Baugewerbe-Online auf X Baugewerbe-Online auf Facebook
Werben auf Baugewerbe-Online
Hier werben
Login
Login
 

Anzeige

Toranlagen müssen regelmäßig überprüft werden

1  

Automatische Toranlagen oder Garagentore gehören heute für viele Bauherren zum Standard. Was häufig vergessen wird: Der Betreiber einer solchen Anlage unterliegt der Verkehrssicherungspflicht. Für die Einhaltung der Vorschriften müssen kraftbetätigte Tore regelmäßig gewartet und auf ihre Sicherheit hin überprüft werden.

 

Die Verkehrssicherungspflicht

Die Verkehrssicherungspflicht gilt für private Hausbesitzer ebenso wie für Gewerbetreibende. Diese Pflicht besagt, dass Anlagen auf einem Grundstück in einem ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand sein müssen. Von der Anlage dürfen keine Gefahren für Passanten oder Bewohner ausgehen. Kommt es zum Schadensfall, dann haftet der Betreiber. Betroffen sind zum Beispiel elektrisch betriebene Garagentore oder Sectionaltore, zum Beispiel von Hörmann.

 

Weitere Fälle, in denen die Verkehrssicherungspflicht relevant wird, sind unter anderem:

  • Wege auf Grundstücken müssen eben und gefahrlos begehbar sein.
  • Streu- und Räumpflichten im Winter sind auf Grundstücken und angrenzenden Wegen Pflicht.
  • Baustellen und Arbeitsstätten außerhalb des eigenen Grundstücks müssen gesichert sein.

Regelmäßige Überprüfung für mehr Sicherheit

Gerade im Bereich der Tor- und Garagenanlagen mit automatischem Betrieb sind regelmäßige Überprüfungen wichtig und gehören zu den Betreiberpflichten. Der Industrieverband Tore, Türen, Zargen hat eine Verbandsrichtlinie entwickelt, in der diese gut zusammengefasst sind. Besonders wichtig: Die Überprüfungspflicht gilt nicht nur für kraft-, sondern auch für handbetätigte Tore und Anlagen sowie für ältere Systeme. Einen Bestandsschutz oder ähnliches gibt es für diesen Fall nicht.

Zwar sind modern Toranlagen auf dem aktuellen Stand der Technik und mit Hinblick auf größtmögliche Sicherheit konzipiert und ausgeführt. Allerdings wird dies nur durch regelmäßige Kontrolle gewährleistet. Verschleißerscheinungen und technische Pannen können die Betriebssicherheit verringern. Als Betreiber steht man im Falle eines Unfalles voll in der Haftung, dies ist im Bundesgesetzbuch in den §§ 823 ff verankert. Eine regelmäßige Wartung, die von geeigneten Fachbetrieben durchgeführt und mit entsprechenden Nachweisen und Wartungsprotokollen untersetzt wird, bildet einen wirksamen Schutz gegen eventuelle Haftungsansprüche Dritter.

E-Mail  
facebook  
twitter  
whatsapp  
Autor / Links zum Thema
Schwarzmeier GmbH
Neue Medien
Tel.:089 / 7199 8193
Autor kostenlos kontaktieren
Weitere Inserate des Autors
Aktuelle Beiträge aus der Redaktion
Arbeiter auf Baustelle
Positiver Blick in die Zukunft: Bauwirtschaft scha...
„Gebaut wird immer.“ - ein Sprichwort, das jeder in der Bauwirtschaft Tätige scho...
Asbestfasern können Krebs erzeugen
Die Asbestlücke – aufgeweichte Gefahrstoffveror...
Ende 2024 verabschiedete die Bundesregierung die neue Gefahrstoffverordnung. Voraus gi...
Messe Nordbau war erfolgreich
Im hohen Norden fand in diesem Jahr die 66. Nordbau-Messe vom 8. bis 12. September statt. Ohne Flächen- und B...
Was ist erlaubt, wenn ich arbeitsunfähig bin?
Krankgeschriebene müssen nicht zwangsläufig ständig daheim und im Bett bleiben. Wichtig is...
News: Produkte, Maschinen u.v.m.
DGUV Vorschrift 2: Das ändert sich ab 1...
Für Unternehmen der Bauwirtschaft und des Reinigungsgewerbes ändern sich ab 2027 die Vorgaben ...
NordBau 2026: Bauwirtschaft trifft sich ...
Vom 9. bis 13. September 2026 wird Neumünster wieder zum Treffpunkt der Bauwirtschaft. Die 71. ...
Rettende Injektion mit Langzeitwirkung
Die Alte Schule Biburg war vor über zwei Jahrzehnten dem Abriss geweiht. Massive Feuchtigkeit und Sa...
Geschosswohnungsbau: mehr Tempo, weniger...
Der Betonfertigteilspezialist Dennert bringt ein serielles, vorkonfiguriertes Bausystem auf den ...
Statistik
Gezählt seit: 29.09.2010

Seitenaufrufe:
100.024.248
Besucher:
19.251.970
 
Aufrufe heute:
20.981
Besucher heute:
15.861
Mitglieder:
1.767
Umfrage
Was müsste die Politik als Erstes tun, um den Wohnungsbau wieder anzukurbeln?
•
Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigen
•
Bauvorschriften und Standards reduzieren
•
Förderprogramme vereinfachen und ausbauen
•
Grunderwerbsteuer und weitere Abgaben senken
 

Kommentare 0 Kommentare 6 abgegebene Stimmen

Anzeige
Baugewerbe Online
Das Branchenportal für das deutsche Baugewerbe. Informativ, innovativ, zielgruppenorientiert! Bei uns werden Sie gefunden und Sie finden alles rund um den Bau! Bauherren finden kompetente Bauunternehmen, Bauhandwerker oder Architekten. Alle beteiligten der Baubranche finden günstige Zulieferer für Baumaterial, Baugeräte und Maschinen, einen großen Anzeigen- und  Jobmarkt, wichtige Termine, aktuelle News aus der Bauwirtschaft und noch vieles mehr!
Sonstiges
Werbung
Musterverträge und Vorlagen
Hilfe
Kontakt
Rechtliches
AGB
Impressum
Datenschutz

Melden sie sich zum Newsletter an...
© Schwarzmeier Mediengesellschaft