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Schwarzarbeit im Bauwesen

Symbolbild Schwarzarbeit am Bau
Symbolbild Schwarzarbeit am Bau

In einer groß angelegten Aktion mit 600 Einsatzkräften von Zoll und Steuerfahndung wurde im Januar gegen ein illegales Netzwerk von Bau- und Scheinfirmen vorgegangen. Drei Hauptbeschuldigte sind bei der Durchsuchung von Wohnungen, Geschäftsräumen und Arbeiterunterkünften im Rhein-Main-Gebiet verhaftet worden. Ihnen und 45 weiteren Beschuldigten wird vorgeworfen, durch das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, Betrug und Steuerhinterziehung oder Beihilfe dazu dem Fiskus einen Schaden von fast 30 Millionen Euro verursacht zu haben.

 

Für die Untersuchungen wurden Datenträger-Spürhunde und Bargeldspürhunde eingesetzt, sodass eine große Menge Beweismaterial sichergestellt werden konnte. Das Amtsgericht Frankfurt habe Vermögensarreste von fast 30 Millionen Euro erlassen.

Im Zentrum der Ermittlungen stand eine Baufirma aus dem Kreis Groß-Gerau. Das ist kein Zufall. Nach der Gastrobranche ist das Bauwesen der Bereich mit den höchsten Schwarzarbeits- und Betrugszahlen. Im Jahr 2020 befragte das NDR-Politikmagazin Panorama 3 die Generalzolldirektion Bonn und bekam erstmals Zahlen für das Vorjahr: In jedem zehnten Ermittlungsfall findet der Zoll Hinweise auf gefälschte Rechnungen. Ein deutliches Zeichen für Schwarzarbeit. Im Jahr 2019 waren das 1800 bestätigte Verdachtsfälle in 18.000 Untersuchungen.

Vorrangig wird mit sogenannten Scheinrechnungen gearbeitet, auch „Abdeckrechnungen“ genannt. Die Vorgehensweise ist nicht kompliziert. Betrüger gründen Scheinfirmen und stellen für nicht erbrachte Leistungen Scheinrechnungen. Sie werden von eingeweihten Partnerfirmen bezahlt und diese erhalten daraufhin die Summe nach Abzug einer Provision zwischen 5 bis 10 Prozent zurück. Bei Kontrollen können die Unternehmer so behaupten, die Leistungen wären nicht durch eigene Arbeiter, sondern durch Subunternehmer erbracht worden.

Mit dem in bar zurückerhaltenen Geld bezahlt der Unternehmer seine Mitarbeiter und braucht sich so weder um Steuern, noch um Sozial- und Krankenversicherung kümmern. Dieser Geldfluss ist im nachhinein kaum noch zu verfolgen.

 

Mindestlohnunterschreitung, Scheinselbstständigkeit und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung – das Niveau der illegalen Machenschaften im Bauwesen ist unverändert hoch. Das sorgt offenkundig für prekäre Arbeitsverhältnisse und Wettbewerbsverzerrung. Es wird von erheblichen Schäden für die Volkswirtschaft, öffentliche Finanzen und Sozialsysteme gesprochen. Außerdem werden sowohl in Deutschland ansässige Arbeitsplätze vernichtet, als auch Tür und Tor geöffnet für die fast sklaverei-artige Ausbeutung ausländerlicher Arbeiter z.B aus Portugal oder den osteuropäischen Staaten.

 

Im Jahr 2019 ist die Anzahl der Strafverfahren wegen Schwarzarbeit im Bauwesen auf 10.654 Fälle gestiegen, was ein Plus von 20% im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Auch in der Corona-Krise wird es zu einem Anstieg an Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit gekommen sein – auch wenn für längere Zeiträume einige Baustellen geschlossen waren. Die Kontrollmaßnahmen sind nämlich ebenfalls zurückgegangen – freie Bahn für Scheinfirmen und Steuer-“Sünder“.

 

Der systematische Einsatz von Schwarzarbeit ist ein Spiel mit dem Feuer. Nach § 8 SchwarzArbG stellt Schwarzarbeit zunächst (nur) eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Geldbußen können aber dennoch empfindlich sein. Denn § 8 Abs. 3 SchwarzArbG sieht Geldbußen bis zu 50.000 EUR vor. Werden im Zusammenhang mit der Schwarzarbeit Ausländer illegal beschäftigt, so drohen nach den §§ 10, 11 SchwarzArbG Haftstrafen bis zu drei Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu fünf Jahre Haft. Hinzu kommen bei illegaler Beschäftigung meist Straftaten wie Beitragsbetrug § 263 StGB und Beitragsvorenthaltung nach § 266a StGB, weil Sozialabgaben nicht abgeführt werden.

 

Hinzu kommt bei den „Abdeckrechnungen“ der Verdacht auf Steuerhinterziehung. Das ist eine Straftat und kann, je nach Schwere der Tat, nach § 370 Abs. 1 AO mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Wenn der Fall besonders schwer ist, wie im vorliegenden Fall, drohen bis zu 10 Jahre Haft.

 

Trotz der empfindlichen Strafen ist beim Wachstum der systematischen Schwarzarbeit kein Ende im Sicht und es wird voraussichtlich auch in Zukunft Meldungen in den Medien von organisierten Schattenfirmen geben.

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08.03.2021
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