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Millionenstrafe für Strabag: Kartellabsprachen aufgedeckt

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Im Zusammenhang mit der Sanierung der Zoobrücke in Köln wurde gegen die Strabag AG am 06. November 2024 eine Geldbuße von 2,79 Millionen Euro verhängt. Das Bundeskartellamt in Bonn deckte die illegalen Absprachen zwischen Strabag und der in Pinneberg ansässigen Kemna Bau Andreae GmbH auf. Ziel der Manipulation war es, durch ein sogenanntes „Schutzangebot“ von Kemna die Chancen für einen Zuschlag an eine Bietergemeinschaft unter Beteiligung der Strabag zu erhöhen.

 

Submissionsabsprachen und ihre Folgen für den Wettbewerb

 

Die Wettbewerbsbehörde sieht Submissionsabsprachen als erhebliches Problem für die Fairness von Vergabeverfahren an. Durch Kartellabsprachen wird der Wettbewerb um Qualität und Preis ausgehebelt, was laut Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, zu erheblichen finanziellen Schäden führt: „Schätzungen zufolge entsteht allein bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand in Deutschland ein Schaden von mehreren Milliarden Euro pro Jahr.“ Neben der kartellrechtlichen Relevanz sind Absprachen auch strafbar. Für die Verfolgung der Unternehmen ist das Bundeskartellamt zuständig, während sich die Staatsanwaltschaft um die beteiligten Personen kümmert.

 

Das Verfahren gegen die Strabag AG begann aufgrund eines anonymen Hinweises und führte zu einer Razzia im September 2021. Im Verlauf der Ermittlungen stellte sich heraus, dass Kemna für ihre Rolle in den Absprachen eine finanzielle Entschädigung erhalten hatte. Aufgrund der kooperativen Beweise wurde das Verfahren gegen Kemna im Rahmen der Kronzeugenregelung eingestellt, während Strabag letztlich einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zustimmte.

 

Rechtsfolgen und Konsequenzen für die Baubranche

 

Die Strabag AG akzeptierte den Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts, der nun rechtskräftig ist. Ein Fallbericht wird in Kürze veröffentlicht und soll Einblicke in die konkreten Schritte des Verfahrens geben. Durch die Veröffentlichung solcher Berichte und die Verhängung strenger Strafen will das Bundeskartellamt ein klares Signal an die Baubranche senden, um künftige Absprachen zu verhindern und den fairen Wettbewerb zu schützen.

 

Solche Fälle verdeutlichen die Gefahren von illegalen Preisabsprachen und deren schädliche Auswirkungen auf den Markt. Mit der Entscheidung setzt das Bundeskartellamt ein Zeichen für die Integrität im Vergabeprozess und stärkt den Wettbewerb, der letztlich den Steuerzahlern zugutekommt.

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