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GEG seit 1. November in Kraft

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Aus drei mach eins: Aus den ehemaligen Vorgaben in der Energieeinsparverordnung (EnEV), dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ist nun mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine einizge gesetzliche Grundlage zur Regelung energetischer Anforderungen an Gebäude geschaffen worden. Diese ist seit dem 1. November 2020 gültig. Dadurch soll ein klarerer rechtlicher Überblick zum Thema geschaffen werden.

 

Wer nun jedoch gehofft bzw. gefürchtet hat, dass damit allgemein strengere Auflagen zu baulichen Energiestandards gesetzt wurden, der hat sich getäuscht. Zumindest im Neubau sind die Anforderungen eher runtergeschraubt worden und bleiben deutlich unter dem, was heutzutage machbar ist. Und auch im Bestand hat sich wenig gegenüber den früheren Regelungen geändert, denn beispielsweise was Austausch oder Nachrüsten bei Öl-, Gas- und Heizkesseln angeht, bleiben die Anforderungen gleich, dass dies nur bestimmte Systeme betrifft, die älter als 30 Jahre sind - und selbst hier gibt es noch Ausnahmen.

 

Aufgrund des ökologisch unambitionierten Gesetzes raten Experten gerade bei Neu- und Umbau über die Anforderungen aus dem GEG deutlich hinauszugehen. Das macht nicht nur in Sachen Nachhaltigkeit Sinn, sondern kann sich sogar finanziell lohnen. Denn wer jetzt die Kredite der KfW zum energieeffizienten Bauen und Sanieren nutzt, spart nicht nur beim Umsetzen enregetischer Maßnahmen, sondern entgeht auch aktuell und zukünftig steigenden Energiekosten.

 

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