitet der Baubranche allerdings der Wegfall von Fördergeldern zur Sanierung von Altbauten mit der geringsten Energieeffizienz. Hier konnten in der Vergangenheit Fördergelder bis max. 120.000 € mit einem Tilgungszuschuss von 27,5 Prozent beantragt werden. Auch bei Industrieanlagen, die mit Gas betrieben werden, sollen in Zukunft die Fördergelder komplett gestrichen werden.
Breite Verteilung der Förderungen
Es ist davon auszugehen, dass sich das Wirtschaftsministerium durch die Neustrukturierung der Anspruchsgrundlage eine breitere Verteilung der finanziellen Mittel aus dem KfW-Topf erhofft. Das führt im Umkehrschluss allerdings dazu, dass bei einzelnen Bauprojekten weniger Subventionen ankommen werden, was dazu führen wird, dass sich potenzielle Bauherren zweimal überlegen, ob sie ein Projekt in Auftrag geben - was im Anbetracht der maroden Wirtschaftslage eine fatale Signalwirkung hätte.

