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Staatliche Förderung für Fassadendämmung

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Renovierer können sich jetzt freuen: Seit dem 01.03.2011 unterstützt die staatliche KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) wieder Maßnahmen zur Fassadendämmung mit attraktiven Konditionen. Dabei gibt es prinzipiell zwei Arten der KfW-Förderung: Zum einen man dank der KfW an sehr günstige Kredite kommen, zum anderen kann man mit bis zu 5.000 Euro Bares als Zuschuss rechnen, wenn man seine Dämmmaßnahmen aus der eigenen Tasche finanziert. Hier die Einzelheiten dazu, was und wie gefördert wird:

 

 

Grundlage der KfW-Förderung ist das Programm 152 „Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“. Das Programm kann für alle Wohngebäude (keine Wochenend- oder Ferienwohnungen, keine gewerblich genutzten Räume) in Anspruch genommen werden, für die vor dem 01.01.1995 ein Bauantrag gestellt wurde. Der Maßnahmenkatalog, der durch dieses Programm unterstützten Sanierungsarbeiten ist umfangreich. Er umfasst beispielsweise Wärmedämmmaßnahmen, aber auch die dabei entstehenden Bauneben- und Wiederherstellungskosten sowie Kosten für Beratung, Planung und Begleitung der Sanierung.

 

Für die Unterstützung mittels eines staatlich bezuschussten Kredits gelten folgende Konditionen: Es kann ein Kredit über die volle Sanierungssumme, maximal aber bis 50.000 Euro beantragt werden. Mit Stand März 2013 gilt ein jährlicher Effektivzins bereits ab 1,00%. Weitere Vorteile dieses günstigen Kredits sind die Möglichkeiten, tilgungsfreie Anlaufzeiten zu vereinbaren, eine Kreditlaufzeit zwischen 4 und 30 Jahren mit festgeschriebenen Zinsen zu wählen sowie kostenfrei und außerplanmäßig tilgen zu können. Eine Übersicht und weitere Informationen zur Kreditvariante finden Sie direkt auf der Internetseite der KfW.

 

Mit dem Programm 430 „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ steht die zweite Variante der Fördermöglichkeit von Fassadendämm-Maßnahmen bereit. Sie eignet sich für Bauherren, die die Sanierung mit eigenen Geldmitteln stemmen können oder wollen. Bis zu 10% der selbst in die Sanierung investierten Summe, maximal jedoch 5.000 Euro, werden vom Staat hinzugeschossen. Mehr Wissenswertes zum Programm 430 erfahren Sie ebenfalls auf der KfW-Homepage.

 


Wie Sie an die Fördergelder der KfW herankommen, lesen Sie auf den Seiten „Schritt für Schritt zum Kredit“ und „Schritt für Schritt zum Zuschuss“. Aber einen wichtigen Tipp vorweg: Die Antragstellung muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten erfolgen!

 


Das Kompendium der Wärmedämmung, das Ihnen neben Tipps zur Förderung auch noch viel mehr Wissenswertes zum Thema vermittelt können Sie kostenlos anfordern unter www.heck-multitherm.com.

 

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