Bauschaumdosen: Schulungspflicht kommt!
![]() | |
1 |
Bis zum 24. August 2023 müssen Mitarbeiter in Handwerk und Industrie ihr Personal im Umgang mit Bauschaumdosen schulen. Geregelt ist das von der europäischen Chemikalien-Verordnung REACH. Die Branche reagiert mit einem Schulungsangebot, welches auch online angeboten wird. Insbesondere bei leichteren und einfachen Anwendungen.
Der Verband der Europäischen Kleb- und Dichtstoffindustrie (FEICA) bereitet die Schulungsunterlagen gemeinsam mit den europäischen Industrieverbänden der Diisocyanathersteller vor. Auch Unterrichtsmaterial für individuelle Präsenzschulungen wird vorbereitet und soll ab Februar 2022 verfügbar sein.
Informationen hierüber sind über den Webauftritt der Feica mit mehreren Infoblättern in verschiedenen Sprachen abrufbar. Produkte mit einem monomeren Diisocyanatanteil von mehr als 0,1 Prozent müssen ab Februar 2022 mit einem Hinweis auf Schulungsbedarf versehen sein.
Arbeitgeber müssen die Unterweisung im Umgang mit PU-Produkten dokumentieren. Die Schulung muss von einem Experten für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz durchgeführt werden. Dies wird in der REACH geregelt.
Hier geht es zum deutschsprachigen Merkblatt der Feica.
Foto: © PU-Schaum-Center

